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Verschuldet - unverschuldet. Diskussion in Zusammenhang mit abhanden gekommenen Artikeln / Auktionsabbruch
schabbesgoi - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von biguhu: „Eben gerade nicht. Ebay geht bei einem Diebstahl und einem Abbruch der Auktion von einem nie zustande gekommen Vertrag aus, während §275 BGB ja gerade einen solchen voraussetzt. Insofern ist §275 hier nicht anzuwenden. “ Gutes Argument. Ich hatte kurz vergessen, dass es ja gar nicht zum Vertrag kommt im Fall von berechtigtem Abbruch.
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"Gutscheinwert": Das ist nach dem Vertragsschluss eigentlich kein "Preis" mehr für den Kunden, sondern das, was er gekauft hat. Also zum Beispiel "2 Übernachtungen mit Frühstück für 2 Personen". Mit der Einschränkung, dass die Termine nicht frei wählbar sind, sondern sich auch nach der Saure-Gurken-Zeit des Hotels richten. Da kann nichts "schon abgezogen sein". Zumindestens nicht für den Endkunden. Wieviel roomnight vom Preis, den der Kunde gezahlt hat, dann an das Hotel ausgezahlt hat und wann,…
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Verschuldet - unverschuldet. Diskussion in Zusammenhang mit abhanden gekommenen Artikeln / Auktionsabbruch
schabbesgoi - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Yeti1954: „Bei Ebay: Diebstahl = Untergang des Kaufgegenstandes Führt zu § 275 Ausschluss der Leistungspflicht (1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist. “ §275 hört sich zuerst mal "logisch" an, schließt aber Schadensansprüche nicht aus. Da gibt es ja auch noch den BGB § 283... Klar, wenn man sich "schuldhaft" (ich kann persönlich nicht entscheiden, ob man sich schuldhaft was klauen lassen kann) das Handy stehlen …
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N ja, das ist eine Sache der Wortwahl In der Sache sind wir einig. Immer davon ausgehend, dass die Verträge der verschiedenen roomnight-Firmen mit den Hoteliers jeweils ähnlich waren und auch den Hotels klar sein musste, dass roomnight nur den Vermittler gibt, sich die Hotels aber damit die Verpflichtung gegenüber der reisewilligen Käufer an die Backe kleben.
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Zitat von mdgmdg: „Nur weil man glaubt, alles was andere schreiben infrage zu stellen, ist das noch lange keine Hilfe “ Einfach was dahin zu schreiben, ist auch keine Hilfe. Im übrigen habe ich Deine Anschuldigung nicht in Frage gestellt, sie auch mit keinem Wort in Abrede gestellt. Ich frage nach, damit Butter bei die Fische kommt. Anschuldigungen "einfach mal so" zu schreiben, ist nämlich erst recht keine Hilfe. Zitat von mdgmdg: „Wenn ich von Bedrohung schreibe, dann weiß ich genau was ich sc…
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Zitat von mdgmdg: „Hier geht es nur darum, die Leute vor diesem Laden zu warnen. Wer will, kann das beherzigen. Hier soll kein unnötiges BlaBla entstehen, sondern echte Hilfe. Daher nochmal mein Rat: Vorsicht beim Kauf bei solchen Firmen! “ Das ist aber recht mager. Die Behauptung, dass jemand einen "bedrohe" ist eine ernsthafte Anschuldigung. Zig mal habe ich leider schon gehört oder gelesen "Der oder jener bedroht mich". Oft wird es "Bedrohung" genannt, wenn jemand ankündigt einen Rechtsweg zu…
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Nun ja, jetzt ich wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück bei der Abwicklung, meist geht es ja gut Zitat von Jan83: „04.10.2015 Versand ist noch in Klärung, gerade gehen die Anfragen dazu durch die Decke. “ Diese Antwort war echt gut, sie sagt nämlich gerade nicht, dass es nur noch um die Versandkosten geht. Deshalb muss man auch nicht auf so Spielchen, wie "1500 Versandkosten" fordern, ausweichen
