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  • Zitat von Mirabella Neumann: „LOL, jetzt habe ich doch gestern tatsächlich eine Verwarnung (oder 2?) mit eintägiger Schreibsperre kassiert. Da lieber Uhu, ist dir ein Fehler passiert. Ich durfte mir nur noch eine einzige Verwarnung leisten, dann aus die Maus. Das wurde mir mehrfach mitgeteilt und ich lege doch sehr großen Wert darauf, dass ihr auch eure Vesrprechen haltet. Irgendwelche Almosen möchte ich nicht, damit könnt ihr gerne weiterhin Schabbes die Buntstift-Frau beglücken. Selten jemande…

  • Ja, ihr habt recht. Irgendwas. Es ist echt "ungewöhnlich". 2,5 sind schon eine Zahl, aber doch für PP ein eigentlich "erträglicher" Rahmen für ihren guten Rest-Ruf für Käufer. Dem TE kann es nur helfen das Risiko abzuchecken von PP verklagt zu werden oder gar einen Prozess zu verlieren, wenn wir (entsprechende Infos vorausgesetzt) gegen alle uns bekannten Tücken versuchen, so gut wie möglich zu prüfen.

  • Zitat von oldschmatterhand: „Zitat von schabbesgoi: „Ich glaube aber nicht, dass PP nach "Sammlerwert" den VK-Wert eingezogen hat. Das wäre abstrus. Für 305 inkl gekauft, Ware (Fälschung) erhalten, Fälschung moniert, Bankeinzug von PP dafür von K storniert... und deshalb legt PP eine Rückforderung von über 2500 hin? Das wären mal Gebühren “ Wo steht, dass für 305 gekauft worden ist?Der Kauf wurde schon für 25... getätigt, aber der Verkäufer hat für den Zoll wohl nur einen geringeren Wert angegeb…

  • Zitat von 62hamburg62: „die kosten ja neu 350 daher auch der zoll preis von 102 euro “ Zitat von Fairhandel: „Der Neupreis ist 350€. Deine Schuhe haben 2565€ gekostet? “ Die berechtigte Frage von Fairhandel wurde bisher nicht beantwortet.

  • Im Gegensatz zu Dir, die sich auf ihrem (selbst)gerechten Rachefeldzug befindet, wird Schmatter (und Andere) die Diskrepanz begreifen

  • Ich glaube aber nicht, dass PP nach "Sammlerwert" den VK-Wert eingezogen hat. Das wäre abstrus. Für 305 inkl gekauft, Ware (Fälschung) erhalten, Fälschung moniert, Bankeinzug von PP dafür von K storniert... und deshalb legt PP eine Rückforderung von über 2500 hin? Das wären mal Gebühren

  • wenn ich heute noch Zusteller wäre ...und das beim OHV..und nur die Hälfte seiner Geschichten wahr sind...und ich davon wüsste..Ich glaube, ich würde Alles tun, um blos keinen Fehler zu begehen. Ich bräuchte dann keine Abstellgenehmigung sondern eine Abstellanweisung. Einen schönen 4. Advent für alle Gläubigen und Nicht-Gläubigen

  • Zitat von Mirabella Neumann: „Schabbes, altes Lästermäulchen, ich bin sehr gespannt. Ich mag deine Querdenkerei durchaus, nur deinen Charakter nicht “ Das gehört in den "Ausgeschnittenen".

  • OT:/ Zitat von Mirabella Neumann: „Aber Dankeschön, dass ihr eure wirren Theorien nicht auch noch in Fett- und Farbdruck untermalt, so wie es hier Cody und Schabbes schon taten Und das auch noch mit Zustimmung der Redaktion! Das wird dann aber, nicht wirklich, ein bisschen OT “ Dir geht es zu gut? Na, mir soll es egal sein, was Du zur "Legendenbildung" gedenkst bei zu tragen. Mit "Jenseits" jeglicher Erinnerung (bzw. Willen/Wollen) hat das eh keinen Sinn. Also trete ruhig weiter kräftig in alle …

  • Diese Überlegungen könnte man anstellen....wenn ein Prozess verloren gegangen wäre. Ist er aber nicht. Im Gegenteil. Man hat bekommen, was gefordert wurde. Mehr geht nicht, soweit ich weiß. Es sei denn, aber das ist was ganz anderes...man könnte (schon) in der Klage den eigentlichen Streitwert PLUS den anfallenden Kosten durch die notwendig gewordenen Schritte fordern. Das weiß ich nicht. Aber dann hätte PP nicht der Forderung in der Klage entsprochen und die "Sache" wäre mit 90 Euro nicht erled…

  • Mira, da hat gar keiner drüber "disputiert" oder entschieden. Kein Gericht, kein Richter. Ein Anwalt hat seine Klageschrift eingereicht und...PP hat einfach gezahlt. Ganz unabhängig von irgendwelchen AGB, Gründen, Berechtigungen und ohne, dass man "Gewinnaussichten" näher betrachten könnte oder müsste. Kläger will "sein Geld". Gegenseite gibt ihm das geforderte Geld. Aus. Ich halte für vollkommen sinnlos, nun zu versuchen irgendwie darüber zu sinnieren, wie der Fall vor Gericht ausgegangen "wäre…

