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Auch wenn ich es nie wirklich geguckt habe, aber Lanz ist besser als Gottschalk und das die "Stars" früher immer nach 5min wieder abgehauen sind fand ich auch reichlich bescheiden, insofern finde ich Sendungen mit Lanz also durchaus besser. Aber die Luft ist einfach raus, das Format an sich reißt nichts mehr und ist langweilig, ohne größere Umstrukturierung hätte die Sendung niemand retten können, selbst Gottschalk sind ja die Zuschauer zusehends weggebrochen. Am schlimmsten fand ich aber das di…
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BeitragWie kommst du denn auf die Idee das du als niemand irgendwelche Produkte von den Firmen bekommst und die am Ende gar noch behalten darfst ?
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Beachten solltest du, grundsätzlich nie, nie, niemals PayPal als Zahlungsmethode zu akzeptieren. Denn PayPal gibt praktisch immer dem Käufer recht, er muss einfach behaupten das Paket war leer, enthielt einen Stein/Telefonbuch/Gummiente etc, der Artikel war defekt oder noch besser, er meldet den Missbrauch seines Kontos und schwups ist der Betrag zurückgebucht. Und da es ein Leichtnis ist ein PayPal-Konto mit falschen Daten zu eröffnen, hat der arme Verkäufer dann meist nicht mal jemanden den er…
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Suche Freki Geri Geschädigte (Ebay) - landundforst - Carsten Hort
Pandora - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragWas ist denn jetzt mit der Verhandlung vom Do. gewesen, scheint wohl nicht so gut gelaufen zu sein, wenn sich der Verkäufer hier nicht mehr gemeldet hat.
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Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0
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BeitragZitat von pandarul: „Nebenbaustelle, aber die gelten seit Herbst letzten Jahres, ...“ Da steht aber dick und fett "News für gewerbliche Verkäufer - Frühling 2013" drüber, wobei ich jetzt in diesen Hinweise: pages.ebay.de/help/policies/picture.html#policy keinen Hinweis gefunden habe das diese auch nur für solche gelten, allerdings habe ich auch nach viel Klicke keinen Link zu dieser Seite gefunden, daher mal die Frage, wie/wo findet man die überhaupt ? Grundsätzlich halte ich diese Diskussion fü…
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Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0
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BeitragNicht nur das, zum einen bestand beim Abbruch lediglich der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung, womit dieser zu dem Zeitpunkt einfach unberechtigt war und welche auch jetzt noch nicht zu 100% bewiesen ist und zum anderen bin ich mir nach wie vor unsicher ob man das denn nun als Fehler im Sinne der eBay AGB sehen darf. Wobei ich letzteres wie gesagt prinzipiell bejahen würde. Das er in einer Verhandlung die Urheberrechtsverletzung beweisen müsste stimmt zwar, ich denke aber das dies folgenlos…
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Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0
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BeitragSo viel dann zu den Bildstandards... Wäre noch zu klären ob das Bild A: Urheberrechtlich geschützt war/ist und B: ob das auch zum Abbruch berechtigt, der Verstoß ist als solches ja begangen, daran ändert auch der Abbruch nichts, wobei selbst ich das prinzipiell erstmal bejahen würde...
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BeitragBleibt immer noch die Frage ob das Gerät denn jetzt neu war oder nicht und ab wann gelten eigentlich diese Bildstandards bzw galten die Schon für die aktuell streitige Auktion ? Die Hilfeseiten werden ja offensichtlich relativ willkührlich überarbeitet und das wird auch scheinbar nirgendwo vermerkt/dokumentiert. (Darf eBay das überhaupt, die Hilfeseiten sind ja offensichtlich von elementarer Bedeutung)Zitat von glückpechebay: „Ich würde gerne von Pandora wissen woher er denn bitte weiß, dass es …
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Mahnantrag stellen - Fristsetzung notwendig?
