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*seufs, Monza. Warum denn gleich so beleidigt? Ich habe exakt das als falsch bezeichnet, was ich zitiert habe und in keiner Weise, dass der VK die Hermeszahlung nicht weitergeben muss. Und ich halte eben diesen Unterschied in diesem Fall für wichtig. Müsste der VK für den Schaden zahlen, so würde ihm auch die Entschädigung zustehen. Aber genau so ist nicht.
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Zitat von monza30: „VK löhnt an K den Schaden bzw “ das istfalsch. Wenn der VK ordnungsgemäß versendet hat (und davon gehen wir hier aus, wenn Hermes erstattet hat und damit die Schuld von Hermes am Schaden anerkannt ist), dann löhnt der VK schon mal für gar nichts mehr. Er hat seine Leistung komplett längst erbracht. Er ist haftungsmäßig raus aus der Sache mit dem Schaden. Aus dem gleichen Grund, weil er raus ist und der Schaden einem Dritten entstanden ist (dem Käufer) hat er die Entschädigung…
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Zitat von Stubentiger: „NEIN, er ist der Kunde, der bezahlt hat und damit berechtigt, die Zahlung zu erhalten “ So seh ich das auch. Es kann nicht Aufgabe eines Versanddienstleisters sein, erstmal die Eigentumsverhältnisse für das Versandgut zwischen Versender und Empfänger zu klären. Das wäre Irrsinn. Das hat aber eben auch nichts damit zu tun, dass der VK das Geld dem Kunden weiter zu geben hat.
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Dagegen habe ich doch keine Silbe gesagt, Monza. Nur hat in solchen Dingen weder Polizei noch Staatsanwaltschaft oder das Strafrecht was zu suchen. Auch Zivilrecht beschäftigt sich mit "widerrechtlichem" Handeln. Für mich für diesen Fall gilt: Nichts mit "Polizei" und Nichts gegen Hermes und/oder die Ö-Post. Bleibt eigentlich nur die Frage, ob der TE bei Bebarf seine Ansprüche mithilfe eines österreichischen (Amts-)Gerichts durchsetzen kann, oder ob er sich an ein deutsches Gericht wenden kann/s…
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So weit ich weiß, gehört zur Unterschlagung, dass man sich die Summe widerrechtlich aneignet. Das ist hier nicht der Fall. Die Entschädigungssumme hat er "ganz legal" von Hermes erhalten, den Kaufpreis ganz legal vom Käufer. Noch nicht mal Hinterlist ist da gegeben. Menno, denkt doch mal nach....Wenn das anders wäre, dann könnte doch zum Beispiel jeder Verkäufer bei der Polizei angezeigt werden, der einem nach Widerruf nicht sauber zurückerstattet. Ist aber nicht, da muss man zivilrechtlich ran.…
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Mal sortieren.... Verkäufer in Deutschland verkauft Ware an Käufer in Österreich. Es gibt einen Versandschaden. Diesen erkennt Hermes an. Hermes entschädigt seinen Vertragspartner, den Verkäufer. Der VK weigert sich, Dir die Entschädigungssumme auszuzahlen und verlangt darüber hinaus, dass Du die defekte Ware auf Deine Kosten zurückschickst an ihn. Soweit richtig? Hermes hat meiner Meinung nach korrekt gehandelt. Zwar ist es auch in meinen Augen ein Ärgernis, dass die Versandunternehmen sich den…
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Geklautes Bild IST meiner Meinung nach ein wichtiges Warnzeichen. Ja, sicher...es gibt auch faule Dummbatzen...die haben dann aber eben Pech gehabt. Für mich heißt geklautes Foto schon: ACHTUNG!....und die "harmlosen" Fotoklauer sollen halt ihre Lektion lernen. Kein Grund Fotoklauer zu schützen. Und lieber einmal zu viel vorsichtig, als einmal zu wenig.
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Zitat von Annefrid: „Heyyy, ick hab doch gar nücht gemeckert dass ick dort nich schreiben darf ....hab dat nur aus Höflichkeit und nich als Kritik geschrieben...höflich deshalb weil mir dort jemand wat fragen könnte und ick aber nich direkt antworten kann....darum “ Für meinereine kann ich sicher sagen, dass ich Dich da nicht fragen werde. Zitat von Annefrid: „sonst sagen alle....booah diese Annefrid is eingebildet und denkt sie is wat besseres “ Ne, ich denk auch bestimmt nicht, dass Du was bes…
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was Omidyar mal 2001 gesagt hat...Nix gegen Nostalgie. Aber das hat mit heute nichts mehr zu tun. Ebay wäre es wahrscheinlich schon am liebsten das gemütlich-kuschelige Gefühl der Gemeinschaft von damals zu bewahren, aber natürlich mit dem Geschäft von heute. Aber das klappt nicht Alle diese freundlichen Erinnerungen inklusiv solch freundlichen wie dort "Mitglied sein"..(so hat man sich mal gefühlt,).haben sich überholt. Das knallharte Geschäft regiert jetzt dort. Alles andere sind wehmütige Eri…
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Zitat von Bajuware: „Wir mussten Ihnen den Artikel aufgrund eines Kratzers zurück schicken, da wir nur voll funktionsfähige und wiederverkäufliche Ware zurück nehmen “ Und an dieser Stelle der Kommunikation zwischen TE und Händler liegt der Beweis bzw. die Bestätigung des Händlers, dass er eindeutig den Willen zum Widerruf erkannt hat.
