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Es führen bekanntlich mehrere Wege nach Rom. Der Deinige auch. Der einfache Weg: Start > Ausführen RunDll32 advpack.dll,LaunchINFSection %windir%\INF\msmsgs.inf,BLC.Remove Enter Am Besten kopieren, denn die Leerstellen sind wichtig!
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Wenn Du ihn nicht deinstalliert hast (geht nicht über Systemsteuerung > Software) und mit Win XP arbeitest, ist er drauf! Wollen wir wetten?
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Arbeitsspeicher
BeitragIch denke einmal, mit dem Experten meinst Du mich! Das wichtigste Merkmal, neben der Bauform (DDR oder DDR2) ist der Frontsidebus (FSB). Dieser muss von Deinem Board unterstützt werden. Passt der FSB eines Moduls nicht zum Board, bootet der PC nicht. Dabei ist es egal, ob der RAM zu schnell oder zu langsam ist. Hast Du zwei Module, welche unterschiedlichen FSB haben, aber beide vom Board unterstützt werden, gibt das langsamere Modul "den Takt" an. Genauso sieht es mit der Latenzzeit aus. Hier si…
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Um den Autostart auszumisten, benötigt man kein Tool. Das gute alte msconfig gibt es auch noch in XP und tut auch seinen Dienst. Hier kann man auf betagten Systemen den Adobe Schnellstarter (Adobe_SL) und den Java-Updater (juschd) deaktivieren. Wer bei der MS-Office-Installation einfach durchgeklickt hat, kann auch die osa deaktivieren. Mit CCleaner kann man auch ganz schnell sein System plattmachen, ist aber als Freeware zugegebener Maßen eines der besten Tools. Ein Systemtuningtool, welchem au…
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Solche Suiten braucht kein Mensch! Ein aktuelles Betriebssystem, ein vernünftiger Virenscanner (Avira Free mit täglichen(!) Updates reicht) und der eingeschaltete Verstand reichen vollkommen aus. Ich bin seit Jahren als Poweruser so im Net unterwegs und hatte bisher noch keinerlei Probleme. Quartalsweise mal ein Online-Scan gemacht, um zu überprüfen, ob meine bisherige Einschätzung noch up-to-date ist und musste mich bisher noch nicht korrigieren. Auch die Online-Scans bescheinigen mir ein siche…
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Käufer schiebt den Kauf auf seinen Sohn
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BeitragHallo Kiri, prinzipiell hat der Account-Inhaber dafür zu sorgen, dass niemand Anderer Zugriff auf diesen hat. Auch in der Familie. Insofern ist der Verkäufer rechtlich noch lange nicht aus dem Schneider. Außer Aufregung und Ärger bringt es Dir jedoch nichts, im Recht zu sein. Du wirst von diesem Käufer kein Geld sehen, egal was Du unternimmst! Meine Empfehlung: Einen Konflikt bei eBay eröffnen und gleich angeben, dass sich beide Parteien darauf geeinigt hätten, die Transaktion nicht abzuschließe…
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Na dann lass' es doch halt. Ist zwar nicht die feine englische Art, aber von "fein" kann man bei dem Laden wohl auch nicht reden. Mit Schwierigkeiten brauchst Du nicht zu rechnen. Diese machen ernsthaft nur seriöse Unternehmen.
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Online Auktionshaus Fubur - Kostenlos Online Auktionen einstellen
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BeitragJetzt schon. Danke Admin!
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Hallo nira, prinzipiell reicht eine Mail. Aber im Zweifelsfalle musst Du den fristgerechten Widerruf beweisen. Das wird Dir schwer fallen. Der Empfänger wird den Empfang bestreiten. Selbst wenn Du per Einschreiben mit Rückschein versendest, wird behauptet ein ganz anderes Schriftstück empfangen zu haben. In der Sache bist Du im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zweierlei.
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BeitragBevor ich etwas schreibe, was ich unter Umständen auch nur halb verstanden habe, hier ein Link, welcher den Sachverhalt aus berufenen Munde erklärt und in der Sache djfamilie recht gibt: IT-Recht-Kanzlei Edit by Admin: Link repariert
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Die Antwort kennt man doch schon! "Aus logistischen Gründen leider nicht möglich."
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Hallo sushomatiko, auf keinen Fall die Überweisung ausführen! Am Besten die Bestellung widerrufen und dann bei einem seriösen Laden kaufen.
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BeitragZitat von senfeuter: „Du hast wahrscheinlich noch keine Erfahrungen mit Kunden und spitzfindigen Anwälten gemacht :D“ Offensichtlich nicht! Er/Sie ist noch so herrlich unverdorben.
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Verkauf von Leerekartons legal?
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BeitragHallo senfeuter, gehe einmal davon aus, dass die Richter auch nur Mernschen sind, die u.U. die Artikelbeschreibung genauso gründlich lesen, wie atsiz77. Um so genauer lesen sie dann die Gesetzestexte unter der Artikelbeschreibung und sezieren diese förmlich. Das haben sie gelernt, damit kennen sie sich aus. Braucht man sich dann über die gefällten Urteile nicht mehr zu wundern.
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Bundesgerichtshof zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
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BeitragNa da bin ich ja auf den nächsten Newsletter der IT-Recht Kanzlei gespannt. Vor allem auf die Klausel, welche das erste Zitat ersetzen wird. Die zweite zitierte Klausel wird unproblematisch zu handlen sein. Man wird diese einfach vollständig streichen (müssen).
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Verkauf von Leerekartons legal?
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BeitragHallo atsiz77, die letzten Angebote, welche ich zu sehen bekam, waren vollkommen in Ordnung. Oftmals stand sogar im Titel das nur der Karton angeboten wird. Wenn die Beschreibung also in Ordnung ist, hat jeder das Recht auch Verpackungen zu verkaufen. Meinetwegen auch für mehrere hundert Euros. Es ist aber schon richtig, dass einige Verkäufer darauf spekulieren, dass die potentiellen Käufer die Artikelbeschreibung nicht richtig lesen. Daraus kann man dann aber dem Verkäufer keinen Vorwurf machen…
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Wir haben uns richtig verstanden und meinten beide das Gleiche.
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Zitat von senfeuter: „ Was viel wichtiger ist, bisher war die Kreditkarte so sympatisch, gerade weil ich keine PIN behalten musste und doch immer flüssig war. Kommt nun die "Zwangs"-PIN dann ist es ein Grund auf die Kreditkarte zu verzichten. :thumbup:“ In Deutschland wird das gut möglich sein, wer aber viel im Ausland ist, wird auf die KK nicht verzichten können.
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Zitat von Sandman77: „und verhaftet jetz tätsichlich bei Betrug,immer die Bank?“ Bei Kartenmissbrauch haftet der Karteninhaber ab Meldungszeitpunkt nur noch bis zu 150 EUR.