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Vorsicht EBAY: it-solution-de / einfach billig UG, DE32700222000020324562
Steuerchef - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von JusticeHunter: „Zitat von Steuerchef: „Fahrlässige Beihilfe gibt es aber nicht. “ Aus den §§ 26, 27 StGB ergibt sich, dass nur die vorsätzliche Teilnahme an einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Vortat strafbar ist. Deshalb gibt es die fahrlässige Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vorsatz- oder Fahrlässigkeitsdelikt oder eine vorsätzliche Anstiftung oder Beihilfe zu einem Fahrlässigkeitsdelikt nicht. Jedoch hat dies nicht zur Folge, dass der Teilnehmer an einer Fahrlässigkeitstat nich…
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BeitragZitat von JusticeHunter: „Was die AGB's bedeuten, bzw. wie diese zu verstehen sind, ist völlig egal. Fakt ist, dass der Ersteller des Accounts, dessen Daten bei eBay hinterlegt sind, wissentlich und mit Vorsatz dagegen verstoßen hat. Dass das strafbar ist, hat keiner behauptet. Aber durch diesen wissentlichen und vorsätzlichen Verstoß hat er (sofern er nicht doch gekackt wurde) aktiv Beihilfe zum Betrug geleistet, bzw. wissentlich und vorsätzlich diese Möglichkeit eröffnet. Er hat durch sein fah…
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BeitragNochmal auch an JusticeHunter :): Die Ebay AGB sind Regelungen, die ausschließlich zwischen Ebay und dem jeweiligen Vetragspartner des Nutzungsvertrages gelten. Nutzungsvertrag ist hier der Vertrag über die Benutzung des Ebay Accounts. Wenn Ebay in diesen die Veräußerung des Accounts verbietet, dann entfaltet das nur Wirkung gegenüber dem Accountinhaber. Ja, Ebay kann einen verkauften Account sperren. Das aber deshalb, weil der neue Accountinhaber ja gar keinen Nutzungsvertrag mit Ebay über die …
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BeitragZitat von JusticeHunter: „Hat sich der "ursprüngliche Inhaber" des eBay Accounts nicht der Beihilfe zum Betrug nach § 27 StGB strafbar gemacht, wenn er entgegen der klar formulierten AGB's sein Konto einem Dritten verkauft? "Eine Beihilfe liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt." Ein Vorsatz ist hier doch gegeben. Der Konto-Verkäufer unterstützt doch hier die Täuschung des Endverbrauchers, durch den unerlaubten Verkauf seines Accounts. Zitat von…
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BeitragZitat von Pfeffersagg008: „Lediglich meine Meinung. Es wurde zwischen 2 Rechtspersonen ein (unerlaubtes) Rechtsgeschäft geschlossen, der Verkauf / Kauf eines accounts. ebay gestattet keine Verkäufe dieser Art, da ja dann die Haftung nicht eindeutig ist, also untersagt derart Geschäfte. Das ist doch vollkommen logisch. Man könnte evtl. mit sittenwidrig vergleichen. Das Geschäft ist vor Gericht nichtig. Ähnlich ist es mit Helergeschäften. Wenn ich gegen Geld Helerware kaufe, dann muss ich bei Ermi…
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BeitragZitat von Schützin: „Es gibt keinen "neuen Accountinhaber". Ein eBay-Account ist nicht veräußerbar und auch nicht übertragbar. Accountinhaber ist und bleibt vom ersten bis zum letzten Tag die Person, die diesen Account eröffnet hat und deren Daten bei eBay hinterlegt sind. “ Ebay AGB können aber nicht die Regelungen des allgemeinen Zivilrechts brechen. Ob Ihnen das nun passt oder nicht, vor keinem deutschen Gericht wird diese Argumentation bestand haben. Der alte Accountinhaber schließt keine Ve…
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BeitragNochmal im Klartext: Der Verstoß gegen die ebay AGB hat nichts damit zu tun, ob jemand in einem Vertrag rechtlich verpflichtet ist. Ein Vertrag zwischen dem Accountverkäufer und demjenigen, der beim neuen Accountinhaber einkauft, kommt allein dadurch nicht zustande.
