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daszfraktal = Cengiz Yavas alias Zoehre Aktas (+ Anwaltskanzlei Glauber & Partner / Hamburg): Schadensersatz-Klagen wegen Shill Bidding
Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragOder hat Bella einen falschen Link gepostet?
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Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
Beitrag@ Vögelchen, ich habe alles versucht, ich bekomme keine Hinweise von eBay, wer dieser Bieter bei Deinem Kauf bei fineart-do sein könnte. Der Verkäufer ist gewerblicher Händler. Wer sich mit so einem anlegen will, muss schon was drauf haben. Oder Du bist Dir ganz sicher gewesen, dass der die Uhr pusht. Oder hattest Du tatsächlich Bedarf an den paar Diamantkrümeln, die man aus der bescheuerten Patek Philippe hätte herauspolken können? Aber 5 Mille? Dem Anschein nach gab es ein ganz gewöhnlicher Mi…
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Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragOder soll der 1***a(258) der Pusher gewesen sein? Ist doch überhaupt nicht zu sehen, der hat doch echt gekauft, und das bei verschiedenen Anbietern.
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Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragWurde denn die Auktion fineart-do gepusht?
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Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
Beitrag@ Vögelchen, den Tipp, das er anerkennen und Dir die Uhr einfach ohne weitere Gerichtsverhandlung rüberschieben soll, wenn er denn tatsächlich gepusht hat, gabs ja gleich am Anfang der Diskussion.
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BeitragZitat von Voegelchen: „... einer dieser Herren ist scheinbar im Staatsdienst tätig, ... Was haltet ihr denn davon? “ Nagel ihn an die Wand. Mit rechtstaatlichen Mitteln, versteht sich. Oder mithilfe der Presse, fals die sich dafür hergibt.
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BeitragSo kann man es sehen. Moral? Sehe ich keine.
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Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragSorry, Post 35 37 38 hatte ich wohl schon vergessen. Und wie ich gerade lese, ist der Streitgegenstand keine Rolex, sondern die Omega Speedmaster.
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BeitragDer marktgerechte Preis ist für Vögelchen vermutlich völlig uninteressant, siehe seine dauernden Gebotsrückzieher, falls er mal Käufer zum marktüblichen Preis zu werden droht.
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Usambara - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
Beitrag@Penny, nicht ganz. Vögelchen hat nichts verlinkt. Er klagt in diesem Fall auf Herausgabe einer Rolex von TE theo45. Und das nicht nur als Einzelfall, sondern er betreibt das gewerbsmäßig bei einer Vielzahl von eBay-Verkäufern, die er meint als Pusher oder Auktionsabbrecher erkannt zu haben. Vergleichbar mit den Abbruch-Spekulation Marcus Roos, nur eben ein etwas anderes Geschäftsmodell. Das Besondere dabei ist, dass er den Preis dabei selbst in schwindelnde Höhen treibt, um eine Sonderform der …
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Beitrag@Voegelchen Ich finde Pusherei nicht nur verwreflich, sondern zum Kxxxxx. Auch wenn eine "Mindestpreis-Sicherung" einigen in vielen Fällen nicht ganz so verwerflich erscheint, sollte das keine Rechtfertigung sein. Im Gegensatz zu Dir sehe ich auf AH aber niemanden, der Pusherei befürwortet, obwohl AH ein offenes Forum ist uns hier jeder seine Meinung haben kann. Es könnte ja, Zitat Deiner Worte, als "geradezu löblich" angesehen werden, dass Du den Pushels mal was auf die Frxxxx gibst. Stelle Dir…
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Zitat von JaJo86: „Er verwies immer nur darauf, dass ich abwarten solle bis es intern untersucht wurde und dass meine Chancen gut stünden. So ein Blödsinn - warum sollte der Konzern freiwillig auf seine Forderung mit gegenüber verzichten? “ Möglicherweise hat PayPal Kenntnis von dieser Diskussion auf Auktionshilfe und ist durch einen Berichterstatter informiert. Dass ein Konzern mit Ausrichtung seiner Geschäfte an die Öffentlichkeit auch öffentlich geführte sachliche Diskussionen zur Kenntnis ni…
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"Wasserstandsmeldung": Ich habe hier mehrere gleichgelagerte Fälle beobachtet. Gleichgelagert heißt, PayPal hat die Kohle wegen angeblich nicht autorisierter Zahlung beim Zahlungsempfänger zurückziehen wollen. Weil kein Guthaben auf dem PayPal-Konto war, hat PayPal das Konto ins "Minus" gesetzt und zum Ausgleich aufgefordert. PayPal lässt in den vergleichbaren Fällen durch die Anwaltskanzlei KSP bedrohlich mahnen, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, dass PayPal tatsächlich Klage eingereicht…
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Nochmal gefragt: Hast Du das Geld verfügbar auf einem Konto einer seriösen Bank, so dass Du jederzeit was bezahlen kannst? Oder ist das Geld bei PayPal auf einem Sperrkonto, Du kommst da nicht ran und in spätestens 180 Tagen ist es futsch bzw wird ausländischen PayPal-Managern vermutlich als Schwarzgeld ausgezahlt?
