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  • Klar, weiß ich doch....ich bin auch nicht dafür, dass kleine private wegen ein zwei Teilen verdonnert werden, allerdings sollte man sich als gewerblicher Verkäufer...das kam hier ja auch zur Sprache, vorher Gedanken machen und bei Bedarf vorher genug Informationen einholen... hier noch ein evt. interessanter Beitrag: Klick ! Quelle: Spiegel online

  • Bei dem Foto hier muss schon einiges passiert sein, wenn es ein Transportschaden war und dann MÜSSTE meiner Meinung nach auch ein erheblich offensichtlich sichtbarer Schaden an der Kartonage zu sehen sein. Wie ich das sehe handelt es sich hier um Metall. Um dieses zu verbiegen, so wie es hier sichtbar ist, müsste ein solcher Druck auf das Paket ausgeübt worden sein, dass der Karton sicher eingebeult sein müsste (nach meiner Meinung sollte es sogar fast durch sein). Laut TE ist das aber nicht der…

  • Es gibt soooo viele davon und alle werden von bestimmten Betreibern irgendwelcher Plattformen gepusht......am Ende wird zumindest was eBay betrifft dies keine Konkurrenz werden, da PP bei eBay unterstützt, gefördert und abgeschottet wird.....vor allem ist PP bei eBay ja eingebunden....so ist die Amazone Sache wohl ebenso wie bei eBay ein Partnerunternehmen, welche dann auch zum großen Teil auf Amazone genutzt wird, da eingebunden und zumindest für den Käufer einfach und "vornehmlich" sicher....

  • Ich persönlich bin der Meinung, das Markenschutz eine sinnvolle Sache ist, wer sein Label präsentieren will soll sich doch was eigenes ausdenken.....das Schwimmen im Fahrwasser bestimmter TOP Marken mit (eigener) geringer Qualität schadet der Firma und dagegen kann sie sich wehren, was ist daran verkehrt ? Wenn ich selber beispielsweise eine Outdoorklamotte vertreiben will, dann verkauft sie sich ja nicht, nur weil ich ne Pfote draufpappe....dann denk ich mir eben was anderes aus und vertrete me…

  • Auf die Gefahr hin, dass ich hier was überlesen habe: Wie hast Du verschickt ? Als Paket ? Was ist dann mit der ID ? Hast Du mal die Verfolgung des Teils in Angriff genommen ? Die erste Frage wäre doch hier tatsächlich, wo das Teil abgeblieben sein könnte.....ich muss zugeben, dass ich auch zuerst dachte, er habe es angenommen, wenn auch zähneknirschend und aufgrund dessen das Geld über PP zurückgeholt, weil er ja die NN Gebühr gezahlt hat. Dann wäre die zeitliche Abfolge noch interessant, wann …

  • Zitat: „Habe aber vor- wenn Eb*y es denn zulässt- die 2 Verkäuferkonten auf Gewerblich zu stellen, und mir einen Gewerbeschein zuzulegen.“ Das musst Du dir gut überlegen, denn hier geht es nicht nur ums Verkaufen, sondern auch um ganz andere Sachen, wie Buchführung, Widerrufsbelehrung, Abmahnungen etc....das kann schnell sehr teuer werden...wenn du also keine Ahnung hast und nicht viel investieren willst, rate ich dir, de Finger davon zu lassen ! Es ist nicht alles Gold was glänzt und eine Gewer…

  • "Ich habe mir nichts vorzuwerfen, Ware klar beschrieben und auch so verschickt !" Ich würde mir einen persönlichen "Angriff" im Kommi verkneifen...hat eh keinen Sinn sowas, ausserdem wirft das in dem Sinne ein schlechtes Licht auf dich, als würdest Du die "Schuld" nur verschieben. Du hast verschickt wie beschrieben und fertig....ansonsten würde ich wie oben bereits gesagt nichts mehr machen

  • @Oberlix: Weil die Sache, wenn Sie denn verhandelt werden sollte, am Gerichtsort des "Schuldners" verhandelt wird und ein auswertiger Anwalt ein Problem mit der Übernahme der Sache hat, da er einen Korrespondenzanwalt beauftragen müsste und somit auch die Gebühren teilen müsste. Das würde sich für einen Anwalt bei diesem Streitwert nicht lohnen...demnach ist es schon sinnvoll einen Anwalt zu nehmen, der gleich am Ort des Geschehens sitzt @TE: Mache Fotos vom Paket (am besten auch samt nebenstehe…

