Suchergebnisse

Suchergebnisse 181-200 von insgesamt 202.

  • Unter "versehentliche Abbuchungen" verstehe ich was anderes. Bei versehentlicher Abbuchung käme vielleicht eine rechtsgrundlose Bereicherung in Frage, aber das Thema hatten wir doch schon. Es gab für den Verkäufer einen Rechtsgrund, und zwar den Kaufvertrag des Eiföns. Mit Herausgabe des Eiföns hat sich der Verkäufer entreichert und damit gibts keine ungerechtfertigte Bereicherung. Was der Zahler dazu meint, insbesondere ob er zahlen wollte oder nicht, kann und muss er mit PayPal ausmachen. Das …

  • Zitat von syn: „Im Fall von sonstigen Kosten sind Sie als Käufer für eine ausreichende Deckung Ihres Bankkontos verantwortlich; Sie sind verpflichtet, PayPal die Aufwendungen in den oben genannten Fällen zu ersetzen. “ Das sind Fälle, wo der Käufer Bockmist gemacht hat, da muss dann der Käufer was ersetzen. Ist aber hier nicht zutreffend.

  • Das sehe ich anders. - PayPal-Nutzungsbedingungen, Punkt 10.1a, fehlgeschlagene Lastschriften, trifft für unsere Fälle nicht zu. Es gab keine Lastschriften, deshalb auch keine Rücklastschrift. Zur Erklärung: Eine Lastschrift (Bankeinzug) wird vom Zahlungsempfänger initiiert bzw. veranlasst. Früher gabs mal Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag, ist in D schon längst abgeschafft. Heute gibts in D nur noch eine SEPA-Lastschrift, in Frage käme die SEPA-Basislastschrift. de.wikipedia.org/wiki/L…

  • Die Autorisierung des Zahlers gibts doch nicht per AGB.

  • @'syn Es gibt doch garkeinen Fall einer klassischen Rücklastschrift, auch wenn PayPal sowas behauptet oder diesen Terminus gerne gebrauchen würde. Vielleicht erstattet PayPal dem Zahler die Kohle zurück, weil PayPal um die Gunst der Zahler buhlt und deshalb so ein Versprechen in der Werbung macht. PayPal muss eine Autorisierung nachweisen, um eine Transaktion durchzuführen. Wenn der Inhaber des anderen Kontos die Zahlung nicht autorisiert hat, hat PayPal einen Fehler gemacht und darf dafür hafte…

  • zu moejoe: Kein Wunder, die haben bei der Sachlage keine leichte Aufgabe. Man könnte spekulieren, dass die Anwälte nicht hinreichend siegessicher sind, um freudestrahlend in den Krieg zu ziehen. Die ausgebildeten Manager von PayPal müssen abschätzen, ab welchem Streitwert im konkreten Fall ein Rechtsstreit betriebswirtschaftlich sinnvoll zu rechtfertigen ist. Dabei geht es nicht um einen vergleichsweise lächerlichen Einzelfall, sondern um das Image von PayPal, egal, ob der Streit für PayPal in d…

  • Schön, dass jemand geantwortet hat, das ist ein starkes Indiz dafür, dass Dein Schreiben bei PayPal angekommen ist. Die Antwort ist vermutlich nicht von der Geschäftsführung PayPals oder deren Juristen, sondern von einem angestellten Billig-Prediger mit begrenztem Sachverstand abgegeben worden. Vor Gericht hätte PayPal die Darlegungs- und Beweislast und müsste sich derartige Antworten verkneifen, um eine Chance zu haben. Um es nach Wochen nochmal kurz auf den Punkt zu bringen, es ist scheißegal,…

  • Zitat von Stubentiger: „Das ist schon mal nicht gut, besser du meldest dich und sagst IHM wie es weitergeht ... sonst ist er vielleicht nicht der richtige. “ Wegen Streitwert 820€ kann kein Anwalt mehr als ne Viertelstunde Zeit vorab für eine Mandanten-Beratung investieren. Mehr wäre ja ein Rechtsgutachten für Forschungs-Zwecke, aber das kann man für das vergleichsweise lächerliche Honorar nicht ernsthaft erwarten. Also wird sich Anwalt erst ernsthaft mit der Klage-Erwiderung beschäftigen, wenn …

  • Zitat von Kaiolito: „Erfolgsaussicht heißt hier das Stichwort in den ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen). “ Solange von PayPal keine begründete Klageschrift vorliegt, kann niemand eine Erfolgsaussicht seriös beurteilen. Weder der Anwalt noch die RSV. Insofern wundert es mich nicht, dass der Rechtsanwalt momentan nichts macht. Nur die Fristverlängerung verstehe ich nicht. Wenn der Rechtsanwalt eine Fristverlängerung braucht, dann doch nur, um moejoe2342 zu fragen, ob er freiwill…

  • Zitat von moejoe2342: „Naja, eigentlich habe ich die Forderung doch bestritten. “ Wortlaut "endgültig" bestritten? Schriftlich? Mail? Oder wie es Löschbert gemacht hätte mit Einschreiben nach Luxemburg? Im Streitfall beweisbar? Dann wäre PayPal schon jetzt informiert. Die Frist vom Anwaltsbüro aus Hamburg wäre für PayPal unnötiger Zeitverschwenderei. Der Anwalt aus Hamburg müsste wissen, dass Betteln nichts hilft und er nur mit einer Klage weiterkommt. Diese Klage muss er bei Deinem Amtsgericht …