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Wenn Du das Geld schon auf Deinem Konto hast, müsste PayPal klagen und würde nach meiner persönlichen Einschätzung an den meisten Deutschen Amtsrichtern scheitern. Vorausgesetzt natürlich, dass sich der Beklagte mit entsprechend sachlicher Argumentation zur Wehr setzt. Das wäre dann genau der Fall, den wir hier in diesem Thread behandeln.
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Der Fall ist tatsächlich ähnlich. Der wesentliche Unterschied: In Deinem Fall hat PayPal die Kohle. Wenn Du sie haben willst, müsstest Du klagen. Dabei hast Du als Kläger die Darlegungs- und Beweislast. Ein schweres Brot, weil Du überhaupt nichts darlegen und beweisen kannst. Sämtliche Vorgänge zum Fall hat PayPal. Alles, was Du vor einem Richter behauptest, braucht PayPal lediglich bestreiten und Du müsstest dann beweisen. Bei den Fällen, wo die Verkäufer ihr Geld rechtzeitig auf ihr Bankkonto …
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Was ganz genau ist "ähnliches" ? Hier in diesem Thread gehts darum, dass PayPal 800 Euronen vom Guthaben seiner Kundschaft einsackt bzw es versucht hat wegen angeblich nicht autorisierter Zahlung. Nach meiner Auffassung ist PayPals Selbstbedienung am Guthaben der Konto-Inhaber ein unberechtigter und rechtswidriger Vorgang. Ganz speziell hier ist PayPal beim ersten Versuch gescheitert, weil kein verfügbares Guthaben abgeifbar war und somit das Konto im "Minus" ist. Die Betroffenen wurden anwaltli…
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Das wirkliche Prozess-Risiko der hier anwesenden Pay-Pal-Betroffenen steht an anderer Stelle. Es gibt in den PayPal-Nutzungsbedingungen generelle Vorbehalts-Klausen, womit PayPal entgegen §675p eine Rückbelastung vorzunehmen gedenkt und somit den Zugriff auf das Konto-Guthaben des Zahlungsempfängers rechtfertigen kann. Aber das müsste im Streitfall unter die Lupe der AGB-Gesetze gestellt werden und ist somit nicht bedingungslos zu akzeptieren.
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Geht doch nicht, dass PayPal mit "versehentlicher Abbuchung" etwas anderes in den AGB rechtswirksam vereinbart haben will als das, was man im Deutschen darunter versteht. Wenns schwammig wäre oder Spielraum zur Interpretation gäbe, wäre ginge das zulasten des Klauselverwenders, also zulasten PayPals. Im Übrigen halte ich daran fest, dass sich 10.1a ausschließlich auf Käufer bezieht. Erstens sind in diesem Abschnitt die Käufer wörtlich als (PayPal-) Normenempfänger benannt und zweitens geht es da…
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Um es mal abzukürzen: Eine nicht "nicht gerechtfertigte Abbuchung" beim Zahler hat nicht der Zahlungsempfänger, sondern allein PayPal zu verantworten und steht dafür ein.