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  • Normalerweise sollte das bei der für den Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft landen, die das Strafverfahren einleitet. Wenns nicht nur um Kleckerbeträge geht, wird auch was unternommen.

  • eDates.de der Be Beauty GmbH

    Saeschau - - Abo-Fallen

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    Zitat von Kaiolito: „wie kommen die an deine Bankverbindung, wenn du glaubtest alles sei kostenlos? “ Ich habe mir das mal genauer angeschaut: In der Auswahlliste des Angebots (Bild 1) sieht man zunächst, dass alle Auswahlmöglichkeiten als monatliche Abopreise angegeben sind, während beim 1-€-Testangebot "Einmalig" steht. Kein Hinweis auf ein Abo. Clickt man weiter, erkennt man auch nur am unteren Ende eines längeren, kleingeschriebenen Fließtextes in der rechten Spalte, dass das Testangebot aut…

  • Ich bin immer wieder erstaunt, wie leicht es in D möglich ist, Leute dauerhaft abzuziehen, wenn es nicht um allzu große Beträge geht. Mahn- und Vollstreckungsbescheid wäre auch für Dich eine Option, bei der Gefahr, den schon entstandenen Schaden zu verdoppeln.

  • Club der Schlaflosen

    Saeschau - - Small-Talk - Chat - Café

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    Wir haben am Ort auch relativ neu so einen Mietregal-Laden in der Fußgängerzone. Ich war drin: wenn man an dekorativen Keramikenten aus den 60ern und Dingen aus Omas Erbe interessiert ist, kann man hin gehen. Briefmarkenalben, alte Postkarten, versilberter Kram, Berge von Nippes... ach ja, Spielzeug gabs da auch viel. Die Regale waren schätzungsweise zu 90% vermietet, aber ob die Leute wirklich kaufen, weiß ich nicht.

  • Ein Mahn- und anschließender Vollstreckungsbescheid könnte unter den neuen Gesichtspunkten tatsächlich Sinn machen, falls der Bub vielleicht doch pfändbares besitzt. Sehr gut wäre es jetzt wohl für ihn, sich reumütig zu zeigen und schnellstmöglich die Gelder zurückzuzahlen, gegen die ganzen Kosten für die kommenden Mahn- und Gerichtsverfahren ist das nämlich noch Peanuts.

  • Zitat von Sam00: „Seine Mutter meinte nur: "Christian ist jetzt 20 Jahre alt und muss selbst dafür gerade stehen, was er macht." “ OK, das könnte die Idenditätsfeststellung sein... die andern Daten sind fälschbar, wie ich schon schrieb Kann einer alleine so dämlich sein?

  • Club der Schlaflosen

    Saeschau - - Small-Talk - Chat - Café

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    Mist, heute war "No Panty Day" - und ich hab nix mitbekommen

  • Zitat von AmigaAndy: „und danach meinen Anwalt beauftragen “ Kann sinnvoll sein, weil nur dieser erhält Akteneinsicht. Klär die Kosten vorher und lass ihn Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, dann weißt Du, ob die Daten stimmen. Im schlimmsten Fall sinds Fake-Daten und du hast nochmal gutes Geld schlechtem hinterher geworfen. Wenn der Betrüger in einschlägigen Foren unterwegs ist, weiß er nämlich auch, wie man anonyme Mobilnummern bekommt, Ausweise fälscht, damit ein Konto per Postident …

  • Zitat von AmigaAndy: „Bei so viel Geschädigten wäre doch eine Sammelklage bestimmt Interessant “ Wärs bestimmt, wenn das deutsche Recht sowas hergäbe. Geht aber nicht. Mit dem Strafprozess-Urteil in der Tasche dürfte es relativ leicht werden, sein Geld einzutreiben, sofern was zu holen ist. Letzteres bezweifle ich aber...

  • Zitat von AmigaAndy: „Ihr solltet alle einen Mahnbescheid auf dem Mahngericht beantragen “ Das könnt ihr euch sparen, wohl schon weil es an einer ladungsfähigen Anschrift mangelt, besonders aber, weil er mit Sicherheit keine Kohle rausrückt. Eure Forderungen verjähren wohl erst nach 10 Jahren (siehe §199 BGB, mit Sicherheit kanns aber nur ein Anwalt sagen). Da könnt Ihr in Ruhe ein Urteil aus dem Strafprozess abwarten.

  • Ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob es rechtens ist, jeweils den vollen Namen des Mitarbeiters zu nennen; diese sind ja sonst nicht öffentlich auffindbar. Es verstößt auch gegen die Forenregeln Punkt 1.

