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  • Zitat von Bobby1983: „Ist das ein Schadensersatz Rechtsanspruch? Da habe ich nämlich keine Wartezeit.“ Ob Dein Fall bei Deiner(!!)Versicherung eine Schadensersatzangelegenheit ist und vertragsbestimmungsgemäß die Wartezeit entfällt,vermag keiner außer der Versicherungsgesellschaft verbindlich zu beantworten. Daher mußt Du jetzt tätig werden;am besten unter Darlegung des Falls schriftlich(!!) um Deckungszusage bitten. Die Ebay Gebühren sind momentan Dein kleinstes Problem;aber laß Dir auf jeden F…

  • Zitat von forenuser: „Nach der Wartezeit übernimmt die RSV nur Versicherungsfälle, die eben erst nach dieser Wartezeit zustande kamen.“ Das ist der sogenannte vorvertragliche Eintritt eines Versicherungsfalls,der eine Deckungszusage ausschließt. Von daher ist keine Hilfe zu erwarten. Vielleicht geht was über Beratungshilfe:marschier zum Amtsgericht(Rechtspfleger(in)),laß Dich beraten und Dir die Antragsformulare aushändigen. Oder:nimm das Kulanzangebot von PP an,verbuche den Rest unter Lehrgeld,…

  • Hallo, lies mal hier meinen Beitrag "Eine kleine Geschichte vom konsequenten Umgang mit Paypal"(zwei unter Deinem in der PayPal Abteilung) genau durch und handle entsprechend dh.geh zum Anwalt(hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung). Und ganz besonders:hör auf,mit dieser Organisation zu diskutieren! petergabriel

  • Hallo, das Verfahren gilt für alle(!!)Verkäufer,dazu mußt Du auf der linken Seite Deines Links mal dir "Informationen für private Verkäufer" anklicken und lesen. Ich denke,daß ich zu Amazon abwandern werde,wenn ich nach ein paar Tests mit dem neuen Verfahren nicht zufrieden bin. petergabriel

  • Hallo, @fairhandel: Verwechsel mich bitte nicht mit dem TE oder glaube,ich sei sein Verteidiger! Daher möchte ich auch nicht persönlich angesprochen und bewertet werden,wenn ich eine Idee äußere.Diese Äußerung einer Idee verfolgt ausschließlich(!!) das Anliegen,Meinungen zu der Idee(!!),aber nicht über mich als Meinungsäußerer hervorzurufen!! Mir ist es im übrigen schnuppe,was ein Amtsrichter eventuell/möglicherweise/unter Umständen äußern/vermuten/implizieren würde,Das einzige,was interessiert,…

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Das ist ja das perfide an diesem §119: der verlangt, dass der Irrtum bei Abgabe der Willenserklärung vorliegt. Die Willenserklärung gibt der VK aber in dem Moment ab, in dem er den Artikel einstellt.“ Der Irrtum,den ich meinte,ist derjenige,daß der TE beim Einstellen des Artikels davon ausgehen mußte,daß seine Freundin mit dem Verhökern einverstanden war(das wird sie ja wohl bezeugen......) petergabriel @Löschbert:"Generation RTL plus ist noch geschmeichelt...…

  • Hallo, leider hast Du einen großen Fehler gemacht,indem Du das Angebot (hoffentlich mit "Gebote streichen"!!)mit der Begründung "Artikel steht nicht mehr zur Verfügung" in sein Gegenteil verkehrt hast,weil Du ja doof genug warst: a)Deine Lüge zuzugeben und b)Deinen Willen bekundet hast,den Handel außerhalb von Ebay abzuschließen. Meiner Ansicht nach eröffnet sich hier für Dich ein Weg,den Käufer ebenso auszutricksen: Wenn(!!)die Beendigung des Angebots gemäß den Ebay Regularien durchgeführt wurd…

