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Musik - Gerade läuft...
BeitragOh mann - ich kann nicht widerstehen, auch wenn nur eine kleine Gruppe den Zusammenhang verstehen wird... dailymotion.com/video/x1skbv_s…i-das-kleine-krokodil_fun Es scheint besser zu klappen, wenn man diesen Link nicht direkt sondern in einem neuen Fenster aufmacht.
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Musik - Gerade läuft...
BeitragZitat von Stubentiger: „Das bedarf definitley eines Gegengewichts! “ Böser Ticher.....gaaanz, ganzt böser Ticher Ich kontere mit: Björk - It's Oh So Quiet youtube.com/watch?v=BF9TjbdJyUE
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Mirabella Neumann: „Werv, der K darf den Notar bestimmen und der VK kann/muss vor dem Termin noch Änderungen anregen.Weiß ich genau, ich habe 3mal eine Eigentumswohnung gekauft. “ Richitg ! Das wurde mir aber erst klar, nachdem ich damals schon dem Vorschlag von meinem Verkäufer zugestimmt hatte. Deswegen eben der Anwalt. Es war meine erste Wohnung gewesen.
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Stubentiger: „Du bist wohl auch so ein "Streithansel", der dank Rechtschutzversicherung immer alles von einer Obrigkeit geklärt haben möchte? “ In meinen 42 Jahren habe ich einen Anwalt nur einmal dazu benötigt um den Kaufvertrag für meine Eigentumswohnung zu überprüfen. Da war ich auch selber Schuld, dass ich es machen musste. Ich ließ den Verkäufer den Notar bestimmen (den er gut kannte) statt selbst einen Notar zu benennen. (der Kaufvertrag war dann nicht wirklch neutral und musste …
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@Schnappi: Alle Achtung - es gibt seltenst neue User, die so sachlich bleiben wie du ! (dreifach Daumen hoch). Ich denke, dass da ein neuer Abbruchsjäger emporzusteigen versucht. Diese Person scheint gut gewappnet zu sein und sogar gewerblich angemeldet. Damit kann diese Person auch belegen, warum sie so viele Angebote abgibt. Rechtlich scheint es korrekt zu sein, moralisch sehr fragwürdig. --- Sollte es einem/r zuviel werden dann lade ich zu meinem neuen Thread ein (Link in meiner Signatur)
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Kaiolito: „Hat halt dennoch nichts mit dem Eigentumsrecht lt. GG und BGB zu tun. “ Deswegen der Einwand, ob BGB, Ebay AGB, Eingetumsrecht nicht modifiziert werde sollte! Es kommt aus den Zeiten, als online Auktionen noch nicht üblich waren, Wäre da nicht ein BGB§...(a) fällig, der sich mit diesen Problemen auseinandersetzen würden ?!
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Musik - Gerade läuft...
BeitragAus aktuellen Anlass. Ich freu mich wirklich, dass wir Stammposter so zivilisiert miteinander umgehen können! Es fehlt aber meiner bescheiden Meinung trotzdem ein Störenfried, sonst kann man den Frieden nicht richtig schätzen....ich glaube jeder weiss von wem ich spreche...ich hoffe daß die neue Software es möglich macht sie so einzugrenzen, dass sie kein Streß macht und trotzdem wenigstens in dem Chatbereich dabei ist, auch wenn sie sich 12 mal angemeldet hat. Wenn es aber erst in 10 Jahren ode…
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Stubentiger: „Kosten/Nutzen Aufwand/Ergebnis Ärger/Nervenschonung Krieg/Weltfrieden in Relation zueinander stellen. “ Vollkommen richtig...! Und solange die Relation nicht geklärt ist, ist es eine Einzelentscheidung, die auf eigenen Erleben basiert. Deswegen eben hoffe ich auf einen "rechtlichen Standard" zu den Artikel, die in Auktionen angeboten werden und somit den Besitzer wechseln werden. Sollte es einen rechtliches "Mindeststandard" für die Auktionszeit geben, dann haben wir ein …
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Kaiolito: „. Versuch gescheitert...... “ Versuch nicht gescheitert, nur überlesen... passiert mal jedem - SORRY!
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Club der Schlaflosen
BeitragDeswegen haben wir auch hier gewechselt.... damit wir in Ruhe allles ausdiskutieren könne, ohne den Thread zu bomben.
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Club der Schlaflosen
BeitragKannst du mir einen Link posten ? Sorry...überlesen
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von schumiline: „. Von demher ist das nicht fahrlässig sondern normale Verwendung des Gegenstands. “ Es ist eben meine Meinung, daß solches Vorgehen mißbräuchlich benutzt werden kann und unterbunden werde sollte, wenn etwas in einer Auktion angeboten wurde.
