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Kratz........Kratz...........Kratz.......
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von sommerblume: „@petergabriel Vielleicht solltest Du langsam vorsichtig werden, denn Du redest hier von Nötigung; das was Du machst empfinde ich langsam als Beleidigung.“ Du scheinst echt auf dem Kriegspfad zu sein........(mit Deinem Frust und Gesabber).
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So ist es:PP nur zum Zahlen verwenden
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von *alte_eule*: „PP nie wieder zu nutzen, weil jede eingehende Zahlung zunächst einmal für den Ausgleich verwendet würde.“ Entweder auflösen oder nur noch zum Bezahlen verwenden,so daß der Betrag durch Paypal vom Girokonto abgebucht werden muß(und dieser Abbuchung kann ich sechs Wochen lang durch einen Anruf bei der Bank stornieren).
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Dir ist nicht zu helfen!
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHallo, warum tust Du das Gegenteil von dem,was man Dir rät bzw.von dem,was Du selbst tun willst??? Sorry,aber das war verplemperte Zeit mit Deinem Problem hier!!
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Du schreibst GAR NICHTS!!
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHallo, Erst wenn Dein Käufer bei Ebay oder bei PayPal einen Konfliktfall erklärt und Du zu einer Stellungnahme aufgefordert wirst,schreibst Du: "Die Angaben des Käufers sind unzutreffend und seine Forderungen daher unberechtigt(siehe auch meine Bedingung,daß Rücknahmen nicht erfolgen und daß ich als Privatverkäufer keine Gewährleistungsansprüche akzeptiere). VORHER schreibst Du bitte gar nichts!!! Ebay wird sowieso dem Käufer Recht geben,schluck die negative Bewertung,löse das PP Konto auf oder …
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Mr Dreistigkeit langt wieder zu
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHallo, die oberste Regel,nämlich immer(!!) nach Geldeingang das PayPal Konto zu räumen hast du ja schon befolgt, bei Deiner Auktion steht deutlich:"keine Rücknahmen";"Privatverkauf"(dh.bei Privatpersonen gibt es keine Gewährleistungsansprüche). Teile ihm mit,daß er den Artikel in Kenntnis dieser Bedingungen erworben hat. Jetzt kommt der unangenehme Teil: a)Ebay unterstützt grundsätzlich die Käufer, b)wenn der Käufer einen Konfliktfall eröffnet,mußt Du bei Deiner Stellungnahme sachlich und ruhig …
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Bitte nicht Ursache mit Folge verwechseln
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von sommerblume: „Das sieht dann schon nach System aus, denke ich. Wenn mein gewünschter Preis nicht erreicht wird, dann beende ich die Auktion vorzeitig. Ich denke, ich warte jetzt noch mal bis Montag auf eine Antwort und dann werde ich dementsprechend reagieren. Weil wenn tatsächlich System dann soll sie eine Lehre daraus ziehen.“ Sonnenblume hat "großzügig" ein Wochenende "Reaktionszeit genehmigt" und wird dann "dementsprechend" reagieren und will,daß der VK "eine Lehre daraus zieht"! D…
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Glaubst Du an den Weihnachtsmann??
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHallo, es ist belanglos. Es zählt NUR das,was er/sie(der VK)in das System eingegeben hat(dh.welche der von Ebay bereitgestellten Möglichkeiten er/sie angeklickt hat),als er/sie die Auktion beendete. Alles andere,was er/sie Dir schreibt,am Telefon sagt,per Mail schickt oder sonstwie kundtut,ist ohne Beweiskraft("nicht evident")und damit gerichtlich/anwaltlich etc nicht verwertbar! Glaub es mir und vermeide es,Dir eine "blutige Nase" zu holen und einen Anwalt für nix zu bezahlen bzw.wegen Nötigung…
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Wiseo werden Fakten nicht akzeptiert??