  • Hallo, Korrektur: Es liegt bisher kein Indiz dafür vor,daß der Käufer (!!) den TE(Verkäufer) über den Tisch ziehen will. @Drapondur:laß Dein Geschwafel mir gegenüber einfach sein.... @Löschbert:es läuft sowohl mit Deinen als auch mit meinen Worten auf dasselbe raus:der TE versteht nicht,kann nicht differenzieren,hat Tunnelblick und wird scheitern,wenn er so wie bisher mit dem Käufer umgeht,denn dessen Geduld wird früher oder später zu Ende gehen. Beispiel:er verlangt(s.o.),daß der Käufer ihm vor…

  • Hallo, es gibt eine Ursache,nämlich die Lieferung eines beschädigten Artikels(dh.eine Mängelrüge) es gibt eine Folge,nämlich die Pflicht des Verkäufers,den Mangel zu beseitigen und für die Kosten dieser Beseitigung(einschl.der Versandkosten)aufzukommen. Die Behauptung,daß der Käufer irgendwelche Pflichten außer der Zusendung habe,ist einfach grotesk. Kann der Mangel nicht behoben werden,muß eine Wandlung des Kaufpreises oder eines Teiles davon durchgeführt werden. Bisher liegt kein Indiz dafür v…

  • Hallo, der TE ist nichts weiter als ein fanatischer,kleinlicher,pedantischer Grabenkrieger,der sich mit seinen endlosen Bedenken,Änderungswünschen,Eventualitäten usw.,usw. Schritt für Schritt immer tiefer in den Morast begibt und scheitern wird. Ich bewundere den Langmut des Käufers!! petergabriel

  • Hallo, Du kannst ihm anbieten,was Du willst,aber wenn er auf Rückabwicklung besteht,hast Du keine Wahl,außer das Gerät zurückzunehmen(Versand auf Deine Kosten) und die Bezahlung für das Gerät zu erstatten. Wenn das Wort "Rückabwicklung" oder "Rücktritt" in der Mail steht,bleibt Dir höchstens übrig,höflich und nett danach zu fragen,ob das sein "letztes Wort" ist. Ich selbst würde auf irgendwelche halbgaren Deals nicht eingehen.Falls Du Dich zierst,mußt Du als nächstes mit einer Konflikterklärung …

  • Hallo, a)@rincewind:ich bin nicht in den Fall verwickelt.......ich habe nur in personalisierter Form(damit war der TE gemeint) gesagt,was ich als Betroffener tun würde/bereits getan hätte.Daher verbietet sich die Anrede an mich mit einem persönlichen "Du" in der Form,als ob ich unmittelbar Beteilgter wäre. Das von Dir angedachte "Feilschen" um €5,€10.- oder €20.- würde sofort dazu führen,präzise so zu verfahren,wie "Sternchen" es vorgeschlagen hat bzw.tun würde. b)@Sternchen:meiner Ansicht nach …

  • Hallo, ich bin weder PC- noch Verpackungsexperte,aber es sieht aus den von meinen Vorrednern erläuterten Gründen schlecht für Dich aus. Wenn ich das Teil wie auf den Fotos zu sehen von Dir bekommen hätte,würde ich sofort einen Konfliktfall bei ebay erklären. Die Folge wäre höchstwahrscheinlich,daß Du mir den Preis in voller Höhe erstatten müßtest;natürlich müßtest Du mir das Wrack zurückschicken.Deine erhaltenen 765.- wären damit komplett weg und Du hättest einen de facto unverkäuflichen PC am B…

  • Zitat von Drapondur: „Diese Abkürzungen vertauschst Du in den letzten Beiträgen häufiger,“ in meinen Beiträgen habe ich tatsächlich in dem von Dir ausgewählten Zitat die Abkürzung falsch verwendet. Sonst(in den anderen drei Beiträgen) ist immer das gemeint,was ich geschrieben habe. Ansonsten legt Dein Manöver eher den Verdacht nahe,daß es Dir an Argumenten mangelt,wenn Du dich jetzt schon zum zweiten Mal auf dieses Terrain der Besserwisserei und Pedanterie begibst. Aber sei es drum:mittlerweile …