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Zur Ergänzung noch die Erklärung, was "VB" überhaupt ist. Mitnichten immer ein "Höchstpreis", sondern nur eine "Basis", an die vorerst keine Seite gebunden ist. Auch der Verkäufer darf also ohne schlechtes Gewissen in der konkreten Verhandlung mit einem Interessenten dann "mehr" verlangen. Man kann sich das Leben leichter machen, wenn man auf eine Anfrage ehrlich und klar antwortet: Tut mir leid, für 25 € geht nicht, ich habe schon höhere Angebote. Ebenso darf der VK eine Anzeige beenden und ein…
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Ja, Herr Reeh scheint echt kackfrech. Eis, gut, das Du Dich gemeldet hast. Auch, wenn Rat in Deinem Fall nun etwas schwer ist, wohl zu lange her. So weit ich weiß, hättest Du damals gute Chancen gehabt, Dich allein schon wegen Schlechtlieferung zu wehren. Aber jeder Einzelne, der das gleiche aussagen kann, hilft auch den anderen Betroffenen, diesen "Herrn" zu stoppen. Vernetzt Euch! Nun, Du hast gezahlt. Die Frage ist nun: Hast Du auch einen Vertrag, der Dich dann noch mal beanspruchen wird/kann…
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Das finde ich gut, Helene, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst. Leider wird es wohl dauern. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass Hotels "anbieten", dass man den Gutscheinpreis nochmal komplett zahlen soll. Also inklusiv der für roomnight gedachten Provision, die das Hotel ja sowieso nie gesehen hätte. Das heißt dann, dass das Hotel nicht mal mit dem Preis sich zufrieden gibt, welchen es ohne die Roomnight-Insolvenz für sich selbst erzielt hätte. Da wird es endgültig unverschämt, selbst wenn…
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Wann war denn das? Kann Trustpilot nicht selber schauen, wo eine Firma sitzt? Ein Unternehmen welches Bewertungen "melden" und sperren lassen kann, sollte trustpilot doch irgendwie bekannt sein. Die Firma Primary Holdings, die auf dem deutschen Markt mit der domain "rhinocamera.de" agiert, sollte sich doch gegenüber trustpilot irgendwie ausgewiesen haben. Tatsächlich ist die Firma ja nach eigenen AGB in Gibraltar angemeldet, britisches Hoheitgebiet. So gibt sie sich aber eben nicht, sondern agie…
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Verschuldet - unverschuldet. Diskussion in Zusammenhang mit abhanden gekommenen Artikeln / Auktionsabbruch
schabbesgoi - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragIch denke, dass man sich auch klar machen sollte, dass es bei Diebstahl einen Schuldigen gibt. Das ist der Dieb. Erst danach ist die nächste Frage, ob ich mich schuldhaft verhalte, wenn ich nicht alles tue, um einen Diebstahl zu verhindern und wie weit diese Pflicht geht. Mir ist zum Beispiel mal eine Mülltonne gestohelne worden, während sie einsam und verlassen nach der Leerung noch auf der Straße stand (Schaden über 50 €). Ist das nun "meine Schuld"? Da kommt erst mal das Versicherungsrecht. V…
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Ja, das Unrechsbewusstsein einiger Hoteliers scheint unbegrenzt zu sein. (Oder sie stehen mit dem Rücken zur Wand, aber so wie Du schreibst nicht in Deinem Fall, Helene.) Da werden von Hoteliers Verträge abgeschlossen, Gutscheine auf den Markt getragen. Man lässt Kunden Geld an seinen Dienstleister zahlen. Teilweise bei der Einlösung geknausert, wenn man auch nur den Hauch einer Chance sieht, dass ein Zimmer anders doch noch besser vermietet werden kann. Wenn der Auktionserlös so schlecht ist, d…
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Keine Kontaktdaten mehr an Käufer und Verkäufer - ebay spinnt wohl?
