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Also einen Mangel den es nicht gibt, kann man eigendlich nicht beschreiben. Ob das Gerät wirklich defekt ist, weiß ich ja nicht mal, aber es wäre sicher für den Käufer kein Problem es mutwillig zu zerstören. Wie gesagt, der Käufer hat zumindest gesagt, dass das Gerät einwandfrei verpackt war. Angenommen es geht vor gericht, bin ich als Privatperson in der Beweispflicht zu zeigen, das das Gerät funktionstüchtig war, bevor ich es abgeschickt habe?? Wenn ja, wie soll ich das machen?? --------------…
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Zitat: „auf einen gewerblichen Händler schließen. Von daher hätte der Käufer mit der 6 monatigen Beweispflicht schon recht.“ heist das im umkehrschluss das privatpersonen dieser beweispflicht nicht unterliegen???
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der name stammt noch aus jugendzeiten, wo man dachte, das das cool ist. ich bin aber ganz sicher net gewerblich bei ebay. auf meiner "mich" seite steht auch das ich privat bin. und nur sachen aus meinem privatbesitz versteigere
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ich nehme stark an, das er die kabel für den FM-Modulator mit +/- vertauscht hat, da nur der Rahmen fürs Auto nicht funktionieren soll. link ist im letzten post.
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Der Kaufer wohnt sehr weit entfernt, so dass eine Überprüfung vor Ort entfällt. Gehen wir aber einmal davon aus, er hat das Gerät wirklich falsch angeschlossen und es ist defekt. Wie ist da die Rechtslage?? Denn der Käufer hat mir schon mit einer Anzeige gedroht. Er meint der Verkäufer muß bis zu 6 Monaten nach der Auktion noch nachweisen, dass der Artikel funktionstüchtig war. EDIT: Link zur Auktion ---> HIER.
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Hallo, ich habe einen MP3 Player fürs Auto versteigert, der Funktionstüchtig war. Nun hat mir der Käufer gemailt, das der Artikel defekt sei, die Verpackung war einwandfrei. Jedoch soll sich der Player nicht mehr einschalten. Ich vermute einen Fehlerhaften Anschluss. Der Käufer droht mir nun mit einer Anzeige, wenn ich den Artikel nicht zurück nehme. Wie ist hier die Rechtliche Lage??? Muß ich beweisen, dass der Player funktionstüchtig war?????