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schabbesgoi - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Kaiolito: „@'schabbes Ich habe bezügl. der Frist keine andere Meinung als du, möchte nur auf "Nummer sicher" gehen. Da wir hier alle das MhM kritisieren, ist erst nach Einstellung des Textes klar, dass zum einen keine Annahmefrist gesetzt wurde und zum anderen, dass es sich um ein eindeutiges Kaufangebot handelt, welches aber außerhalb der abgebrochenen Auktion (mit entsprechender Grundnennung) unterbreitet wurde. Alleine schon die von dir angesprochene Höflichkeit verpflichtet den VK …
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BeitragZitat von Kaiolito: „@SohnvonKlaus Selbst dein Angebot war nicht wirklich schlecht formuliert, weil es den Einstellungsirrtum komplett darstellt. Deshalb hast du, wenn die Tatsachen tatsächlich so sind, eben einen berechtigen Abbruch getätigt. Ist einer der wenigen Fälle bei Auktionsabbrüchen, wo sich der Verkäufer nicht bereits in den Mails um Kopf und Kragen schreibt. Respekt! “ Dem schließe ich mich auch an.
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BeitragSohnVonKlaus, Dir ist was schief gelaufen. Du hast abgebrochen. Du hast versucht Dir Hilfe zu holen, weil Du weißt das sowas unter bestimmten Umständen Ärger einbringen kann. UndDu hast Dir Meinungen geholt. Das alles finde ich gut. Shit happens und den hast Du nun. Das eine ist der Abbruch. Dazu wurde Dir hier unddort was gesagt/geraten/Meinungen gegeben. Es ist Deine Verantwortung daraus die Schlüße zu ziehen. Meiner Meinung nach ist derGrund Deines Abbruchs ein klassischer Fall eines "berecht…
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BeitragAlso...erst mal was "persönliches": Du hast Mist gebaut. Wenn ich von Dir als unschuldiger Höchstbieter so ein Mail mit diesem Tonfall erhalten würde, so wäre ich absolut stinkig und würde überlegen, ob ich Dir was ans Bein flicken kann, selbst wenn ichmir vorher nichts böses gedacht hätte. Aber das ist nur Gefühl. Ansonsten habe ich in meinem ganzen Leben noch nie ein konkretes Angebot ohne Preisnennung erhalten. Du verkünstelst Dich meiner Meinung nach und bist auf dem besten Weg vor lauter Ve…
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BeitragAber nun mag schabbesgoi sich mal richtig in die Rolle einer Käuferin versetzen. In die Rolle der richtigen Assi-Käuferin (Manchmal ärgere ich mich ja, dass ich das im richtigen Leben nie machen werde, wo es doch sooo einfach ist. Aber das teile ich immerhin mit einem geschätzten anderen User von der VK-Front hier ) Also...ich finde das Konzept gut. Ich zahle irgendwas zwischen 25 und 49 € (nach Gerüchteküche) pro Jahr. Was bekomme ich dafür? Zuerst mal eine schnelle Lieferung. Das ist wichtig. …
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BeitragDas mit den Schmeilis kannst Du dreifach machen. So wie ich ebay einschätze, werden sie auf jeden Fall auch den Nicht-Zahlungswilligen Käufern die neuen Treu-Angebote ganz oben zeigen. Damit Kaufinteressierte sich ständig ärgern, dass sie von den tollen Vorteilen nicht profitieren werden, solange sie nicht zahlen.
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BeitragEin ganz schlimmer Schlag ins Kontor wird dieser "Coup", so er sich durchsetzen sollte, für kleinere gewerblich Händler. Es wird weiter ander Zeitschraube gedreht. "Gut genug" soll nur noch "sofort" sein. Bis 14:00 Uhr bestellt - taggleicher Versand. Übel für den Alleinunternehmer ohne eine Flotte Angestellter im Schichtdienst. Sozial unverträglich. Im Gegenzug für den Kunden: Zitat von Mirabella Neumann: „Bleibt als Vorteil die bessere Listung. “ Das wird für mich als Kunden zum weiteren Nachte…
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BeitragZitat von Mirabella Neumann: „Wenn jemand dafür Jahresbeitrag bezahlt, möchte ich ihn aber lieber nicht als (widerrufenden) K haben. “ Das war auch das erste, was ich mir dachte Die ersten Kunden, die wegen dieses Vorteils gegen Zahlung von Gebühren einsteigen werden, sind die, die sich gerne Ware "zur Ansicht", bzw einmaligen Gebrauch ins Haus kommen lassen Mal abgesehen davon, dass ebay sicherlich Kunden wieder aus dem Programm entlassen wird, wenn vom Rücktritt wirklich oft Gebrauch gemacht w…