Suchergebnisse

Suchergebnisse 721-740 von insgesamt 794.

  • Zitat von ichschwenker: „Verträge auf Ebay durch zwei Willenserklärungen zustande kommen.“ Da hast Du durchaus recht,allerdings ist eine Gebotsabgabe KEINE Willenserklärung,die sich auf einen Vertrag bezieht,da die Gebotsabgabe eine Interessenbekundung ist. Es handelt sich um einen vorvertraglichen Zustand. Die Beendigung der Auktion vor ihrem regulären zeitlichen Ende ist immer noch vorvertraglich.Das ist keine Meinung von mir,sondern geltendes Recht! Im übrigen:für alle Schritte nach(!!) zeitl…

  • wir beide nicht übereinstimmen! Allerdings: Deine Interpretation des BGH Urteils("unter gewissen Voraussetzungen.....") ist insofern zu verkürzt,daß ebay die Technik vorgibt und daher angenommen werden muß,daß sie(ebay)sich um die Rechtskonformität dieser vergewissert hat.

  • Zitat von *alte_eule*: „geschlossenen Verträge“ Die vorzeitige Beendigung der Auktion findet statt,bevor(!!!)es überhaupt zu einem vertraglichen Zustand kommt! Wie lange muß ich das eigentlich noch wiederholen??

  • Zitat von biguhu: „Aktionen“ Hallo, "Aktionen" oder "Auktionen"?? Was meinst Du? P.S.Falsche "Meinungen" werden nicht dadurch richtig,daß man sie ständig wiederholt:Löschbert und Eule haben in ihrem kleinen Disput schon festgestellt,daß dioe vorzeitige Beendigung eines Angebots in Ordnung ist,auch wenn sie sich zusätzliche Erklärungen dabei wünschen.

  • Zitat von *alte_eule*: „wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind.“ Das BGH Urteil sagt ausdrücklich,daß sich die gesetzliche Berechtigung NICHT aus dem BGH,sondern aus der Situation des Anbieters ergibt.Dafür stellt ebay einen "Auswahlkatalog" bereit,aus dem der Anbieter den für ihn zutreffenden Grund auswählt. Wenn Du das anders siehst,muß Du Verfassungsrichter werden oder ebay dazu zwingen,diesees Verfahren zu beseitigen. Die technische Bereitstellung impliziert,daß der Plattformbetreiber sich…

  • Hallo, ich empfinde es als zutiefst bedauerlich,daß Justiz und Anwälte vorsätzlich oder fahrlässig die Rechtsprechung torpedieren: a)Es gelten die AGBs von ebay:Zustimmung? b)wenn ja:die Gebotsabgabe ist aus Sicht der AGBs eine Interessenbekundung,die unter Annahmevorbehalt steht.Zustimmung?? c)wenn ja:es ist die Natur einer Auktion,daß offenbleibt,ob es zu einer Annahme kommt.Die näheren Bestimmungen regeln die AGBs,die ebay setzt und denen sich die Teilnehmer unterwerfen.Zustimmung?? d)wenn ja…

  • wie ich finde. Du solltest ihm die Krankenhausgeschichte glauben,Du solltest Dich freuen,daß er mehrere Artikel bei Dir gekauft hat(vielleicht folgen ja noch welche...) und Du solltest Dich freuen,daß Du bei Versand mit Hermes wahrscheinlich nur wenige Euro "drauflegst",Du wirst garantiert einen Shop mit Dir genehmen Öffnungszeiten finden,etc etc,aber höre in Gottes Namen damit auf,kleíngeistig,hartleibig und michelhaft jedem Euro hinterherzulaufen! Du machst es Dir nur unnötig schwer! petergabr…

  • Hallo, wenn ich Anwalt wäre,würde ich mich auf die Rechtsfehlerhaftigkeit der amtsrichterlichen Entscheidung bezgl.BGH Urteil kaprizieren und bis zur Entscheidung Aussetzung des Verfahrensfortgangs im Sinne der Gegenstandsaushändigung beantragen. Gleichzeitig würde ich der hier tätigen Richterin mitteilen,daß andernfalls Normenkontrollklage mit aufschiebender Wirkung beim BGH erhoben und gegen sie ein Verfahren wegen Mißbrauchs ihrer Amtsstellung i.S.einer Rechtsbeugung angestrengt wird. Dazu wü…

  • Zitat von Sandman77: „nein,das ist ein anderer Fall,“ Am 12.09.2011 fragst Du,wie man bei Hermes einen Transportschaden und die entsprechende Erstattung durchsetzt, am 26.09.machtst Du dasselbe für GLS und am 30.09.2011 selbiges für DHL. Jedesmal sind Dir die passenden Antworten erteilt worden Hälst Du uns für dumm oder blind oder beides?? Dazu kommt noch eine Beitragseröffnung vom 5.07.2009 gegen Hermes bezüglich deren angeblicher Risikozuschusterung an die Mitarbeiter. Fazit: Du bist entweder …

  • Zitat von Sandman77: „ps:gibt es auch versender,wo ich als Empfänger den Schaden einreichen kann,wie bei der normalen Post üblich? was stimmt nun jetzt?“ Ist das schon wieder/immer noch dieselbe Sache,mit der Du das Forum belästigst??? Du legst es wohl darauf an,über den Versender Dir (Teil)erstattungen zu "besorgen"??!! Siehe Deine Postings und die gegebenen Antworten und Ruhe danach ab dem 26.09.2011. petergabriel

