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Hallo, danke für die erste Antwort. Ja ich habe einen Zeugen. Allerdings nicht schriftlich das dieser liegend transportiert wurde. Die Reklamation hat er schon getätigt bevor er selbst geschraubt hat. Allerding hat er es auf eigener Faust durchgeführt. Gruß Jens
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Hallo, ich benötige mal einen Rat. Ich habe jetzt schon einiges zum Thema Gewährleistung/Reklamation bei Privatverkauf gelesen. Jetzt habe ich selbst ein merkwürdigen Fall und weiß nicht was ich machen kann oder darf ,bzw was der Käufer kann und darf. Ich bin nur ein Gelegenheitsebayer bzw Kleinanzeigen Nutzer ohne böse Absichten und immer ein bisher gutgläubiger Mensch was solche Dinge angeht. Szenario: Ich habe einen Wäschetrockner der bei mir 100% in Ordnung gewesen ist bei den Kleinanzeigen …