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Einen Artikel über Google suchen und dann den günstigsten Shop rauspicken ist der falsche Weg, der leider zu oft eingeschlagen wird. Der Endverbraucher klickt fleißig auf die Shops, von denen er vorher noch nie etwas gehört hat und kauft dort, trotz eindeutiger Kennung als Werbeanzeige, arglos ein. Oben angezeigt wird nicht „das beste Ergebnis“, sondern steht der Shop ganz oben der für GoogleAdWords bezahlt hat. Google prüft da nichts, außer, dass die Anzeigen bezahlt werden, oft sogar mit gesto…
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@Erbse Wenn Du zunächst versucht hast mit KK zu zahlen, solltest Du die Karte vorsorglich sperren lassen.
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dito ... "bei mir isses gut gegangen, also kann der Betrüger bei anderen weiter machen" ... coole Nummer aber spielt keine Rolle ... eine Strafanzeige (und ein Betrug ist ein Offizialdelikt) kann man nicht zurückziehen. Das geht nur bei einem Strafantrag, (=Antragsdelikt), der von derStaatsanwaltschaft nicht von selbst (= von Amts wegen), sondern ebengrundsätzlich nur auf Antrag verfolgt wird.
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Zitat von guenther: „Folglich habe ich auch gestern Abend noch meine Strafanzeige zurückgezogen. “ 01. Wieso? Eine Straftat bleibt eine Straftat .. auch wenn man noch mit einem blauen Auge davon gekommen ist. 02. Eine Strafanzeige kann man nicht einfach so wieder zurück ziehen. Wenn die Polizei durch die Strafanzeige Kenntnis von der Straftat erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf – sie ist wegen des sog. Legalitätsprinzips sogar dazu verpflichtet. Zurückgenommen werden kann allerdings ein Stra…
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Fakeshop: gigantos.store - Heckel-Klapp GmbH - DE264710383 - 089-24295395 - service@gigantos.store
BeitragZitat von JessicaMar: „ ich habe heute dort bestellt und auch direkt bezahlt. Meine Bank kann das Geld nicht zurückholen. Angeblich würde das nicht funktionieren. “ Wenn die Überweisung noch keine 24 Stunden alt ist, sollte es Deine Bank wenigstens versuchen und Dich nicht mit einem "geht nicht" abspeisen. In dem Fall kann das sehr wohl funktionieren. Um sein Geld wieder zu bekommen hat der Betrogene nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, nämlich bis das Geld tatsächlich beim Betrüger auf de…
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Zitat von Rene aus MG: „ Hat jemand Erfahrung damit, ob die mit den Kreditkarten Daten auch etwas anstellen? “ Wenn Du Dir die Mühe machst, und den Thread hier mal kurz "überfliegst... dann wirst Du sehen, dass Deine Frage bereits in Post #37 beantwortet wurde, und dass man keine Angaben wie Kundennummer, Bestellnummer, etc. angeben soll
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Das kommt darauf an, wann Du das Geld überwiesen hast...: Um sein Geld wieder zu bekommen hat der Betrogene nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, nämlich bis das Geld tatsächlich beim Betrüger auf dem Konto gelandet ist. Dazu muss man sich zunächst, am besten persönlich, mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, und eine Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung veranlassen. Das bedeutet den Geldfluss aufzuhalten, bevor es dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Dies klappt unter…
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Was Du noch machen solltest wäre eine Anzeige wegen versuchtem Betrug zu erstatten.
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der von Dir gefundene Fakeshop ist bereits auf AH gelistet: auktionshilfe.info/thread/2132…9-24295395-service-gigan/
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alles was Du tun kannst, steht in #1 hier im Thread
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und welches Konto wurde Dir zur Überweisung genannt?
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Die Rechnung solltest Du nicht hochladen, mit einem Screenshot kann auch keiner etwas anfangen .... Die Bankdaten solltest Du händisch hier im Forum posten.
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OT, weil ich einfach neugierig bin ... (wenn das nicht okay ist, bitte löschen) Dieser Thread ist jetzt gerade mal "eine Seite groß" ... bereits im EP steht, "KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!" Trotzdem musste die Moderation in diesem noch kleinen Thread bereits 5 Beiträge editieren... Der "Oberknaller" ist der User "VGW", der es fertig gebracht hat genau unter den erneuten Hinweis den Verwendungszweck gleich mit zu veröffentlichen.... Platz zwei geht an d…
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Ein Widerruf ist bei einem FS nicht notwendig... Wenn Du noch nicht bezahlt hast, musst Du auch nichts mehr in Richtung des Fakeshops unternehmen. Kein Widerruf, Stornierung, etc. ... ist schon deswegen nicht nötig, weil niemand vor hatte Dir Ware zukommen zu lassen, bzw. keine Bestellung in dem Sinn stattgefunden hat. Der Betrüger merkt schon von alleine, dass kein Geld kommt. Auch auf eventuelle Zahlungsaufforderungen o.ä. reagierst Du einfach nicht mehr. Falls Du Dich dort registriert hast, u…
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auf welches Konto hast Du überwiesen?
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und auf welches konto hast Du überwiesen?
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und auf welches Konto hast Du überwiesen?
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Auf der Seite werden anscheinend keine Masken mehr angeboten. auktionshilfe.info/attachment/68878/ Du solltest also bereits eine Artikelbeschreibung vorliegen haben, die nachweislich von dieser Seite stammt und nicht der gelieferten Ware entspricht. Um so einen Sachmangel nach § 433 BGB geltend zu machen. 1 Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. we…
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alles was Du tun kannst steht in Post # 5 ... genau über Deinem ersten
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Stimmt .. heute ist Feiertag, und morgen auch ... deswegen solltest Du vlt. am Dienstag, gleich bei Toröffnung bei Deiner Bank auflaufen. Evtl. ist ja noch was zu machen. Um sein Geld wieder zu bekommen hat der Betrogene nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, nämlich bis das Geld tatsächlich beim Betrüger auf dem Konto gelandet ist. Dazu muss man sich zunächst, am besten persönlich, mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, und eine Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung veranla…