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Die Situation ist einfach: Den Anspruchsteller gibt es wirklich und diese Person darf auch Verträge abschliessen. Damit darf diese Person auch klagen. Egal was wir hier sagen, wir sind nicht der Richter. Das Vorgehen unsere TE ist davon abhängig, wie "fahrlässig" er selbst diese Situation einschätzt und auch davon ob er die "normale Nutzung" auch beweisen kann. Ich hoffe, es wird von TE nachgetragn, glauben tue ich es nicht. Wenn es so ist, dann braucht unser TE sich nur wenig Sorgen zu machen. …
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Club der Schlaflosen
Beitrag@Kaio: Ich würde gerne einfach die Frage geklärt wissen, wann die "normale Nutzung" ihre Grenzen hat. Es wäre auch wünschenswert, wenn man Sachen, die man verkaufen will, "sorgfältig" behandelt. Ich verstehe vollkommen euere Position. Doch ich finde es, so wie es rechtlich ist, vollkommen überholt. Da man die "normale Nutzung" dafür nehmen kann einen Grund zu erfinden, abbrechen zu können. Vielleicht sollte auch Ebay eine Versicherung für die Zeit zwischen einstellen und verkauf anbieten (auch w…
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Ich schlage vor, dass wir in den "Club der schlaflosen" wechseln, damit es nicht zu sehr OT, zu allgemein wird. Die Eule hat schon recht - wir kommen von diesem speziellen Thema ab.
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Zitat von *alte_eule*: „Zitat von werv: „Und was ist, wenn "normale Nutzung" automatisch eine Verschlechterung gegenüber der Auktionsbeschreibung bedeutet ?! Meiner Meinung nach, sollte solches Verhalten rechtlich geregelt werden. “ Werv, damit kommen wir vom Thema ab. Die weitere Nutzung eines Handys verschlechtert den Zustand nicht, solange du es nicht voher kratzerfrei eingestellt hast, hinterher aber zusammen mit dem Schlüsselbund in der Hosentasche spazieren führst. Wir unterhalten uns auch…
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Zitat von mijanne2007: „juris.bundesgerichtshof.de/cgi…t=en&nr=56908&pos=0&anz=1 In ihnen werde als triftiger Grund dafür, ein Angebot vorzeitig zu beenden, unter anderem genannt, dass der Artikel verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar sei. Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass bei Internetauktionen die Abgabe des verbindlichen Höchstgebotes erst dann zum Vertragsschluss führe, wenn der Bietende auch noch zum regulären Ablauf der Auktion das Höchstgebot …
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Zitat von mijanne2007: „Eine unbewußte Fahrlässigkeit gibt es nicht: “ Ich habe aus dem Strafrecht übertragen - das habe ich auch so in meinem Posting genannt !!! Mir ist auch bewußt, dass man es nicht hundertprozentig tun kann/darf - doch die Gerichte behandeln beides und einiges wird dann schon von dem einen in das andere (vielleicht auch unbewusst Fahrlässig ) übertragen. Ich sehe hier nämlich einige Parallelen, die dann evtl (je nach Richter) auch in Zivilrecht anwendbar wären und eben noch …
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Zitat von Kaiolito: „... und mein Satz sollte kein Angriff sein. “ @Kaio: Dessen bin ich mir bei dir immer sicher - du bleibst immer sachlich. Ich schätze deswegen deine Beiträge. de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit Ich denke, dass jeder von uns den Übergang von "Sorgfalt" in die "unbewußte Fahrlässigkeit" etwas anders definiert. Deswegen würde ich mich freuen, wenn ein Richter es definieren würde. Was darf ich so richtig mit einem Gerät, das ich eigentlich schon verkauft habe.... "Sorgfal…
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Zitat von Kaiolito: „@werv Deine Aussage ist einfach nicht korrekt, natürlich kann jeder einen Verkaufsgegenstand, der beboten wurde, im Rahmen des normalen Gebrauches weiterbenutzen. Schließlich verkauft er auch als gebraucht. Dass der Gegenstand natürlich sehr sorgfältig zu nutzen ist, steht außer Frage, aber normaler Gebrauch ist völlig OK. “ Deswegen denke ich, dass es nicht sorgfältig genutzt wurde. Ich schliesse natürlich von meiner eigenen Sorgfalt. Ob es nun vor Gericht greift, ist von d…