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BeitragBei dem Hintergrund würde ich jetzt aber auch nicht davon ausgehen das der Herr sich dieser Tatsachen so bewusst ist und groß Widerspruch einlegen würde. Selbst wenn das am Ende mal von einem Anwalt betreut wird, wird dieser wohl kaum Nachweise für den Rücktritt einfordern, sondern einfach davon ausgehen das sein Mandant diesen, zusammen mit der meisten anderen Post, einfach weggeworfen hat. BTW: Kommen diese Zustellungen eigentlich auch in diesen schicken gelben Umschlägen, wie die gerichtliche…
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BeitragZitat von biguhu: „Ist das jetzt echt war, dass ich nochmal nach der Quelle als Link fragen muss? “ Glaub mir, ich schreddere meine Posts nicht absichtlich Steht direkt auf der Seite zu den Abbrüchen, einfach über dem gelben Hinweis lesen: pages.ebay.de/help/sell/end_early.html Zitat: „Woher nimmst du die Erkenntnis, daß die Formulierung "versuchen Sie" in irgendeiner Weise Einschränkungen bzgl. des Rechts zum vorzeitigen Auktionsabbruch entfalten könnte? Wenn eBay einen Abbruch nur erlauben wür…
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BeitragBitte den und meine letzten beiden Beiträge Löschen, ich mache das morgen nochmal
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BeitragZitat von biguhu: „Zitat von Pandora: „Stehen tut es da übrigens mit dem Tippfehler, zumindest auf der Seite, ich sag ja, eBay hat ganze Arbeit geleistet.“ Und jetzt bitte so, dass man es auch nachvollziehen kann! Was genau steht wo? Und bitte mit Quellnachweis und nicht einfach in den Raum geworfen.“ Na direkt auf der entsprechenden Seite bei eBay, einfach mal den Teil über dem gelben Hinweis lesen: 1. "z. B. haben Sie einen Fehler bei der Beschreibung des Artikels (...) gemacht" bedeutet, daß …
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BeitragZitat von biguhu: „Zitat von Pandora: „Stehen tut es da übrigens mit dem Tippfehler, zumindest auf der Seite, ich sag ja, eBay hat ganze Arbeit geleistet.“ Und jetzt bitte so, dass man es auch nachvollziehen kann! Was genau steht wo? Und bitte mit Quellnachweis und nicht einfach in den Raum geworfen.“ Na direkt auf der entsprechenden Seite bei eBay, einfach mal den Teil über dem gelben Hinweis lesen: Zunächst einmal heißt es dort:Zitat: „In den folgenden Fällen dürfen Sie Ihr Angebot jedoch vorz…
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BeitragZitat von biguhu: „nachdem die Rechtsprechung einen gemeinsamen Nenner gefunden hat.“ Hat eBay erstmal direkt sowohl die AGB als auch die Hilfeseiten überarbeitet und alles über den Haufen geworfen bzw so schön schwammig formuliert. Stehen tut es da übrigens mit dem Tippfehler, zumindest auf der Seite, ich sag ja, eBay hat ganze Arbeit geleistet. :wallbash
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BeitragZitat von pandarul: „Wie beseitigst du den Verstoß gegen: “ Na der Verstoß ist doch schon begangen, aber wenn eBay das denn so meinen würde, würde doch dieser Satz schon wieder keinen Sinn mehr machen. "Vor dem Beenden eines Angebots gilt: Vergewissern Sie sich zunächst, ob Sie den Fehler z.B. durch Ergänzen oder Ändern der Artikelbeschreibung beheben können (z.B. wenn Sie sich vertippt oder über eine Eigenschaft des Artikels geirrt haben). Mehr zu den Voraussetzungen zum Ändern eines Angebots" …
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BeitragZitat von monza30: „Der Fehler läge darin, dass das Bild eben NICHT den zu verhökernden Gegenstand zeigte sondern einen Anderen.....“ Eine so offensichtliche Tatsache wird man wohl kaum als Fehler verkaufen können. Zumal man ja jederzeit weitere Bilder hinzufügen kann. . Zitat von pandarul: „Ein Produktbild für einen gebrauchten Gegenstand zu verwenden, ist ja ein Verstoß gegen die eBay-Bilderstandards. “ A: Könnte eBay mit Standardbild die Katalogbilder meinen und B: und viel entscheidender, wä…
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Beitrag#1: Die fehlende Kaufabsicht bzw den fehlenden Rechtsbindungswillen musst du nachweisen und das ist Praktisch unmöglich. Deshalb gibt es unter den hunderten/tausenden Fällen ja auch nur 2 entsprechende Urteile, welche alle samt einer Revision nicht standhalten würde. #2: Masche ja, moralisch fragwürdig auch, aber verboten ist es eben nicht. #3: Ja du und viele andere sehen die Abbruchjäger als Betrüger, das macht sie aber rechtlich noch lange nicht zu solchen. Wie wärs denn wenn du erstmal meine…
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BeitragUnd wegen was, Bieten ist nicht illegal, auch nicht wenn man das den ganzen lieben langen Tag lang tut. (oder war das hier der Vogel der sich mit gefakten Daten bei eBay anmeldet und längst gesperrt ist ? )Zitat von glückpechebay: „ was meiner Meinung nach nicht rechtens war (Urheberrechtlich geschützt) und habe dann den Mac nocheinmal eingestellt und dann auch per Auktion verkauft.“ Ein Verdacht berechtigt aber nicht zum Auktionsabbruch, neu eingestellt hast du es dann hoffentlich mit einem and…
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Ich will ja nichts sagen, aber findest du dein verhalten nicht uvh irgendwo extrem überzogen ? Du kaufst einen Artikel und wirst dann misstrauisch weil er nicht nur die X-Box sondern auch noch ein älteres Handy Unter anderem Namen verkauft. Und dann machst du direkt am nächsten Tag einen Fall bei PayPal auf, weil du noch keine Sendungsnumer hast, um wie viel Uhr war euer Handel überhaupt, sag jetzt nicht abends... Und ganz ehrlich, aber wenn ich der Verkäufer wäre würde ich dir jetzt ganz sicher…