  • Da hats mir Löschbert vorweg genommen. Wenn in einem Kaufvertrag steht "Zahlungsziel eine Woche" ist der Geldschuldner automatisch 8 Tage nach Vertragsabschluss in Verzug. Und Vertragsschluss ist bei ebay nunmal der Zuschlag. Es zählt dabei der Geldeingang beim Gläubiger, nicht der Tag der Überweisung. Es müssen auch keine Konsequenzen dargelegt werden, was im Fall eines Verzugs passieren kann, das ergibt sich aus dem BGB (§280 ff.). Auch der Zeitraum "Eine Woche" ist klar definiert, auch wenn ä…

  • Zitat von Heiner.Hemken: „Du kannst den von ihm gezahlten Betrag solange einbehalten, um damit Deinen Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf zu befriedigen, wenn der Verkaufspreis unter dem jetzigen liegen sollte. “ Zumindest, solange atari bisher alles richtig gemacht hat. Die Korrespondenz und zeitliche Ablauf wäre hilfreich um das beurteilen zu können... Zitat von Heiner.Hemken: „Einen Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht “ Wieso soll man einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht zurücknehmen…

  • Nunja, sofern Du ihm nachweislich eine zumutbare Frist zum Zahlen des Restbetrages gesetzt hast, kannst Du natürlich vom Vertrag zurücktreten, wenn er diese nicht eingehalten hat; er hat damit seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Der Einfachheit halber kannst Du ihm natürlich nochmal anbieten, dass Du vom Rücktritt zurücktrittst, falls er binnen x Tagen den Restbetrag überweist. Andernfalls wirst du den Kaufpreis zurück erstatten und der Fall ist dann für Dich erledigt.

  • Ich habe heute wiederholt die Werbung für "zyberport" bei Facebook angezeigt bekommen. Eine PS4 für 236€ - wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, ist es das meistens auch nicht. Natürlich bietet der Shop ausschließlich Vorkasse-Zahlung an.

  • Ich denke nicht, dass die Zusteller es schaffen, den Mindestlohn zu umgehen; der gilt, selbst für osteuropäische Erntehelfer. Hier hat dann halt der Bauer die Barackenmiete zum Ausgleich entsprechend erhöht. - Es ei denn, man setzt auf polnische Subunternehmer, deren "freie" Fahrer wiederum die Fahrzeuge finanzieren müssen, nach Paket bezahlt werden und und effektiv für 1,50€ die Stunde arbeiten. Über sowas hab ich schon einen Bericht gesehen...

  • Ihre-wohnwelt.de Betrüger?

    Saeschau - - Online-Shops

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    Der Denic-Eintrag passt auch dazu (Adresse in Sehnde). Letzte Aktualisierung 29.7.2014. Ich sehe noch keinen Betrug. Das ist wohl eher ein Anfänger (ggf. im Nebenerwerb), der nicht so genau weiß, wie es geht mit "Vertrauen aufbauen". Das Elektrorad gibt's allerdings hier nochmal: lesara.de/elektrofahrrad.html

  • Ich sach ja: Ein Unternehmen, eine Gewerkschaft. Es ist doch nichts absurder, al wenn ein Krieg zwischen zwei Gewerkschaften auf dem Rücken sowohl der Arbeitgeber als auch der Kunden ausgefochten wird.

  • Zitat von monza30: „Und es gibt viel mehr Bereiche, in denen Löhne gezahlt werden, von denen niemand leben kann. “ Jup! Man könnte z.B. mal anfangen, bei Ausbildungsberufen im sozialen Bereich bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (z.B. 20.000 p.a.) weder Steuer noch Sozialabgaben abzuziehen. Könnte der Staat locker subventionieren, das dürfte auf einen Schlag eine 30%ige Lohnerhöhung sein und entsprechende Berufe attraktiver machen.

  • Zitat von Krennz: „die Arbeitgeber wollen aus unserem Land ein Billiglohnland machen “ Die Politik machts ihnen aber auch sehr einfach. Die Anzahl unserer rechtlosen Wander- äh Leiharbeiter hat sich seit 1997 vervierfacht. "Equal Pay" und "equal Treatment" sind eine reine Mär, die Ausnahmeregelung zu Lasten des AN ist die Regel. Dazu immer weiter forcierte Globalisierungsbemühungen, die nicht für Einwanderung qualifizierter Mitarbeiter, sondern für die Auslagerung von Produktion und Arbeit in Of…