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  • Ich glaube gar nichts was krennz schreibt, denn das ist alles nur Stimmungsmache. Den habe ich in anderen Foren erlebt, wo er genauso als Selbstdarsteller aufgefallen ist. In manchen Foren hat man ihn einfach abgeschaltet. Die Meinungsfreiheit in diesem Forum wird ja gut ausgelebt, aber das so einer mit seinem Unwissen auch Menschen in eine manchmal realistisch gesehen nicht gewinnbare Klage treibt, ist nicht ok. Soviel Dummheit immer nur zu belächeln, hat mir nicht gefallen. R. In die Schranken…

  • Aber er bietet doch mit 260 Euro auf ein iphone5 nur ein Drittel des Markpreises. Das ist doch laut krennz auch schon ein ausschlusskriterium.

  • nee, war auch nicht der Sinn, das du das weiter kommentierst. Ich bin daran interessiert, die andere Meinung zu hören- warum ist dieses ein gerichtsverwertbarer Beweis? Ist doch hier eindeutig und vehement so vertreten worden. Aber wenn sich alle einig sind, dann ist die Sache doch klar.

  • [ebay='Iphone 5','']261173411168[/ebay] Wenn man die zu diesem Fall gehörende Gebotsübersicht öffnet sieht man den Bieter a***r mit einem von ihm abgegebenen Höchstgebot über 260 Euro. Aus seiner Gebotsübersicht ist zu ersehen, dass er 824 Gebote auf 823 verschiedene Artikel abgegeben hat. In den letzten 6 Monaten hat er 5 Gebote zurückgezogen. In der Einzelübersicht sind 30 verschiedene Einzelfälle aufgeführt. Was mit den fast 800 übrigen Geboten ist, kann ich nicht erkennen. Wenn ich Krennz ri…

  • Krennz Bei deinem exzellenten Wissensstand und dem zweifellos vorhandenen hohen Niveau deiner juristischen und vertragsrechtlichen Kenntnisse solltest du vielleicht mal eine Nummer kleiner einsteigen- kümmere dich doch mal um die Panzerknackerbande aus den Mickymausheften. Die fehlt noch in deiner o.a. Sammlung. Dann wirst du ein ganz Großer. Wie schon ein großer Comedian sagte, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Sch...... halten.

  • Ach, da wo kein Markt ist geht das Teil dann weg. Aber da ist doch dann ein Markt einer bietet an einer kauft. Nennt man dann einen ganz kleinen Markt- volkswirtschaftlichen Begriff lasse ich jetzt mal- Weißt du eigentlich was eine Versteigerung ist? Neue Wege gehen, dass ist deine Idee. Planwirtschaft vielleicht? Wie stehst du denn dazu, dass jeder volljährige, geschäftsfähige Bürger die Verantwortung für sein Tun übernimmt. Willst du das hier diskutieren? Ich Sage es nochmal-mittlerweile habe …

  • Beziehe doch mal deutlich Stellung- wenn jemand für einen Euro einstellt, was ist denn dann in deinem Deutschland- für dich ja anscheinend eine Bananenrepublik- rechtlich passiert, wenn ich dann 2 Euro biete? Nur bis dahin- einfach mal deine fachlich fundierte Meinung dazu. Noch eine frage, du schreibst du bist auch bei Netzwelt. Ich auch. Bist du der krennz der dort mal auf Lebenszeit gesperrt wurde?

  • Was meinst du mit unumgänglich ? Habe mittlerweile einige Beiträge von dir gelesen. Mit deinem Fachwissen scheint es nicht so weit herzusein oder?

  • Meinst du mit dem Typen mich? Ich verkaufe weder auf ebay noch kaufe ich dort. Ich bin durch einen bekannten mit der Materie vertraut. Wenn du hier solche hanebüchenen Ratschläge gibst, dann bist du wahrscheinlich nicht ganz sauber. Wenn schon, dann solltest du hier nicht deine Wunschvorstellungen sondern die entsprechen Fakten reinstellen. Riplex hier in ein verfahren zu treiben ist von dir unverantwortlich.

  • Hast du denn mal gefragt?

  • Verstehe, was du mit Menschlichkeit sagen willst. Ich glaube, so schwer es dir fällt aber man muss vielleicht immer alles von zwei Seiten sehen. Der macht anscheinend sein ihm zustehendes Recht geltend. Warum hast du nicht versucht einen Vergleich zu finden?

  • Ok. Wenn ein 12 jähriger ohne Wissen seines Erziehungsberechtigten steigert, hast du meines Erachtens die Möglichkeit einer gesetzeskonformen Anfechtung. Das wäre ein klassischer Grund. Wenn ich deinen Argumenten folge, glaube ich, du wirfst nur noch Geld hinterher, welches dann auch weg ist.

  • Ok- verstehe. Aber mal ehrlich, wenn die auch abgebrochen haben und er seinen Anspruch geltend macht, meinst du wirklich das ist Rechtsmissbrauch, oder Steuerhinterziehung?

  • Das scheint in der Vergangenheit nicht so gewesen zu sein. Ich denke, so ein paar Ausdrucke pflückt dir jeder clevere Gegenanwalt auseinander. Was steht denn wirklich da drin? Davon abgesehen ist es meines Erachtens ja noch nicht einmal verboten, sagen wir mal 1000 Gebote abzugeben. Wenn der sagt er bietet auf alles mögliche, hast du meines Erachtens sowieso schon schlechte Karten. Also dieses Bietverhalten nachzuweisen wird ohne ebay nicht funktionieren.

  • Ok- verstanden. Erscheint mir aber sehr wackelig. Das soll vor Gericht reichen?

  • Schon klar, aber wie wird sowas vor Gericht dann bewiesen?

  • Ja, ist klar. Aber bleib mal bei meinem Beispiel. 1000 Gebote, 30 definiert - 970 weitere Phons oder mickymaushefte und zig andere Sachen? Wie ist da deine Beweisführung des Bietverhaltens?

  • Verstehe, was zu beweisen wäre. Wobei Steuerhinterziehung geht ja nur, wenn er auch Phons bekommen hat. Hat er Geld bekommen, ist die Tür ja zu. Auch wenn er Phons weiterverkauft muss du ja erstmal den Account wissen, wen er das denn direkt über ebay macht. Aber ich fand es mal i teressant zu wissen, wie man konkret von den Geboten der letzten 30 Tage auf das Bietverhalten schließen kann,wenn da nur circa 30 Einzelgebote stehen. Scheint irgendwie nicht zu gehen, entnehme ich deiner Antwort.

  • Ok habe ich verstanden. Aber das ebay was rausgibt halte ich für ausgeschlossen. Welche Straftat liegt den vor? Das er verbindlich auf 30 Auktionen geboten hat und Ansprüche durchsetzt?

  • Was für einen Screen genau? Wenn ich das richtig verstehe ändert sich die Gesamtanzahl pro Zeitraum sagen wir mal auf 1000- aber als Einzelausweis bleiben doch immer um die 30- was ist denn dann mit den fehlenden 970- welches Bietverhalten ergibt sich da?