  • Zitat von forenuser: „Fakt ist jedenfalls, das die eBay-AGB ncht über dem BGB oder BGH steht.“ anerkannt,daß die AGBs(extra für einen bestimmten Forianer,der es mit den Augen hat)von ebay NICHT gegen höherrangiges Recht verstoßen.Solange sie das nicht tun,stehen etwaige Regelungen im BGH,die nur für bestimmte Fallkonstruktionen oder rechtliche Kontexte stehen,tatsächlich in Reihe 2. Höherrangig ist alles,was in Gesetzen oder gleichrangigen Verordnungen steht. In diesem Rahmen ist Ebay----egal,ob…

  • Hallo, entgegen Deiner Annahme ist a)eben kein Verstoß gegen die AGBs. Es ist außerdem vom BGH Urteil(siehe mein Zitat aus diesem Urteil in Post 24)komplett gedeckt. Weil(!!)das so ist,stellt Ebay ein leicht durchzuführendes Verfahren bereit.Das ist das einzige,was zählt:"Da der Anbieter in Übereinstimmung mit den AGBs gehandelt hat,kann der Bieter keinen Schadensersatz geltend machen." Dein BGB steht damit in der zweiten Reihe! Akzeptiere,daß hier das BGB kein höherrangiges Recht darstellt. Nat…

  • Hallo, ich faß es nicht,schon wieder einer,der es nicht versteht: a)bis zu 12 Stunden vor Ablauf der Auktion und vorhandenen Geboten kannst Du IMMER beenden:auf Deiner Zusammenfassungsseite klickst Du rechts auf "Angebot beenden",dann----das ist UNBEDINGT WICHTIG!!-klickst Du auf GEBOTE STREICHEN----------dann suchst Du Dir aus den Dir von ebay einen der geannten Gründe aus,indem Du einen der kleinen Kreise klickst------FERTIG!! b)bei weniger als 12 Stunden(und NUR DANN) UND(!!) dem Vorhandensei…

  • Hallo, seit dem Urteil des BGH vom Juni 2010 in Sachen VIII ZR 305/10 wurde in der hier diskutierten Sache in Käufer-und Verkäuferkreisen wohl selten so dreist die Wahrheit verdreht wie ich es bisher selten erlebt habe: In dem konkreten Fall(!!) wurde über den Diebstahl der Sache verhandelt.Es gibt garantiert weitere Voraussetzungen für eine legitime(nicht zu beanstandende)Angebotsrücknahme,zu denen es aber noch keine Einzelfallsurteile gibt,da es kaum jemand auf eine Klage anlegt(besonders nich…

  • Hallo, ich will mal präzise nachfragen: a)es gibt keine schriftliche Vollmacht? b)es gibt keine postalische Adresse? c)es gibt NUR eine eMail Adresse?? d)diese Mail ist nicht wie ein typischer Anwaltsbriefbogen mit allen Angaben gestaltet??? d)es gibt NUR den abgekürzten Namen(des Anwalts) dh.ohne ausgeschriebenen Vornamen? Da zweifelst Du noch daran,daß Du hier betrogen wirst??? Da warst Du noch nicht bei der Polizei und hast Anzeige erstattet?? Da wirst Du ja wohl jetzt nach dem Abschicken Dei…

  • Hallo, ich sehe folgendes: a)der "Anwalt" wurde in "den Tiefen des Netzes" irgendwie gefunden,was bedeutet,daß der Absender der eMail absichtsvoll zwar einen RA als Identität behauptet,der aber mangels fachlich einwandfreier und zu fordernder Kennzeichnungen des Schreibens nur benutzt wurde,um eine Forderung zu behaupten. Im Klartext:die eMail wurde vom Käufer selbst bzw. einem "Freund" selbst verfaßt.Der "real existierende Anwalt" kann informiert werden,er kann dann wegen Identitätsdiebstahls g…