  • Na fein, dann hat sich dein Problem ja doch noch glücklich in Luft aufgelöst

  • Die Sache ist die: Du solltest einen Anwalt mit Sitz in der Stadt deines Verkäufers finden....für diesen Streitwert reist kein Anwalt 400 km...ansonsten müsste ein Terminsvertreter gefunden werden und der Anwalt würde die Gebühren mit diesem teilen müssen. Bei dem doch geringen Streitwert verständlich. Ein ortsansässiger Anwalt wäre dann aber nicht persönlich konsultierbar...ggf. Korrespondenz über E-Mail oder Telefon, hier bestehen aber erheblich größere Chancen für eine Mandatsübernahme EDIT: …

  • Augen zu und durch, was glaubst Du, was die "Rechtsabteilung" da machen wird ? Ein minderpreisigen Artikel eines Privatverkäufers, der nicht mal bezahlt wurde....bisher hat der Käufer keinen Anspruch an dich. Ich würde auf seine Mails nicht mehr reagieren, allenfalls auf den eröffneten Fall antworten, dass Du das Teil wie beschrieben verschickt hast, der Käufer dieses erhalten und nicht bezahlt hat. Alles weitere würde ich lassen....nimm es hin und gut

  • Zitat: „Gerne senden wir Ihnen unseren PDF-Katalog mit allen Uhrenmotiven, Armbändern und Zubehörteilen zu. Stellen Sie dann einfach, gemäß unserer Produktpalette, Ihre individuelle S.T.A.M.P.S. Uhr mit Armband zusammen. “ Hier ist für mich der Punkt, wo man tatsächlich NUR von der Uhr selber ausgehen kann. Auf dem Produktbild ist ja auch nur die Uhr abgebildet, die drei Bilder unten zeigen, wie man die Uhr in ein zukaufbares Armband einlegt. Zumindest hätte man hier vor Kauf anfragen können.

  • Hubs...wieder unbewusst konform mit Uhu...habe die Beitrage nach Zitat nicht mehr gelesen vor Einstellung meines Beitrags....

  • Zitat: „vor allem bei gewerblichen VK) geschrieben, die Dekoration etc. gehört nicht dazu“ Hier handelt es sich um einen privaten Verkäufer....und es ist für alle Verkäufer schon traurig, dass man sich mittlerweile zu allem, was nicht zu dem verkaufen Artikel gehört auch noch äußern muss....das kann es doch nicht sein.....zumindest nicht im privaten Bereich.... wenn ich nun ein Foto von einer Jeans mache, die ich gerne verkaufen will, die hängt auf dem Balkon (für ein besseres Bild mit dem Handy…

  • Ich bin da mit Uhu konform...es wurde kein BS mitgeliefert, ein BS war offensichtlich installiert...aber eben nicht zum Gebrauch geeignet. Eine Frage vor Kauf an den Verkäufer diesbezüglich wäre sinnvoll gewesen, zumal das BS nicht erwähnt wurde und im Falle des Mitverkaufs durch Textierung hätte das den Verkaufspreis evt. auch noch erhöht.... Ganz ehrlich aus meiner Sicht: Ich hätte gefragt, da ich mir sowas bei dem Auktionstext breits gedacht hätte. Wäre das Programm offiziell installiert gewe…

  • Nein, wenn Du einen Fernseher kaufst auf dessen Bildschirm gerade ein interessanter Film läuft, hast Du auf diesen Film auch keinen Anspruch ! Hierzu hättest Du den Verkäufer vor Gebot fragen können....tut mir leid

  • Schade, die Auktion ist nicht einsehbar...kannst DU evt. einen Screen hier einstellen wenn Du sie noch öffenen kannst ?

  • Zitat: „CSV kann ich Dir per PN schicken oder mailen, wen Du sie brauchst.“ Gerne

  • Nun hat er das Gericht gebeten, die drohende Vollstreckung abzuwenden, da er sowieso bald Insolvenz anmelden würde und die Kosten demnach mehr oder weniger überflüssig wären...es geht weiter......

  • Was Du nebenbei noch machen kannst ist, den Käufer zu bitten, die Sache kurz und sachlich zu kommentieren. Diesen Komm legst Du deiner Beschwerde oder deinem Nachforschungsantrag/Erstattungsantrag bei....Quasi als Zeugenaussage. Ob das was bringt ist fraglich, aber es sieht zumindest gut aus und könnte die Chancen erhöhen