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Club der Schlaflosen
BeitragZitat von schabbesgoi: „Zitat von karakorum666: „An meinen Flötenkessel lass ich nur Mikrofaser und Edelstahlpaste. :D“ Auch ne Einstellung...so weit will ich nun doch nicht "back to the roots". Maschine, tassenweise, ist schon ok für mich, es schmeckt einfach anders. Wobei..ich "mal" zwischendurch eine guten alten Filterkaffee auch absolut nicht ablehne. Mir bekommt der Kaffee aus dem Maschinchen einfach gut. Ist halt Geschmackssache, wie so vieles. Zurück zu der Zeit: Morgens ne schöne große K…
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Defektes Handy verkauft - Käufer beschwert sich
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BeitragDann ist es Absicht, Deine Artikelbeschreibung falsch zu drehen.
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BeitragZitat von thomas12345: „Meiner Meinung nach ist doch klar zu erkennen, dass es sich dabei um einen Auszug aus der ursprünglichen Artikelbeschreibung des Vorbesitzers handelt oder etwa nicht?“ Keine Sorge - es ist klar und deutlich beschrieben.
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Beitrag@ Thomas: Trotz dass ich der Ansicht bin, dass Du alles richtig beschrieben hast, würde ich das Handy zurücknehmen, weil Dir wegen der Bezahlung mit PayPal wahrscheinlich sowieso nichts anderes übrig bleiben wird, es sei denn, Du legst es so richtig drauf an. Dann würde ich das Handy neu anbieten, vorzugsweise mit einem anderen Account und natürlich ohne PayPal. Die Beschreibung würde ich so lassen, außer dass ich die ergänzenden Angaben mit in die eigentliche Beschreibung aufnehmen würde. - Als…
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BeitragZitat von Kaiolito: „@testing Wenn es einen klaren Indikatior dafür gibt, der allgemein bekannt ist, dann hätte es beschrieben werden müssen. Gerade meinen Sohn vom TV weggezerrt und gefragt, woran man einen Wasserschaden an einem iPhone oder iPod erkennen kann..... na ja, die Antwort dauerte eine Sekunde. Und der Kerl ist 17..............“ Die 17 könnte dann ein Vorteil sein. Ich bin seeehr weit drüber und ich müsste schon sehr lange googeln. Auf die Idee komme ich aber nur, weil ich solche Thr…
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BeitragZitat von grafiksammler: „Es reicht nicht aus, defekt zu schreiben, sondern der/die Defekte sind anzugeben. “ Zum wiederholten Male: Der Defekt ist doch angegeben. Das Gerät lässt sich nicht einschalten! Warum, weshalb, wieso? Das ist doch eine ganz andere Frage. Woher soll ein Laie das denn wissen? Und: Wenn ich schreibe "Kratzer rechts am Display", interessiert es doch auch niemanden, wie der zustande gekommen ist.
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BeitragZitat von grafiksammler: „Das ist bekannt, muß sich der TE aber zurechnen lassen, weil er die Formulierung übernommen hat.“ Entschuldige, aber das ist doch vollkommen Blödsinn! Der TE hat doch bloß beschrieben, wie er das Handy gekauft hat und sich keinesfalls der Beschreibung angeschlossen, sondern im Gegenteil sogar davon distanziert!
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BeitragUnd noch einmal zum Wasserschaden: Ich erkenne einen solchen nicht!
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BeitragZitat von grafiksammler: „"es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren " steht auch drin. ist das weniger wert als der Rest?“ Das hatte der Verkäufer des jetzigen Verkäufers/TEs behauptet! Und das geht deutlich aus dem Zusammenhang hervor! "Der Vorbesitzer hat es "sicherheitshalber als defekt" verkauft, es sollte allerdings prinzipiell noch funktionieren, sich nur ab und zu spontan neustarten. Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht!"
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BeitragJetzt mal ehrlich, Grafiksammler: Du willst doch wohl nicht allen Ernstes in diese eindeutige Artikelbeschreibung, in der der Defekt sogar besonders hervorgehoben dargestellt ist, arglistige Täuschung hineininterpretieren wollen? Von arglistiger Täuschung kann man eventuell ausgehen, wenn ein Defekt igendwo unter ferner liefen aufgeführt wird. Manche sagen, er gehöre im Titel erwähnt. Aber sogar das ist hier der Fall.
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BeitragZitat von grafiksammler: „Dabei kann man einen Wasserschaden bereits nach dem Öffnen und einem Blick auf die Platine selbst feststellen.“ Ah, gut zu wissen. Jetzt fehlen mir nur noch ein paar Fotos zur Erläuterung. Ich selbst würde das nämlich so einfach nicht sehen.
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BeitragGibt's auch weitere und neuere Urteile? Zudem schrieb TE: "Ich selbst habe keine Reperaturversuche unternommen, kann allerdings auch nicht ausschließen, dass das Gerät bereits vom Vorbesitzer geöffnet wurde."
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BeitragZitat von grafiksammler: „Testing, nirgends wurde ein Wasserschaden beschrieben. laßt mal Eure private Meinung weg. Penny hat den Unterschied herausgearbeitet: Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Nach einem Wasserschaden ist all das eben nicht mehr möglich.“ Welchen "Unterschied" hat Penny herausge…
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BeitragAußerdem wurde der Artikel 1. in der Überschrift, 2. bei der Angabe des Artikelzustands und 3. in der Beschreibung mit fetter Hervorhebung als defekt beschrieben. Deutlicher geht es doch wohl nicht. Selbstverständlich stellt dennoch die Bezahlmethode via PayPal ein großes Risiko dar.
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BeitragZitat von grafiksammler: „im Deutschen Zivilrecht kommt es nicht auf "Verschulden, Absicht oder (Nicht-)wissen" seit 2002 an, sondern alleine darauf, dass ein Sachmangel vorliegt, der nicht beschrieben worden ist.“ Der Mangel wurde ja beschrieben. Siehe oben.
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BeitragTE hat geschrieben: "lässt es sich nicht einschalten" und "Das iPhone lässt sich überhaupt nicht einschalten und zeigt auch das Apple-Logo nicht an, weder wird es von iTunes erkannt." und "Bei mir funktionierte es dann allerdings überhaupt nicht!" Genau das hat der Käufer erhalten.
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Club der Schlaflosen
BeitragOh, mir ist gerade DIE Idee für Restaurantbesitzer eingefallen. Das würde sicherlich der Renner : Die Hundis, die mit den Resten beglückt werden sollen, bekämen von mir auch einen passenden Fressnapf hinzu - mit aufgedruckten Hundchen-Bildchen - versteht sich.