  • Zahlfrist ... ? Ich ging davon aus, dass Du PayPals Forderung schon endgültig bestritten hattest. War wohl nicht so. Du müsstest Dir im Klaren sein, ob Du den Streit mit PayPal riskieren willst. Zu Deiner Entscheidung dürfte es hilfreich sein, wenn zur Absicherung des Prozesskosten-Risikos eine Deckung durch Deine Rechtsschutzversicherung besteht. Lies Deinen Vertrag und berate Dich mit Deinem Versicherungsmakler, der Dir die Rechtsschutzversicherung verkauft hat. Prozesskostenrisiken wegen Vert…

  • Gib keine unüberlegten Erklärungen ab. Die könnten Dir später vorgehalten werden und Deine Argumentationsfreiheit einschränken oder vermasseln. Hast Du eine eventuelle Einzugsgenehmigung oder Abbuchungsgenehmigung von Deinem Bankkonto oder Kreditkarte gegenüber PayPal widerrufen? Könnte sinnvoll sein, das vorbeugend und jetzt zu machen. Du hast eine PN von mir erhalten. Da sind einige Fragen, die Du nicht in der Öffentlichkeit diskutieren solltest, weil Dein Gegner möglicherweise seine Taktik da…

  • Und vergiss bitte nicht die Strafanzeige mit Strafantrag. Durch behördliche Ermittlungen könnten Tatsachen aufgedeckt werden, die in einem späteren Zivilprozess wichtig oder sogar entscheidend sind.

  • @ moejoe2342, Du hast zwar diesen Thread angestoßen, aber seit einer Woche kann ich nicht mehr erkennen, ob Dich das Thema überhaupt noch interessiert. Wenn Du zu dem Schluss gekommen bist, Dein Konto kampflos auszugleichen, ist das ok. Aber gib uns wenigstens den Hinweis, dass Dein Problem als erledigt anzusehen ist. Wenn Du zum Kampf bereit bist, wird es Zeit, Dein Risiko einzuschätzen. Das musst Du ohnehin mit Dir selbst ausmachen. Momentan stehen zusätzliche 682,60 € Prozesskosten auf dem Sp…

  • Die Schranken für PayPals AGB? Lies mal § 305c, Überraschende und mehrdeutige Klauseln Wenn PayPal bei einer pup-simplen inländischen Überweisung das Deutsche Recht ausschließt, um über das Guthaben des Konto-Inhabers selbst zu verfügen, ist das sehr überraschend. Nach Deutschem Recht ist sowas unwirksam. Mit der Rechtsfolge, dass anstelle der unwirksamen Klausel Deutsches Recht gilt (§ 306 lesen). Wie ich oben schon schrub, in D ist eine Überweisung unwiderruflich. Nun könnte man sich noch lang…

  • Ich schrub sehr wohl von den gesamten Prozesskosten (in erster Instanz vor dem Amtsgericht) und nicht nur von den Gerichtskosten bei der Bezifferung des zusätzlichen Risikos, wenn man PayPal klagen lässt. Wenn man ohne besondere Ereignisse wie Zeugenvernehmung oder Erhöhung der Gebührensätze wegen besonderer Erschwernisse kalkuliert, sind es sogar nur 682,60. Im Einzelnen, bei Annahme folgender Voraussetzungen: Es findet ein Termin vor dem Amtsgericht statt, beide Parteien lassen sich durch Rech…

  • Zur Argumentation von syn: Natürlich hätte PayPal gerne die 820 Flocken. Glaube ich ohne jeden Nachweis. Aber PayPal müssten Klagen, wenn moejoe2342 nicht freiwillig das PayPal-Konto ausgleicht. Warum sollte moejoe2342 freiwillig zahlen? Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Er könnte recht gelassen abwarten, ob PayPal tatsächlich klagt. Die 820€ haben oder zahlen entscheidet schlussendlich ein Gericht, aber nur dann, wenn PayPal tatsächlich klagt. Über den Ausgang des Verfahrens spekuliere ich …

  • Nochwas zur Strafanzeige. Unbedingt die IMEI des gegenständlichen iPhones angeben. Das ist eine 15-stellige Seriennummer, die das Gerät bei jedem Einloggen in ein Mobilfunknetz sendet. Die IMEI sollte auf der Rechnung oder sonstgen Unterlagen zum Erweb des iPhones notiert sein. Unter anderem ist sie wichtig bei der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen zur eindeutigen Identifizierung des iPhones. Man kann davon ausgehen, dass entweder die Täter selbst das Gerät benutzen werden oder dass sie e…

  • Wenn schon Strafanzeige gegen PayPal, dann korrekt gegen alle in Frage kommenden Personen, die für PayPal handeln. Aber ich wüsste adhoc nicht, welcher nach deutschem Recht normierte Straftatbestand für PayPal-Mitarbeiter in Frage käme und wie hoch die gesetzlich angedrohte Strafe bei Verwirklichung der Tat sei. Ansonsten ja, Strafanzeige und Strafantrag gegen Unbekannt wegen aller in Frage kommenden Straftatbestände (insbesondere Betrug, Betrugsversuch, Computerbetrug, Fälschung beweiserheblich…