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  • Hallo Löschbert BastelhamsterZitat von Löschbert Bastelhamster: „Verständlich formuliert: Ab dem Moment in dem der VK den Artikel der Post gibt ist der Rest Sache des Käufers. Ausnahme: wenn der Verkäufer mit dem Käufer vereinbart, wie versendet werden soll und von dieser Vereinbarung auf eigene Kappe abweicht.“ Vielen Dank für deine juristische Abhandlung. Meine Lehre daraus: Abholung beim VK bevorzugen oder versicherten Versand wählen, wenn es um mehr als 100 Euro (oder 125 CHF) geht. Oder noc…

  • Liebe Leute Der ganze Fall hat doch noch ein gutes Ende gefunden. Paypal hat mir mein Geld überwiesen. Vielen Dank Paypal. Der Weg war allerdings steinig und lang. Ich bin sehr dankbar über die vielen Tipps im Forum und bin auch juristisch nun auf dem neuesten Stand. DANKE! Möglicherweise hat das beachtliche Echo auf meinen Beitrag hier im Forum die Lösung des Falles durch Paypal beschleunigt. Ein netter Mensch von Paypal hat mich im Büro angerufen und es konnte alles geklärt werden. Das ging 3 …

  • Hallo Fairhandel, auch dir herzlichen Dank für deine Tipps. Zitat von Fairhandel: „Was mich interessiert: Wie "merkwürdig" hat sich der VK verhalten? “ Merkwürdig war, dass sich der VK immer sehr viel Zeit liess, auf meine Mails und SMS zu reagieren. Erst als ich Paypal-Käuferschutz beantragt habe, kam plötzlich Schwung in die Sache. Leider noch ohne Erfolg. Merkwürdig war auch die schlechte Verpackung. Ohne ein einiziges Klebeband zu durchschneiden oder den Karton aufzureissen, was es mir mögli…

  • Hallo sternchen, Vielen Dank. Zitat von Sternchen: „Ich würde in diesem Fall eine Strafanzeige nach § 263 StGB stellen, geht online und kostet nichts“ Zitat von Sternchen: „Und als nächstes einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen“ Da der VK in Berlin ist, ich aber in der Schweiz (mit Lieferadresse in Deutschland) ist das nicht ganz einfach. Gerne werde ich dieses Vorgehen prüfen.

  • Hallo Forenuser, Vielen Dank für dein Feedback.Zitat von forenuser: „Nenne uns doch mal bitte die Auktion. Nicht das dein VK dort geschrieben hat, das es nur um das Zubehör geht.“ Es geht nicht nur um Zubehör. Der Verkäufer war gemäss seinen eigenen Angaben "überrascht", dass das Paket ohne Handy ankam.

  • Hallo, habe meine erste Erfahrung mit dem E-Bay Käuferschutz gemacht. Von wegen Käuferschutz! Ich wurde das Gefühl nicht los, dass es einfach darum geht, den Käufer abzuwimmeln bis er aufgibt. Zum Hergang (Kauf am 4.12.2011, am 17.2.2012 noch nicht abgeschlossen): Da eine Handy-Lieferung nicht vollständig war (Wert 173 Euro, Handy fehlte, nur Zubehör kam an) und der Verkäufer sich merkwürdig verhielt, hatte ich Käuferschutz beantragt. Nach meiner Schilderung des Falles und etlichem Hin und Her, …