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Ich habe auch nicht gasagt, dass es eine durchgedachte Diskussionsgrundlage ist, sondern ein "Denkanstoss". (Fast) Jeder von uns ist erwachsen und sollte sich selber darum kümmern, Aussagen zu überprüfen oder nur kritisch zu übernehmen. Es sollte auch eher meine Meinung zu vorgehen von @Krennz wiedergeben. (Ich hätte es nur eben besser empfunden, wenn man es schon nach dem (meiner Meinung nach) verallgemeinernden Schwaschsinn über Osteuropa gemacht wäre. Doch auch so war es schon nötig)
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Vorne Vorweg: Es ist nicht so, dass ich nicht zustimme - man sollte hier Sachlichkeit und Moral voneinander trennen. Man sollte auch seine Aussagen gegenprüfen und nicht nur einer Homepage vertrauen schenken. Wenn man diesen Thread wegen der merkwürdigen und verallgemeindernen Aussage über Polen aus der Versenkung rausholen würde - dann würde ich es allerdings besser verstehen. (alle Achtung für die Mods, dass man es so schnell ausgeschnitten hat!) Ansonsten ist dies ein Verbraucherforum - @Kren…
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Musik - Gerade läuft...
BeitragPet Shop Boys - Being Boring youtube.com/watch?v=DnvFOaBoieE
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Päckchen kam als unzustellbar zurück
werv - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von hierpk: „Guten Morgen @alle, bevor ich etwas als Päckchen versende, lege ich lieber die paar Cent dazu und versende als Hermes Paket.Eine pünktliche Zustellung soll doch nicht an 30 Cent scheitern! “ Logisch gesehen gute Idee... Doch die Versandart (Paket, Päckchen, Maxibrief) und auch der Versandunternehmer (wenn er explizit in der Auktion angegeben ist) gehören zu den Nebenbedingungen in dem Kaufvertrag - also sollte man sich erstmal an das halten, was man angegeben hat. Es ist aber …
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Päckchen kam als unzustellbar zurück
werv - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragAuf die andere Möglichkeit hat schon @schabbesgoi hingewiesen: Ab dem Versand haftet (bei privaten Verkäufern) der Käufer für die Ware. Wenn der Versand nicht geklappt hat, dann kann er entweder geduldig warten bis es mit Versandunternehmen geklärt ist - oder eben dir noch einmal die Gebühren für den Versand überweisen ! Wenn du mit ihm darüber reden solltest, dann sachlich auf diese rechtliche Lage hinweisen und insgesammt freundlich bleiben. Nur die wenigsten sehen sofort ohne murren ein, dass…
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Hudor: „Zitat von jana-berlin: „Habe auch alles mitgelesen in der "Taschensache" und "zum Glück" mich rausgehalten. “ das hätte ich besser auch getan. Machts gut und danke für den Fisch “ Einmal rupert und zurück - oder passender: wir sind hier "mostly harmless" Wenn wir uns immer raushalten würden, wenn es "Schläge" gibt, dann würde es keine richtige Klärung geben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass einige die Gegenmeinung vertreten. Damit wird das Problem erst in alles Facetten b…
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Mirabella Neumann: „Vor Gericht, das wäre doch praktisch.....wenn beide bzw. deren Vertreter anwesend sind......einfach das gute alte "Zug um Zug". Nicht über der Ladentheke, sondern am Richtertisch “ Als Richter wäre ich aber "not amused" Und du weisst ja was ich meine: ob es berechtigt ist die Zahlung zuerst zu fordern oder ob es verhältnismäßig wäre erstmal die Ware zurückzuschicken.
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Club der Schlaflosen
Beitrag@hudor: TE hat doch schon laut ihren Angaben ihren Anwalt für Onlinerecht kontaktiert (den sie schon mal benötigt hatte) Damit ist die Frage nach den Rechten in viel kompenteteren Händen. Sollte es eskalieren, dann wird es letztendlich ein Richter klären müssen. (Was ich nicht hoffe)
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Club der Schlaflosen
BeitragSchwamm drüber.... Sollte einer von euch Netflix haben dann kann ich die Serie "The Returned" wärmstens empfehlen. serienjunkies.de/news/returned…hland-verfgbar-66222.html Ansonsten einfach den kostenlosen Monat holen und rechtzeitig kündigen.