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BeitragZitat von Pfeffersagg008: „Zitat von Steuerchef: „Ausnahmen sind wie gesagt die Grundsätze der angesprochenen Duldungs- oder Anscheinsvollmacht, welche grob sagen, dass wenn jemand einen Anderen bisher als seinen rechtlichen Stellvertreter hat handeln lassen, sich dieser auch zukünftige Handlungen dessen in seinem Namen zurechnen lassen muss, sofern er das Erlöschen der bisherigen Vertretungsmacht dem Rechtsverkehr nicht in angemessener Weise mitteilt. Der Hacker hatte aber nie Vertretungsmacht,…
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BeitragZitat von Schützin: „Es ist völlig wurscht, wer hier welche Absicht hatte. Natürlich hatte der Accountinhaber nicht die Absicht, mit irgendwem Kaufverträge abzuschließen über Ware, die er nicht hatte. Ihm war aber bekannt, daß ein Dritter über seinen eBay-Account Ware anbietet. Und da ein eBay-Account nunmal weder verkäuflich noch übertragbar ist, hat dieser Dritte rein rechtlich wohl im Namen und Auftrag des Accountinhabers gehandelt bzw sind die über den Account geschlossenen Kaufverträge rech…
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BeitragNunja, aber zivilrechtlich muss eine Person tatsächlich gehandelt haben, um einen wirksamen Vertrag abzuschließen. (d.h. eine sog. Willenserklärung abgeben). Wenn den Account nun jemand anders steuert, dann hat die betreffende Person eben keine Willenserklärung auf Abschluss eines Vertrages abgegeben. Deshalb haftet (haften im Sinne von zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, also meistens Lieferung von Ware, verpflichtet zu sein) bei gehackten Accounts ja der eigentliche Inhaber n…
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Zitat von Schützin: „Zitat von Steuerchef: „"mit dem Paypal inkasso rumärgern" Im Recht wären Sie jedenfalls. “ Welches "Recht" soll das denn bitte sein?? Die Paypal-Zahlung an Freunde und Familie ist ausdrücklich nicht dazu da, geschäftliche Transaktionen mit Wildfremden abzuwickeln, sondern nur und ausschließlich dazu, Personen, die man wirklich gut kennt, Geld zu senden. Sie ist nicht an eine Gegenleistung (Lieferung von Ware oder Dienstleistung) geknüpft. Aus den beiden vorgenannten Vorausse…
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BeitragZitat von Schützin: „Von selbst wird sich da auch nie wieder jemand bei den Geschädigten melden. Nichtmal dann, wenn ein oder mehrere Tatverdächtige ermittelt und festgenommen werden sollten oder gar eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer nähere Informationen zum Ermittlungsstand haben will, kann versuchen, diese bei den Ermittlungsbehörden zu erfragen, allerdings erhält der Anzeigenerstatter selbst häufig keine näheren Auskünfte. Vollständige Akteneinsicht bekommt nur ein Anwalt. Falls auch …
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Polizei, Anzeige und wenn die die Identität des "Hackers" herausfindet (was leider unwahrscheinlich ist) Zivilklage gegen diesen. "mit dem Paypal inkasso rumärgern" Im Recht wären Sie jedenfalls.
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Zitat von mr.mr: „Zum Schluss mal etwas Lustiges: Mal ein "gelungener" Tippfehler. “ Auch hier sehe ich das Problem nicht wirklich. Der Verkäufer hat unzählige positive Bewertungen von verkauften Anlagemünzen. Woher wollen Sie jetzt wissen, dass ausgerechnet diese eine Fälschung ist? Ich sage das deshalb, weil ich schon mehrere Anlagemünzen über ebay gekauft habe und nie Probleme hatte (ja, ich habe die Instrumente die Echtheit des Goldgehalts von 999/1000 zu verifizieren.)
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Zitat von mr.mr: „Ein ganz dreister VK. scheibbernhar0 (209) PVK auf Ebay, stellt seinen Schrottbarren kackfrech zum zweiten Mal ein. Es läuft auch gerade sooo gut. Neues Angebot: ebay.de/itm/The-Perth-Mint-Aus…ksid=p2060353.m1438.l2649 ...und weg ist es Verkauft: ebay.de/sch/Munzen/11116/m.htm…ssn=scheibbernhar0&_sac=1 Ohhh, hat sich gerade erledigt. Bleiben allerdings noch die 1025 Euro aus dem ersten Verkauf. Auch hier der dringende Appell an den glücklichen Käufer: Nicht bezahlen. Wenn berei…