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  • Zitat von veela-marie: „Warum sammelt ihr hier die Aktenzeichen? “ Damit Geschädigte bei ihrer Anzeige auf die anderen Aktenzeichen verweisen können und die anzeigenaufnehmende Polizeidienststelle damit sofort sieht, dass und welche anderen Ermittlungsverfahren es in dieser Sache bereits gibt - und so bei der Beurteilung auch gleich das Ausmaß des mutmaßlichen Betruges erkennt. Zitat von veela-marie: „Bei der Polizei wird doch sowieso schon alles zusammengefasst “ Die Polizei kann ja nur das zus…

  • Zitat von NicoBerlin: „Wofür ? “ Damit andere Geschädigte bei ihrer Anzeige darauf verweisen können und die aufnehmende Pol. - Dienststelle sieht, dass in der Sache bereits weitere Ermittlungsverfahren laufen. Da mit dem Aktenzeichen auch nur die Polizei was anfangen kann, ist die Veröffentlichung völlig unschädlich.

  • Zitat von Sven-78: „bin ich absolut für einen Hausbesuch bei dem Typen “ Selbstjustiz wäre eine schlechte Lösung und würde allenfalls nach hinten losgehen.

  • Eigene Website hat(te) der Shop auch, momentan leer: cro-markt.de WHOIS: Letzte Aktualisierung 09.03.2018 Domaininhaber CRO-Markt Eisleben Josip Dubac Straße des Aufbaues 23 06295OrtLutherstadt EislebenLandDE Die auf der Website angegebene USt-ID DE 316870269 ist zumindest gültig.

  • Zitat von greeneyed-soul: „Verstehe die Welt nicht mehr- wenn ich einen Verkehrsunfall verursache und die Polizei hinzugezogen wird bin ich doch auch schuldig und muss für den Schaden aufkommen .... “ OT: Was @Kaiolito sagt, ist korrekt. Ganz grob gesagt: Für einen Schaden, den man verursacht, muss man aufkommen. Wenn du einen Verkehrsunfall verursachst, richtet sich der Schadenersatzanspruch des Geschädigten nach den Regelungen des BGB, z.B. § 823ff - also Zivilrecht. Wenn du nicht haftpflichtv…

  • ? Zitat von kugel-balu: „ob die Gruppe der Geschaedigten insgesamt ein zivilrechtliches Verfahren einleiten koennte, und soweit ich das verstehe, gibt es diese Moeglichkeit bisher nicht, korrekt “ Richtig, Sammelklagen gibt es in D noch nicht, bislang muss jeder Geschädigte seinen Anspruch selbst geltend machen - d.h. individuellen Schaden beziffern und klagen

  • Zitat von Kaiolito: „So sehe ich das nicht, Nino, sonst hätte eBay in St. Pölten nicht bezahlen müssen. falle-internet.de/de/html/pr_mlurteil.php “ Das Urteil ist bekannt und steht doch außer Frage - nur war St.Pölten eben ein zivilrechtliches Verfahren aufgrund der Klage eines Kunden und nicht ein Strafverfahren. Ebay wurde zu Schadensersatz wegen vertragsrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzung verurteilt, das hat mit Strafrecht nichts zu tun. Dieses Urteil ist nicht durch eine Strafanzeige ausg…

  • Zitat von derdo: „4 Tage von der Mail mit bitte zur Prüfung des Verkäufes bis zur Schließung finde ich deutlich zuviel. “ Ob es nicht nur für dich, sondern auch im objektiv-rechtlichen Sinne zuviel ist, müsste eben im Zweifel ein Gericht klären - zivilrechtlich. Welche Straftat soll hier vorliegen?? Zitat von derdo: „Übrigens verdient ebay an jedem Verkauf und wenn ebay nach der Prüfung den Account bis zur Klärung stillgelegt hätte wären sicher viele nicht um Ihr Geld geprellt worden. “ Eben - g…

  • Zitat von derdo: „desweiteren werde ich von meinem Anwalt prüfen lassen ob ich gegen ebay auch eine Strafanzeige stellen kann wegen Pfichtverletzung, Vereitelung oder so, kostet mich sicher nicht mehr als 100€ “ Das Geld für die Klärung über deinen Anwalt kannst du dir sparen, da eine Strafanzeige gegen ebay überhaupt keinen Sinn macht, denn das Verhalten von ebay, selbst wenn es vorwerfbar wäre in Form einer Sorgfaltspflichtverletzung o.ä., hat gar nichts mit einer vorsätzlichen Straftat nach d…

  • Zitat von K.P.Noktem: „Habe ich als Annehmender eine Bringeschuld ? Das Ding steht mir persönlich einfach im Weg. Hach ja. “ Von einer Bringeschuld würde ich nicht ausgehen, denn du bist kein Zusteller. Der Paketdienst ist dafür zuständig, dass das Paket in den Machtbereich des Empfängers gelangt, und hat dieses durch die Benachrichtigung desselben ermöglicht. Ob eine Nachricht nur am Klingelschild, wo sie jeder abreißen kann (und nicht im Briefkasten) ausreicht bzw. AGB-konform ist, sei mal dah…

  • Zitat von LadyRey: „es wird doch möglich sein über das Bankkonto diese Person ausfindig zu machen “ Erfahrungsgemäß dürfte das Konto mit gefälschten oder gestohlenen Dokumenten eröffnet worden sein.