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Mirabella Neumann: „ TE fragte hier nach ihren Rechten. “ Das ist ihr gutes Recht. Doch das "Wie" ist eine andere Sache. Ich kann mir von Anfang an viel ersparen, wenn ich freundlich und gelassen bleibe, auch wenn andere nicht meiner Meinung sind. Ich bin gespannt wie "freundlich" die Emails gewesen sind, sollte der Verkäufer bei uns auftauchen.
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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von Mirabella Neumann: „Bei privaten VK ist dieser Rückgabeprozess also nicht Pflicht, aber voreingestellt. “ Oh mann, ich freue mich schon auf die Privaten, die es nicht beachten werden und es dann nicht einsehen.
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Club der Schlaflosen
Beitrag@Mira: Es geht nicht um Unterstützung sondern um Verhältnismäßigkeit. Man kann normalerweise in Ruhe alles regeln. Die Kirche bleibt in Dorf und alle sind glücklich. Fehler passieren. Verkäufer hat es auch ohne Murren eingesehen. Wieso dann soviel Streß?!
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Päckchen kam als unzustellbar zurück
werv - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragPass auf, dass du keine Leerzeichen abkopierst. Ansonsten nochmal anrufen, den Code nennen und sich einen anderen geben lassen. Deinen Ärger verstehe ich zu 100 Prozent!
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Ich habe gerade nichts dazu gefunden - deswegen neuer Thread. Paypal sichert ab 1.7 nun auch die digitalen Inhalte ab. Ich bin gespannt, was die armen Verkäufer tun müssen um nachzuweisen, daß sie die Inhalte richtig zur Verfügung gestellt haben. Zitat von Paypal: „3.2 Die Berechtigung gilt für den Erwerb der meisten Waren und Dienste (Fahrkarten, immaterielle Werte wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte und sonstige Lizenzen) mit folgenden Ausnahmen: [*]Grundeigentum (darunter jegliche Form vo…
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Zitat von Letstalk: „Kopiere mir das bitte mal hier rein, wo ich jemanden beleidigt habe? “ Sehr gerne: Zitat von Letstalk: „Dass Du @werv und alte_Eule jetzt nach den Sticheleien gegen mich an einer Kanzlei rumnörgeln wollt “ Damit verabschiede ich mich aus diesem Thread. Der Abend ist mir dafür zu schade. Ich komme wieder, sollte sich der Verkäufer hier einfinden.
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Club der Schlaflosen
BeitragIch lasse es nun auch... dafür ist mir der Abend zu schade. Dafür gibt es ein Glässchen Wein. Um runterzukommen
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@mijanne2007: Da hast du natürlich recht. Doch in diesem Fall sollte es ausreichen.
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Ich bin bis jetzt sachlich geblieben - nur eben dir nicht nach dem Mund geredet. Beleidigend bist du. Damit stellst du dir ein super Zeugnis aus - ohne geringste Hilfe meinerseits. Einfach traurig.
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Zitat von Letstalk: „.... wobei sogar ein Einwurfeinschreiben ausreicht. Ob und wie regelmäßig VK Ihren Briefkasten leert, ist nicht relevant. “ Einwurfeinschreiben ist immer gut. Da kann der Empfänger die Annahme nicht verweigern. Und eines sollte man sagen: du bist nicht in recht, sonder du bist laut deinen Anwalt in recht. Ob es auch stimmt muss ggf. ein Richter entscheiden.
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Zitat von Mirabella Neumann: „Werv, natürlich kann man bei Abholung auf Zug um Zug bestehen, so sieht es der Gesetzgeber schließlich vor und das impliziert, dass beide Übergaben quasi gleichzeitig stattfinden.Wenn der VK abholt ohne Geldübergabe, dann hat VK seinen Zug nicht gemacht! “ Er hat aber schon dafür gesorgt, dass die Ware durch ein von ihn beauftragtes Unternehmen und auf seine Kosten abgeholt wird. Es ist ja nicht festgeschrieben, dass er auch als erster zahlen muss. 1. Abholung auf e…