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Löschbert Bastelhamster: „Und was Dir petergabriel vermutlich sagen will: Solltest Du versuchen wollen, Deinen vermeintlichen Anspruch auf Vertragserfüllung gerichtlich durchzusetzen, hängen Deine Erfolgschancen sehr stark davon ab, welche Antwort Du vom Verkäufer auf Deine Anfrage bekommst.“ Hallo, @Sonnenblume:nein,ich bin nicht der Verkäufer,aber sowohl juristisch(siehe Urteil) als auch nach den AGBs(=von Ebay verbindlich aufgestellte "Spielregeln")ist der Verkäufer im Recht,weil di…
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Zitat von petergabriel: „Wenn ich an der Stelle Deines "Gegenüber" wäre und mir Deine Mails zudringlich oder sogar drohend erschienen,würde ich Dich über Ebay identifizieren und meinen Anwalt auf dich hetzen,der dann DIR beibringt,wie die "normative Kraft des Faktischen" Dir gegenüber angewendet werden kann....“ Hallo,warum denn so kompliziert??? Ich habe wie zu sehen ist,den Konjunktiv im Sinne einer Möglichkeit verwendet für den Fall,was ich(!!) tun würde,wenn ich zudringlich oder bedrohend mi…
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Normative Kraft des Faktischen......
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHallo Sommerblume, die "alte Eule" hat mich nur teilweise verstanden.Eigentlich ist doch alles ganz einfach: Es gibt das von uns beschriebene und erläuterte Urteil des Bundesgerichtshofs,des HÖCHSTEN deutschen Gerichts. Dieses Gericht setzt die Normen dh.die Vorschriften. Diese Normen werden jetzt den Tatsachen dh.den Fakten zugeordnet.Die Fakten werden von den Normen bestimmt. Du hast leider----wie mir scheint---eine Art "Tunnelblick" in Deiner Sache entwickelt,denn Du beachtest nicht(mehr),daß…
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Man sollte seinen Frust nicht mit leeren Drohungen abreagieren
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von sommerblume: „Das sieht dann schon nach System aus, denke ich. Wenn mein gewünschter Preis nicht erreicht wird, dann beende ich die Auktion vorzeitig.“ Wir sollten doch nochmals Klartext reden: a)eine Gebotsabgabe beinhaltet keineswegs die Garantie auf einen "Eigentumsübergang",denn auch die vom Gesetz geregelten BGB Paragraphen (und im Urteil herangezogenen) § 145 und 146 lassen Einschränkungen zu. b)die AGBs von Ebay sind "Spielregeln" für alle(!!) Teilnehmer,die bei Nichtgefallen di…
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Zitat von *alte_eule*: „Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Die müssen nicht schriftlich, sondern können auch mündlich gemacht werden.“ Lt.§145 BGB ist der Antragende("Ich will das und das von Dir kaufen...Preis xx und Übergabe in einer Stunde") an seinen Antrag innerhalb der ausgemachten Frist gebunden.(Schriftlichkeit ist nicht erforderlich) Der Empfänger(der Zahlung)gerät in eine vorteilhafte Position,kann aber den Antrag widerrufen bzw.erlös…
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Zitat von sun-shadow: „Warum meinst du senseman, dass ich dabei auf die Nase fallen könnte? Mein Gesprächsführer kann den Kaufvertrag schließlich bezeugen, es war ein eindeutiges Verkaufsgespräch mit Handeln, Angebot und Annahme in meinem Namen.“ Du wirst auf die Nase fallen,da KEIN VERTRAG geschlossen wurde.Es wurde eine "Abmachung(!!) zu einem Vertrag" verabredet. Der Vertrag wäre erst durch Übergabe und Bezahlung zustande gekommen. Bis dahin ist ein Rücktritt durch einseitige Willenserklärung…
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Ab jetzt ist das doch eine Phantomdiskussion
petergabriel - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Löschbert Bastelhamster: „Genau das hatte ich Dir ja geraten. Pressemeldung ausdrucken und mitnehmen. Vereinfacht gesagt steht da drin, dass ein Auktionsabbruch mit Streichung der Gebote dann ok ist, wenn es von ebay vorgesehen ist, dass es gehen soll. Und das war es bei Dir ja.“ Das Urteil sagt klipp und klar:wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem triftigen Grund vorzeitig abbricht(dh.nach den AGBs bis 12 Stunden vor Schluß,auch wenn Gebote vorliegen),kann vom Höchst…