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Abbruchjäger kennengelernt und nett unterhalten!
*alte_eule* - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Larsen: „Solltet ihr auf einen Mahnbescheid nicht antworten, weil ihr das hier gelesen habt,“ Kenntlichmachung von mir. Mit Sicherheit steht ein solcher Rat in diesem Forum nicht lange unwidersprochen.
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www.auktions-hilfe.info
BeitragWolle, ganz ehrlich, ich weiß nicht, was du jetzt noch bezwecken willst. Diskussionen zu dem Thema gibt es hier im Forum seit Jahren und immer wieder. Dabei wurde auch die jeweilig laufende und jeweils geänderte bzw. den Gegebenheiten angepasste Rechtsprechung berücksichtigt. Es wurde genauso immer wieder darauf hingewiesen, inwieweit man manche Dinge rechtlich einwandfrei und dennoch moralisch verwerflich findet. Bemüh die Forensuche und du wirst reichlich fündig. Aus dieser Perspektive kann ic…
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Test-Forum
BeitragBei mir lassen sich auch mit dem Testaccount beide problemlos aufrufen.
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Test-Forum
BeitragTest für Schmatter und mich: ebay.de/usr/gamebarukliq?_trks…9&clk_rvr_id=713398738203 ebay.de/itm/251676812567?_trks…geName=STRK%3AMEBIDX%3AIT Der 3. Link sagt mir "Page not found".
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Artikel ohne Bezahlung schon versendet
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von kleinerkathe: „Und wenn der Verkäufer dennoch eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Ebayprovision haben möchte, dann ist das doch gerechtfertigt oder?“ Da der VK zu nichts verpflichtet ist, kann er die Bedingungen diktieren, zu denen der Abbruch stattfindet. Hier wurde auch bisher nur an die Provisionserstattung gedacht. Je nach Format und Anzahl der Bilder sind weitere Kosten angefallen, die der VK nicht erstattet bekommt. Das können wir nicht beurteilen, aber der TE kann sich ja mal…
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Artikel ohne Bezahlung schon versendet
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat: „Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Marboro« (Heute, 08:09)“ Das hatte ich übersehen. Da stand zunächst lediglich die Vermutung.
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Artikel ohne Bezahlung schon versendet
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
Beitragpetergabriel, ein Widerrufsrecht bei einem gewerblichen VK steht nicht in den AGB sondern im Gesetzbuch. Dafür braucht der TE überhaupt keine Begründung. Dieses Recht besteht unabhängig vom Sofortkauf oder Zuschlag nach Gebotsabgabe zum Auktionsende. Der Unterschied zwischen einem gewerblichen und einem privaten VK ist der, dass es dieses gesetzlich festgelegte Recht bei einem PVK nicht gibt. Bisher haben wir vom TE lediglich die Vermutung aber nicht die Bestätigung, dass es sich tatsächlich um …
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Artikel ohne Bezahlung schon versendet
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Marboro: „Problem ist nur das ich irgendwie mit meinem anderen Ebay Account....“ eBay ist kein Bezahlsystem.
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*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
Beitrag@ petergabriel, bleib bitte sachlich. Noch haben wir keine näheren Informationen. Sollte es sich um einen GVK handeln, ist deine Aussage bzgl. der Verpflichtung schlicht falsch!
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Artikel ohne Bezahlung schon versendet
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Marboro: „Ich meine mal Privater Verkäufer“ In dem Fall kann er es, sollte er versendet haben, tatsächlich bis zum Gerichtsvollzieher mit Kuckuck durchziehen. Da besteht für dich kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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Der Thread ist aus 2009. Ich sehe auch ein, dass man gerade als Neuling nicht alle über 180 Posts nachliest, um sich zu informieren. Allerdings sollte ein überfliegen mindestens der letzten Posts möglich sein. Da stand sehr deutlich: "Selten finden derartige Betrugsfälle ein versöhnliches Ende. In diesem Fall schon:" Betrügerische Shops ja-kaufen.com und mediapriceparadise.de nutzen reale Firmendaten
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Es sieht jedenfalls ganz so aus, als hätte unser TE in 2 Unterforen dieses Thema behandeln wollen. Deshalb habe ich das mal zusammenfgeführt.
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Aber das soll doch bitte nicht zu einer Grundsatzdiskussion über PP führen, oder? Also, wie bietet unser TE am besten an, dass ein Käufer Vertrauen in ihn setzt?
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Zitat von fastreingefallen2014: „oder markenkleidung, wo der kleine rausgewachsen ist“ Ja, zugegegen ich gehöre auch zur Anti-Paypal-Fraktion. Bei angebissenen Äpfeln würde ich, wäre ich absoluter Anfänger, ohne aussagekräftiges Profil vielleicht auch noch mit Bauchschmerzen sehr gut beschreiben, vor Versand den Account räumen und nach Durchleuchten des Käufer-Accounts auch abschicken. Bei der kleinsten Unstimmigkeit würde ich in der Preisklasse selbst anliefern. Dann wären ggf. nur die Spritkos…
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Die Hausverwaltung würde ich als allererstes rauswerfen. Außerdem werte ich das als Sammelauftrag - wie beim Heizöl auch, bei dem sich die Nachbarn der EFH zusammenschließen. Einer ruft für alle an, jeder kriegt seine Rechnung. Und hier würde ich erst einmal max die Materialkosten aus dem Kostenvoranschlag (abgleichen mit Lieferung) zahlen. So, wie ich das sehe, darf das nämlich alles nochmal abgerissen und neu gelegt werden. Da stimmt ja nicht ein rechter Winkel.
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Der Auftraggeber war doch die Hausverwaltung? Was sagen die dazu?
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Gastnutzer? Das hatte noch gefehlt bei eBay für noch mehr Betrüger und Spaßbieter
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Stubentiger: „Damit wird doch auch meine mühsam erstellte Käuferausschlussliste ad absurdum geführt!?“ Wurde sie durch den Zweitaccount doch vorher auch schon.
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Gastnutzer? Das hatte noch gefehlt bei eBay für noch mehr Betrüger und Spaßbieter
*alte_eule* - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragDamit reagieren sie nur auf die Käufe, die sonst per Fon stattfinden. Festpreise sind i.d.R. eine Sache für gewerbliche VK, die ein Impressum haben. Ehe ich mich für einen Artikel extra anmelde, greife ich doch lieber gleich zum Hörer.
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Transportschaden - wie klären wir das beim Privatkauf?
*alte_eule* - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von anna277: „Er bietet mir an falls DHL oder ebay/Paypal nicht zahlen an, den Schaden fifty/fifty zu teilen.“ Seltsame Vorstellung in jeder Hinsicht. Wenn DHL befindet, dass dein VK unsachgemäß verpackt hat (Schuld hat) sollst du die Hälfte seiner Verantwortung finanziell tragen. Von wem glaubt der VK, nimmt PP das Geld? Die belasten seinen Account für eine an dich gerichtete Gutschrift. Die Verpackung war unsachgemäß, so dass er den Schaden tragen muss, weil er seiner Verpflichtung nicht…