  • Zitat von Sandman77: „die Inkasso kosten,die weitaus höher sind,muß dann wohl derjenige begleichen,der vor Gericht verliert,falls es überhaupt so weit kommt,und man sich nicht vorher einigt!“ Hallo, alle Kosten,die bei einer Beitreibung enstehen,mußt Du oder Deine Rechtsschutzversicherung vorher(!!) leisten. Falls Du eine RSV hast und eine Angelegenheit wie Deine vom Versicherungsumfang überhaupt abgedeckt wird,mußt Du Deiner Versicherung glaubhaft darlegen,daß Du letztlich im Recht bist.Nur dan…

  • Zitat von *alte_eule*: „War bei der Warenannahme ein Schaden am Karton zu erkennen? In dem Fall hättest du das gleich beanstanden müssen.“ "Eule" hat recht,denn NUR bei einem äußerlich am Karton etc erkennbaren Schaden bist Du überhaupt berechtigt,diesen zu beanstanden und die Annahme zu verweigern.Funktionsprüfungen o.ä.des Inhalts sind an der Haustür nicht vorgesehen. Der Absender hat gegenüber GLS keine Vorbehalte bezüglich der Beschädigungsanfälligkeit des Kartonsinhalts angegeben bzw.bezahl…

  • Hallo Maximilian, a)ich habe auf eine ganz einfache (Brief) Sendung aus dem UK vom 02.09. bis heute (21.09.)gewartet, Schlußfolgerung:es dauert bei der Royal Mail bzw.allen anderen,die dazwischen geschaltet sind b)überlege Dir,ob Du gegen Ende der Woche Antrag auf Käuferschutz/Konflikt bei PayPal erklärst, c)wenn der Laden sich dann meldet und Dir Erstattung anbietet,nimmst du an und bestellst dort nie wieder etwas. d)wenn der Laden sich nicht meldet(auch bei PayPal nicht),hast Du (leider)Lehrge…

  • Zitat von Black Dragon: „werde ich dann auf den Anwaltskosten sitzen bleiben ?“ Hallo, Leider hast Du(!!) keine Rechtsschutzversicherung,so daß Du(!!) in Vorlage treten mußt.........ohne Vorschuß,keine Justitia(siehe oben). Deshalb:lade Dir das Formular runter und stelle fest,ob Du Beratungshilfe bekommen wirst(in Deinem Bundesland),so daß Du abschätzen kannst,ob Du auch die Erstberatung(ca.€180.-) bezahlen mußt. Das ist wie beim Einkaufen:keine Ware ohne Bezahlung. Wenn Du Beratungshilfe bewill…

  • Hallo, Du hast drei Möglichkeiten: a)Du suchst einen Anwalt Deiner Wahl auf,legst alle Dokumente vor(von ebay natürlich beide) und bittest ihn,für Dich einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen und mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt aufzunehmen,worin steht,daß zunächst bis zur Bewilligung der Beratungshilfe und(!!) der Zeit seiner Einarbeitung in den Fall er(der gegnerische Anwalt) aufgefordert wird,von weiteren Maßnahmen gegen Dich abzusehen. Für die Beratungshilfe mußt Du alle Unterlagen bez…

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Erzähl keinen Quark. Der §20 ebay-AGB regelt - wie alle Punkte der ebay-AGB - das Vertragsverhältnis zwischen ebay und dem Nutzer. Wie ein Vertragsbvestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem VK oder dem K und ebay Bestandteil des Kaufvertrages zwischen dem VK und dem K werden können soll wird vermutlich nicht mal der Anwalt des Klägers erklären können.“ Ist korrekt,ich hatte den Bezug übersehen.

  • Hallo, jetzt wird mir dioe Sachlage klar: Der Käufer ist der Kläger;dieser darf in Übereinstimmung mit den ebay AGBs den Gerichtsstandort wählen. Nehmen wir an,daß es tatsächlich zum nicht schriftlichen Verfahren kommt,dann müßtest Du nach Konstanz reisen,evtl.sogar öfter. Logischerweise entstehen dadurch Kosten,die zum Schluß der Verlierer zu zahlen hat. Wenn Du plausibel(z.B.daß die Klage völlig unbegründet ist)darlegen kannst,daß der Gerichtsstandort Köln ist und(!!) das AG Köln dem zustimmt,…

  • petergabriel[/quote] Zitat von petergabriel: „Ab dem 20.09. mußt Du dich erneut kümmern.“ Hallo Maximilian, bis 20.9.warten und dann präzise nachfragen! Gruß peter gabriel

  • Hallo, Du erklärst,daß Du in Übereinstimmung mit AGB § 20(sind das die von ebay??) aus räumlichen und praktikabilitätsbezogenen Gründen nur wie beantragt mit dem Gerichtsstand Konstanz einverstanden bist. Die Festlegung des Mahnbescheids auf das AG Köln möge mir in derselben Form wie diesem plausibel gemacht werden." Dann wartest du ab. peter gabriel

  • und Antworten gekriegt. Wenn du vorher schon alles weißt,brauchst du ja nicht zu fragen...... Im übrigen hat meine Sache sehr wohl mit Deinem Fall zu tun,denn Du(!!) danach gefragt,ob Dir eine Aufnahme des "Webhilfe" Gesprächsangebots nützen oder schaden würde........,und ich habe Dir einen Rat gegeben.