schabbesgoi - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragInteressant der Artikel von RA Richard. Das Recht auf Kenntnis seines Vertragspartners hergeleitet aus BGB §241. Leider einer dieser Wischi-Waschi-§§ mit "kann" "Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten." Hmmm....Tja...am Beginn dieses Threads schrieb ich, dass dann im Extremfall ein RIchter entscheiden muss, ob ich als Käufer einer Zahlungspflicht an Unbekannt nachzukommen habe. Der These, das…
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Man erzählt halt gerne mal ein Schwänkchen aus dem Leben, oder gibt was weiter, was man so gesehen hat. Gestern las ich hier und drüben über das Thema "Keine Versanddaten". Kurz danach streunerte ich bei FB rum und las den Gag über die "Antifanten-Jäger". Fand ich so lustig und passend, dass ich ihn hier weitergeben wollte. Ist politisch, keine Frage. Widerspricht aber nicht meinen Ansichten Tja, Anne hat ein "Erlebnis" gehabt. Ein Alltagsunglückchen. Und das sollen wir alle wissen. Fragt sich h…
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ich stell das mal hier ein, obwohl, könnte auch sein, dass es in den "Keine Kontaktdaten mehr... passen würde. Schlimme Dinge können so passieren.... Quelle: Die Tiefen des Internets. Nicht nachweisbar, bei FB aufgegrabbelt auktionshilfe.info/attachment/18299/
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Keine Kontaktdaten mehr an Käufer und Verkäufer - ebay spinnt wohl?
schabbesgoi - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Mirabella Neumann: „Ich verstehe das alles nicht mehr. Ebay gedenkt jetzt so sehr zu anonymisieren, dass ich wahrscheinlich selbst nicht wissen darf wer ich bin. “ Must Du auch nicht mehr wissen. Paket einfach ohne Absender (aber sendungsverfolgt) abschicken. Das ist dann der Höhepunkt der Pervertierung des "Datenschutzes". Wohlgemerkt ein Schutz von Daten, deren Offenlegung zwischen Geschäftspartnern vollkommen normal zu sein haben. Ich glaube fast, bald kaufen alle doch "bei ebay" Zu…
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Keine Kontaktdaten mehr an Käufer und Verkäufer - ebay spinnt wohl?
schabbesgoi - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
Beitragich kann es kaum fassen...... Sollte ich noch mal das Bedürfnis haben, bei ebay zu kaufen, so wird sich alles verzögern....oder scheitern. Bevor ich überweise, werde ich die Daten bei ebay anfordern, um für mich eine gewisse Minimalplausibität klären zu können. Das wird dauern, vermute ich. Da kann ich dann die Nichtzahlerfälle abwarten Gibt ebay mir die Daten nicht, so werde ich vom Vertrag zurücktreten bzw. seine Gültigkeit bestreiten. Die Erfüllung eines Vertrages mit weitgehenden Rechtsfolge…
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Zitat von mariampinto: „Das würde schon einen Mangel darstellen. Rhinocamera bietet aber Umtausch an und drei Jahre Garantie. Nur schade das die mit ihrem merkwürdigen Verhalten jegliches Vertrauen ruinieren. Mich würde mal interessieren, ob schon mal jemand die Garantie oder den Umtausch in Anspruch genommen haben. Wir werden es nicht machen. “ Und das dürfte das rechtliche Problem sein: Gegen was will man klagen, wenn der Lieferant doch freiwillig zurücknimmt? Mal abgesehen davon, dass es in D…
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ebay News: Kostenpflichtiger Service für Käufer - ebay-plus will mit Amazon Prime konkurrieren
schabbesgoi - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragLeicht OT/ Löschbert, könntest Du es mal unterlassen, so zu tun, als ob der "vorgeschriebene Weg" einen Widerruf zu erklären, großartigen Formalien unterliegen würde? Es nervt langsam. Natürlich hat jeder VK das dafür Notwendige in seiner WRB stehen. Und da kann dann auch jeder Kunde rauslesen, dass es besonderer Formalitäten nicht bedarf. Erklärt werden muss halt. Weg egal, Form auch. Ankommen muss es halt. Nachweisbar wäre klug. Damit hat es sich aber auch. Insbesondere muss ich für meinen Wid…