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    Zitat von Kaiolito: „Ja und eigentlich ist auch die Rückbuchung missbräuchlich, weil dem Kreditkartenunternehmen dargestellt wird, dass die Zahlung nicht korrekt autorisiert war. Jedem Zahler war klar, dass er eine Kreditkartenzahlung leistet, er hat sie autorisiert und dafür gesorgt, dass die Zahlung verbucht wurde. “ Kommt im Einzelfall auf die Kredikartenfirma an. Bei meiner Kombi (Visa, Sparkasse) ist im betreffenden Online-Banking-Formular für die Zahlungsreklamation und -rückbuchung -neben…

  • Zitat von Bjorno: „Sammeklage ist evtl. auch bald in Deutschland möglich “ Die in D geplante Art der Musterfeststellungsklage wäre aber allerwahrscheinlich in Fällen wie dem hier nicht anwendbar, ich würde da keine falschen Hoffnungen wecken. Ansprüche muss jeder noch immer selbst beziffern und durchsetzen.

  • Zitat von Bobe: „ . Über einen Anwalt werde ich klären lassen wem das Konto DE55100100100474483113 gehört. “ Da du ja Strafanzeige erstattet hast, müsste die Polizei das ermitteln. Die zusätzlichen Anwaltskosten könntest du dir also sparen.

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    Zitat von Saeco: „der Fall wird jetzt erst bearbeitet um dann zu erkennen, dass eine Abschaltung des Shops nicht möglich ist? “ 1. Kann keine Polizei nur aufgrund des Zugangs einer Strafanzeige eine Webseite vom Netz nehmen, wie soll das gehen? Erstmal müssen die Täter ja überhaupt mal ermittelt werden. 2. Davon abgesehen Ist dies im Falle eines ausländischen Servers schon gar nicht möglich.

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    Zitat von Saeco: „Ich kann nicht verstehen warum die Polizei solange wartet bis der Shop abgeschaltet wird, “ Weil die Polizei nicht einfach eine in Kanada oder sonstwo auf einem anderen Erdteil gehostete Webseite "abschalten" kann.

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    Zitat von Jotoe: „Naja und selbst wenn sie ihr Geld zurückbekommen hat, entlastet das natürlich Swisscoffee nicht vom Vorwurf des versuchten Betruges. “ Auch bei einer Rückerstattung würde ich nicht mehr von versuchtem, sondern schon von vollendetem Betrug ausgehen. Schließlich war ja der Vermögensschaden des Geschädigten mit der Überweisung tatsächlich bereits eingetreten, die Tat somit vollendet - auch wenn der Täter viel später den Schaden ersetzte. Mit dem Eingang des Geldes auf dem Betrüger…

  • Zitat von N-TeK: „machen doch einen Haufen Geld am Tag, mit dieser Masche und Dreistigkeit. Echt Krass... und Vaterstaat steckt Raubkopierer in den Knast “ OT/Sofern dein "Vergleich" suggerieren soll, dass Warenkreditbetrug in Deutschland nicht geahndet wird, trifft dies nicht zu. Bei entsprechender bewiesener Anzahl / Schwere / Vorbelastungen der Betrugstaten werden selbstverständlich auch Freiheitsstrafen verhängt. Es kommt ja auch kein Ersttäter wegen eines oder zweier illegaler Downloads "in…

  • Zitat von Winterstern: „wenn er den Zettel mit der Sendungsnummer von Hermes für den Verlustfall aufbewahrt und mir zukommen lässt, ist es doch mein Problem mich mit Hermes auseinander zu setzen, wenn ich das explizit so beauftragt “ Leicht OT: Nicht ganz zutreffend, im Verlustfall müsste immer erstmal der Verkäufer (=Absender) sich mit Hermes auseinandersetzen, denn er ist deren Vertragspartner, es sei denn, er tritt dir formal + schriftlich alle Ansprüche ab. Wenn er Hermes aber aus Gründen ni…

  • Zitat von DO1TBP: „Beim nächsten mal (so es wieder ein Gerät aus chinesischer Produktion wird), a.) verlasse ich mich nicht mehr auf Bewertungen von Händlern im Internet und schon gar nicht auf Ebay oder Amazon b.) kaufe ich bei einem deutschen Händler, der mir 2 Jahre Gewährleistung und damit eine Rücksendung möglich wird, “ So soll es sein.