  • Hast wohl Recht, Mrchrissi. Diese Nachfrage geht eher in die Richtung "Wie könnte man Dir jetzt noch helfen" oder so. Den Fall noch mal aufrollen. Da hast Du in den Mist gegriffen ohne jegliche Schuld oder Versäumnis. Und Dir ist Unrecht geschehen. Ein Unrecht, das unser Rechtsstaat "in Kauf" zunehmen bereit ist. Ja, so ist es. Ein Unrecht, gegen die Du keine Chance hast, Dich legal zu wehren. Solche Risiken gibt es viele im Leben. Beispiel aus anderem Bereich: Dir fährt jemand ins parkende Auto…

  • Zitat von Mirabella Neumann: „PayPal hat sich selbst in Verzug gesetzt, als sie mitteilten, dass bei ihrer Entscheidung bleiben oder nicht? “ Genau der Frage wollte ich mich nähern. Es hätte nach den bisherigen Schilderungen auch sein können, dass das Gericht die Kosten dem Kläger aufgedrückt hat, weil es zu der Meinung gekommen ist, dass PP gar nicht in Verzug war und umgehend auf die Klageschrift hin gezahlt hat. im Sinne einer Anerkenntnis. Dann hätte der Anwalt was falsch gemacht. Das vorige…

  • Ok, soweit verstanden. Und Dein Vorgehen war ja auch nicht falsch. Aber mir geht es um Paypal. Hast Du bei Paypal Widerspruch gegen deren Entscheidung eingelegt? Oder hat Dein Anwalt Deine Forderung per Brief/Mahnung an PayPal VOR der Klageeinreichung gestellt? Oder anders gefragt: Wusste PP vor der Klage überhaupt und offiziell, dass Du mit deren Entscheidung nicht einverstanden bist und Dein Geld von Paypal (oder dem Käufer) haben willst?

  • Eine kleine Anmerkung. Nicht ganz zu unrecht gibt es beim Amtsgericht bei geringen Streitwerten keinen Anwaltszwang. Warum soll eine Gegenseite "horrende" Anwaltskosten tragen, wenn sie sich doch gar nicht ernsthaft gegen eine Forderung wehrt? Es gibt da ein anderes Thema: "Abmahnungen". Ich weiß nicht, ob Du davon schon mal gehört hast, mrchrissi. Da ist es so, dass man zum Abmahnen kein Gericht braucht, aber einen Anwalt. Abmahnen können Konkurrenten sich für jedes falsches Wort in den verstri…

  • Auf dem Punkt "falsche Versandart" würde ich nicht rumreiten. Ist letztlich Sache des Versandunternehmens, wenn es bei der Annahme nicht richtig auswiegt und damit Einnahmen verliert. Das Gerät wäre auch kaputt, wenn es mehr Porto gekostet hätte. Bleibt der Versandschaden. Eine Regulierung dieses Schadens wird er Versender beidieser Verpackung ablehnen. Meiner Meinung nach zu Recht. Die unzureichende Verpackung ist so offensichtlich, dass man den Versender damit gar nicht erst belästigen muss. I…

  • Zitat von D3NIMAL: „Genau das habe ich mir auch gedacht, man sieht ja alleine wie sehr die Meinungen hier auseinander gehen und habe mich daher mit dem Käufer geeinigt :). Das naechste Mal ist man schlauer! “ Sich einigen ist meistens eine gute Wahl, wenn Ego und wirtschaftliche Verhältnisse es zulassen Einen schönen Adventsonntag gewünscht.....und über das, was Uhu geschrieben hat, kannst Du ja mal in Ruhe nachdenken (Ich habe es weiterhin nicht versucht zu prüfen). Wenn es so ist, dann weißt D…

  • Ich gebe Dir Recht, Uhu. Dazu würde man eventuell raten, wenn ein K Hilfe sucht (Habe keine Einschätzung dazu, nicht selber geschaut, weil es mir im Moment unrelevant erscheint). Aber eventuell kann das der leichtere Weg in manchen Situationen sein, um sich durch zu setzen. Es ist aber nicht so, dass der gewerbliche VK sich leichter täte mit einer vernünftigen "rechtssicheren" Beschreibung. Er ist nur aufgrund der geltenden Gesetze auf anderem Weg "leichter zu packen". Ganz ohne "Grund", weil es…

  • Wo ist die Grenze zwischen "einfach weglassen" und "normal"? Siehe meine Beispiele zu Isetta, Staubsauger und Wanduhr. Es gibt immer irgendwelche (schulligung:) Idis, die irgend etwas annehmen bzw erwarten. aber niemand kann einen Artikel für JEDE Erwartung beschreiben. Die spannende Frage ist im Ernstfall: Was darf ein normal begabter Mensch mit üblichem Bildungshorizont und Interesse an der jeweiligen Ware allgemein erwarten? Was davon abweicht, gehört (natürlich) beschrieben....Und das eventu…

  • Zitat von D3NIMAL: „Diese Tastatur gibt es nur als QWERTY (US-VERSION). “ Zitat von D3NIMAL: „Apple verkauft die Tastatur nur als US-Layout, davon gibt es gar keine QWERTZ und somit keine deutsche Version. “ Zitat von bergsteiger: „apple.com/de/smart-keyboard/ Direkt unter dem Bild steht:"Das Smart Keyboard für das iPad Pro ist nur mit dem Tastaturlayout für Englisch (USA) erhältlich." “ Ich habe das nicht selber überprüft, sondern nehme das zuerst mal als Aussage und damit als gegeben an. Muss …