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superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)
superocean - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Thomas75: „Zitat von superocean: „@Thomas75 (augenscheinliches Mitglied der Käuferschutzgruppe) Dass dir Vieles unklar ist leuchtet mir ein, denn deine Informationen beruhen auf dem Unfug und den Falschinterpretationen die hier verbreitet werden. Was geht nur in deinem Kopf herum was ich in welchen Mengen kaufe? Du weißt gar nichts und liegst mit deinen Vermutungen völlig daneben. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich bin jemand der gerne bei eBay einkauft. Und zwar zu den Preisen die …
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Beitrag@Thomas75 (augenscheinliches Mitglied der Käuferschutzgruppe) Dass dir Vieles unklar ist leuchtet mir ein, denn deine Informationen beruhen auf dem Unfug und den Falschinterpretationen die hier verbreitet werden. Was geht nur in deinem Kopf herum was ich in welchen Mengen kaufe? Du weißt gar nichts und liegst mit deinen Vermutungen völlig daneben. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Ich bin jemand der gerne bei eBay einkauft. Und zwar zu den Preisen die angeboten werden. Daran ist nichts verwerfli…
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Beitrag@ Löschbert Bastelhamster zu Vechta: der Beklagte behauptete ihm sei das Gerät herunter gefallen und dadurch beschädigt worden - deshalb habe er beendet. Ungeachtet dessen, dass dies ein selbstverschuldeter Schaden wäre und somit keinen Beendigungsgrund im Sinne der eBay Grundsätze darstellt, wie es der BGH so schön ausgelegt hat, habe ich ihn aufgefordert das angeblich beschädigte Gerät vor Gericht vorzuzeigen. Das hat er auch getan. Dumm nur, dass er sich nachträglich ein anderes beschädigtes …
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Ein Urteil das zeigt, dass Lügen kurze Beine haben oder dass der Toilettenfall eines Apple iPhone nicht von der vertraglichen Leistungspflicht befreit. Dies sollten alle diejenigen genau lesen, die meinen, die eBay Grundsätze seien dahingehend auszulegen, dass ein Beendigungsgrund aus selbstverschuldetem Schaden an der Kaufsache hergeleitet werden kann. Das Gleiche gilt für den Fall dass es einem herunter fällt, man draufgetreten ist, man es dem Hund zu fressen gegeben hat, es beim Verpacken bes…
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Thema: Kaufvertrag durch vorzeitiges Beenden, Anfechtungsgrund und Frist (119 BGB, 121 BGB),Leistungshindernis bei Vertragsschluss (311a BGB), Schadenersatz statt der Leistung (280 BGB), entbehrliches Deckungsgeschäft, abstrakte Schadensberechnung, Das Landgericht Gera hat diese Entscheidung vollumfänglich bestätigt. Diskussionsbedarf?
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BeitragDie zum Download angebotenen Urteile aus Vechta und FFM sind solche bei denen Forumsteilnehmer Beklagte waren. Die gibt es nicht in irgendwelchen Datenbanken.
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BeitragIch übe noch mit dieser Forumstechnik hier - werde aber besser.
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Auktionspreis zu gering - Ausrede
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BeitragGerade habe ich eine schöne Hose bei eBay gekauft. 6,- EUR. Super Preis. Folgendes hat mir der Anbieter wenige Minuten später gemailt: Hallo chronometre, sorry, habe leider versäumt den Artikel herauszunehmen. Tut mir leid. Konnte ihn an einen Freund weitergeben. Freundliche Grüße - ratina-z Das ist das Problem hier bei eBay. Hier machen die Anbieter was sie wollen. Ist der Preis nicht ok, dann wird die Sache einfach herausgenommen oder eben nicht heraus gegeben. Sollte ich hier auch eine Heraus…
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Im Ergebnis eine sachlich korrekte Beurteilung der Rechtslage wie ich finde. Also ... fangt an zu diskutieren. Wer sind die Bösen und wer sind die Guten? Darf man Auktionen abbrechen um Gebühren zu sparen? Darf man eBay um seine Einnahmen betrügen? Was ist eure Rechtfertigung dafür? Ich bin gespannt ob da auch nur ein nachvollziehbares Argument kommt. Wahrscheinlich nicht. Wenn morgen wieder schönes Wetter ist, stelle ich vielleicht mal Urteile zweiter oder dritter Instanzen ein. Um auf die Frag…
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Beendigungsgrund Carolin NOLL
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BeitragFrau Noll hat ihren Beitrag noch etwas zu abstrakt dargestellt wie ich meine. Nennen wir doch hier gleich den Grund für Frau Nolls Angebotsbeendigung: Zitat: Hallo genferschliff, Ich habe einen Käufer gefunden. Die Auktion war nicht mehr nötig. MfG - caro301 So läuft das. Auktion einstellen, abwarten bis ein Käufer gefunden ist und dann unter Gebührenumgehung anderweitig verkaufen. Gratulation Frau Noll. Sie sind als Auktionsabbrecherin enttarnt.
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Hallo Carolin NOLL. Sich als "Geschädigte" zu bezeichnen ist wohl nicht der richtige Begriff. Bezeichnen sie sich doch als Ebay-Gebühren-Umgeher. Das wäre passend. eBay zur Geschäftsanbahnung missbrauchen und dann sich hier noch als Opfer darstellen. Damit passen sie zu prima zu den anderen Rechtsexperten hier im Forum. Ich versorge sie gerne mit Tipps aus erster Hand. Anbei das neueste Urteil des AG Vechta zum Download. Hier geht es um das heiß diskutierte Thema Rechtsmissbrauch und fehlender R…