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Zitat von Mrs.steffis76: „wenn sie nachweislich nach Bekanntgabe dass das Konto zu einem Betrüger gehört nix unternimmt und in Seelenruhe weitermacht. “ Ohne jetzt hier die Bank verteidigen zu wollen, die nachweisslich gerne von Betrügern genutzt wird, wann genau wurde der Nachweis eines Betrugskontos erbracht? Bisher wurde doch lediglich eine Anzeige aufgegeben und ein Nichtkunde hat sich dort gemeldet und das dort angegeben, oder? Das alleine dürfte wohl kaum ausreichen um ein Konto zu schlies…
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Betrug auf Ebay.de - Verkäufer verdächtig?
JusticeHunter - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
Beitragalso mit seinem echten Ebay-Konto und den darin enthaltenen echten Daten? super Idee Nimm das von Dir gefundene Angebot, und reiche es bei der Polizei nach ... zu der Anzeige die Du bereits gemacht hast
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Betrug auf Ebay.de - Verkäufer verdächtig?
JusticeHunter - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
Beitragverstehe ich das richtig, dass Du gerade dazu aufrufst bei einem mutmaßlichen Betrüger etwas per Ebay zu kaufen?
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"Mithelfer" würde ich die Bank nun nicht nennen. Es kommt nur immer wieder vor, dass (auch) dort Betrugskonten eröffnet werden. Allerdings wohl eher nicht von dem Betrüger selbst. Der Ersteller eines Fakeshops ist in der Regel nicht dessen Betreiber. So ähnlich verhält es sich mit den dazu gehörigen Bankkonten. Der Betreiber erwirbt den kompletten Fakeshop mittels Bitcoins, was zur Folge hat, dass sich die Fakeshops oftmals sehr ähneln. Auch die Bankkonten eröffnet der Betreiber nicht selbst, of…
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Mundgerecht für Google: IBAN: DE75100110012629053290 IBAN: DE75 1001 1001 2629 0532 90 BIC: NTSBDEB1XXX (Berlin) Bank: N26 Bank N26 Bank GmbH Klosterstraße 62 10179 Berlin
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Zitat von Mrs.steffis76: „Habt ihr das angezeigt “ die Frage sollte sich eigentlich garnicht stellen (müssen) Hat man bereits Geld überwiesen handelt es sich um Betrug, hat man nach der "Bestellung" nochmal die Kurve gekriegt ist es ein versuchter Betrug. Beides ist nach § 263 StGB gleichermaßen strafbar, und sollte selbstverständlich zur Anzeige gebracht werden!
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@M.A.B. auf welches Konto hast Du denn überwiesen? Die Fakeshops, die Du gefunden hast, sind bereits hier auf AH gelistet bruns-markt heim-markt olandoo in solchen Fällen kannst Du die Forensuche rechts oben benutzen
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Wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, muss der Kontoinhaber garnichts... Wenn es schon auf dem Konto ist, ist es wohl weg. Was Du noch machen solltest wäre den Betrug an Dir anzuzeigen.
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Doch das ist klar ... in Deinem Fall liegt ein Betrugsversuch vor, dieser ist genauso strafbar wie ein "normaler" Betrug, und natürlich kannst (und solltest) Du den zur Anzeige bringen.
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Betrug auf Ebay.de - Verkäufer verdächtig?
JusticeHunter - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Domayo: „ Kann ich irgendwie belangt werden, wenn ich heute eine Strafanzeige stelle, die sich aber als falsch entpuppt hat? “ Nur wenn Du weisst, dass Deine Anzeige "falsch" ist, dies also vorsätzlich machst (§ 164 Absatz 1 StGB). "Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdäc…
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Betrug auf Ebay.de - Verkäufer verdächtig?
JusticeHunter - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Domayo: „Wäre es vielleicht angebracht, direkt Anzeige zu erstatten und diese notfalls wieder zurück zu ziehen? “ Eine Strafanzeige kann man nicht einfach so wieder zurück ziehen. Wenn die Polizei durch die Strafanzeige Kenntnis von der Straftat erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf – sie ist wegen des sog. Legalitätsprinzips sogar dazu verpflichtet.
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Alles was Du tun kannst, steht in Post #1 hier in diesem Thread
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Zitat von EilLa: „Habe mit meiner Bank gesprochen, das Geld ist weg Da es keine Lastschrift war und ich selber überwiesen habe, kann man es nicht zurück holen. “ Da Du schon vor vier Tagen überwiesen hast, dürfte diese Aussage in Deinem Fall auch zu treffen. Pauschal würde ich die Angabe Deiner Bank aber trotzdem nicht unterschreiben: Um sein Geld wieder zu bekommen hat der Betrogene nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, nämlich bis das Geld tatsächlich beim Betrüger auf dem Konto gelandet …
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Zitat von thosch58: „ von einer Estländischen Kontonummer der wohl real existierenden Firma “ Der Name des Kontoinhabers ist bei einer Überweisung nicht relevant, und muss nicht mit dem des Kontoinhabers übereinstimmen. Die Banken sind nicht mehr verpflichtet zu kontrollieren ob IBAN und Name übereinstimmen, und tun dies daher wohl auch in den seltensten Fällen. Im Prinzip könntest Du Donald Duck als Empfänger eintragen, und das Geld würde ankommen.
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Hier in diesem Thread
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Zitat von xavaria: „ Eine kleine Frage habe ich hier noch an diejenigen mit "Erfahrung". Soll ich jetzt auch eine Anzeige aufgeben? Ich bin mir jetzt nicht sicher, da mir an sich kein finanzieller Schaden entstanden ist, da ich vorher auf den Fake aufmerksam wurde. “ Eine Anzeige wegen versuchtem Betrug solltest/könntest Du auf jeden Fall erstatten. Dieser ist nach § 263 StGB genau so strafbar wie ein vollzogener. Wenn Du Dir den Weg zur Wache sparen möchtest, kannst Du dies auch online machen: …
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@Bettina8 @Dariusz Der Ersteller eines Fakeshops ist in der Regel nicht dessen Betreiber. So ähnlich verhält es sich mit den dazu gehörigen Bankkonten. Der Betreiber erwirbt den kompletten Fakeshop mittels Bitcoins, was zur Folge hat, dass sich die Fakeshops oftmals sehr ähneln. Auch die Bankkonten eröffnet der Betreiber nicht selbst, oft sind es Konten die von arglosen „Heimarbeitsuchenden“ eröffnet werden, ohne dass diese selbst in betrügerischer Absicht handeln. Der spätere Kontoinhaber melde…
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Auch wenn Du noichmal Glück gehabt hast, solltest/könntest Du eine Anzeige wegen versuchtem Betrug erstatten.