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Zitat von petergabriel: „Zitat von stragami: „Aber ich sehe da eine rechtliche Möglichkeit den Kauf anzufechten“ Hallo, es MUSS heißen:"aber ich sehe da KEINE rechtliche Möglichkeit,den Kauf anzufechten." Dies nur zur Klarstellung! Mein Rat:abwarten,keine Diskussion,keine Richtigstellung o.ä.,denn Dein Käufer hat nichts,aber auch gar nichts gegen Dich in der Hand. Spätestens morgen kommt er auch selbst drauf. petergabriel“ Ja Du hast recht!! Danke für die Ergänzung Das war naütlich so gedacht. a…
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Wie ich schon sagte Füße stilhalten. und zu igendwelchen Kosten von wem auch immer - Grundsätzlich gilt: wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen Soll bedeuten wer einen Anwalt beauftragt der muss ihn auch bezahlen - nur im Falle eines Gerichtsurteil zu deinen ungunsten kann er die Kosten dann von Dir als Schadenmersatz verlangen. Aber so weit ist es noch LANGE nicht. Also keine Panik!
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Zuerst mal Ruhe bewahren. Dann die Auktion (sodern noch vorhanden) per screen shoot sichern. Dann das Ansinnen des Käufers mit Hinweis auf den Text in der Auktion zurückweisen. Und dann Abwarten was er macht - Erst wenn er wirklich einen Anwalt einschaltet (bei dem geringen Warenwert sicher nicht) dann kann man weiter schauen. Aber ich sehe da eine rechtliche Möglichkeit den Kauf anzufechten. Gruß
