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  • Zitat: „Das ist ja ein starkes Stück, daß er uns das hier vorenthalten hat. Ja, unter diesen Umständen ist die Sache eindeutig und wir hätten uns 3 Seiten Geschreibe ersparen können, wenn wir hier vollständige Informationen bekommen hätte.“ Deswegen habe ich den Link ja hinzugefügt...nur das maldamalnich bis jetzt der erste ist der mal draufgeklickt hat und nicht zum 1000000mal schreibt was ich alles vorenthalten habe....was eine ganze Menge über die Umsicht von biguhu aussagt

  • Vielen Dank biguhu! Dann werde ich mal ganz zügig überlegen ob ich die 46,41 Euronen ausgebe oder auf Kollisionskurs gehe.

  • Zitat: „Die Handlungsweise, die ich wählen würde, ist dir hier bereits mehrfach mit Begründung mitgeteilt worden“ ...also in klarer ausgeschriebener Form sehe ich die hier nicht in diesem Thread. Vielleicht möchte sich ja noch jemand anderes dazu äussern...

  • Wie erwartet kam nun heute ein zweiter Brief vom Anwalt. Bitte seht Euch diesen gerne mal im Dateianhang an. Wiederholt meine Frage an Euch: gibt es irgendein Grundsatz auf dem eine solche Forderung basieren kann? Falls ich mich entschließe, dieser Forderung von EUR 46,41 nicht nachzkommen, wie sollte ich dies begruenden bzw. darauf reagieren?

  • Zitat: „Der Jurist gestern hat gesagt da meine Artikelbeschreibung fehlerhaft war, und der Käufer sich darraufhin in der Sache einen Anwalt genommen hat muss ich jetzt die Anwaltskosten tragen wenn der Käufer dies nicht tut oder der Anwalt drauf verzichtet (was der bestimmt nicht tut).“ biguhu das war wirklich seine Aussage. Ich erzähl Euch doch hier keine Märchen. Und wenn Du das möchtest Poste ich die ganze Geschichte nochmal so ausführlich wie nur möglich! Das wird dann aber ein umfangreicher…

  • Du meinst die Anwaltskosten? Also das wird biguhu freuen, da haben nämlich alle von mir befragten ausnahmsweise mal gleich geantwortet: die Anwaltskosten basieren auf der Summe des Streits, also der Ware. Ich hoffe also es werden nicht mehr als EUR 150.

  • Zitat: „Er kann doch nicht dasselbe sagen wie ich, aber zu einem anderen Ergebnis kommen.“ ...damit meinte ich ja auch Avatar

  • @biguhu meine Vortragungen sind NICHT bruchstückhaft. Ich habe Euch auch keine entscheidende Information vorenthalten! Der Jurist gestern hat gesagt da meine Artikelbeschreibung fehlerhaft war, und der Käufer sich darraufhin in der Sache einen Anwalt genommen hat muss ich jetzt die Anwaltskosten tragen wenn der Käufer dies nicht tut oder der Anwalt drauf verzichtet (was der bestimmt nicht tut). Also mehr weiss zu diesem Zeitpunkt ich auch nicht. Biguhu, das Du kein Jurist bist ist mir schon gena…

  • Ist mir schon klar das alle Aussagen hier nicht 100%tig sind. Ich wollte ja auch nur mal ein Paar Meinungen hören. Der AW hat mir gestern gesagt das es durchaus sein kann das ich die Kosten tragen müsse. Er wollte sich aber auch nicht festlegen. Aber im Prinzip hat er dasselbe gesagt wie Du. Das ganze ist mir auf jeden Fall eine Lehre von jetzt an alle meine Auktionsbeschreibungen ganz genau ohne Missverständnisse zu gestalten! Den Ärger brauch ich nicht noch mal.

  • Das ist richtig engelchen-mail, dazwischen hat der Anwalt natürlich auch noch das ganze bearbeitet, wobei der Käufer aus irgend einem Grund ja behauptet er habe meine E-Mails nie erhalten, was eine glatte Lüge ist. Ich nehme an er hat Sie auf Rat seines Anwalts gelöscht! Ich kann die Protokolle aus meinem E-Mail Konto ja forlegen. Es ist technisch gar nicht möglich eine E-Mail zu verschicken die dann im "nichts verschwindet". Entweder die kommt an oder mann erhält bald selbst eine Nachricht das …

  • Zitat: „Ich würde die entsprechenden Mails als Beweismaterial gut sichern auf Festplatte und als Ausdruck.“ Ja biguhu, das werde ich tun. Schliesslich ist die Sache noch nicht vom Tisch. Danke nochmal an alle für Euer Feedback. Gruss aus Hamburg.

  • Entschuldige bitte biguhu. Danke für deine Meinung! Es ging ja ursprünglich darum das er die Kamera ersteigert hat aber eben NUR das Kameragehäuse von mir erhalten hat da ich alle Teile in seperaten Auktionen versteigert habe. Dann war er der Meinung das dies nicht ausreichend in meiner Auktion beschrieben wurde (wo er auch recht hat) Ich könnte die fehlende Filmkassette also gar nicht nachliefern da ich keine mehr habe und diese Teile von Rollei nicht mehr hergestellt werden! Also bin ich auf s…

  • natürlich hat er das: in seiner ersten E-Mail hat er einen Umtausch verlangt! In dem Brief vom Anwalt hat er diefehlende Filmkassette verlangt! Und in dem Telefonat gerstern Abend hat er wieder einen Umtausch verlangt und ich habe zugestimmt. Und nun sagt er es kommen seine Anwaltskosten auf mich zu! Das schreibe ich jetzt schon 3-4 mal hier!

  • 1. In seiner ersten E-Mail vom 23.12.07 beschreibt er seine unzufriedenheit mit der Kamera und droht mit seinem Anwalt. - daraufhin habe ich 2x am 23./24.12.07 per E-Mail geantwortet er möchte sich genau äussern wie er fortfahren möchte damit wir diese Angelegenheit zügig und ohne Anzeige / Gerichtsverfahren lösen können! Darauf antwortet er mit... dem Brief seines Anwalts vom 16.01.08 fordert er die seiner Meinung nach fehlende Filmkassette für die Kamera bis zum 29.01.08. und droht mit der Anz…

  • 2. Doch er hat mir eine E-Mail mit seinen Forderungen geschickt. Diese habe ich beantwortet. Bis heute behauptet er ich habe nicht geantwortet. Ich kann das gegenteil beweisen. 6. Ja das ist richtig. Deswegen möchte ich Ihm ja auch entgegenkommen und sein expliziten Wunsch nach einem Umtausch erfüllen! Nun Intrerssiert mich aber ob ich seine Anwaltskosten übernehmen muss? Gerne beantworte ich alle Fragen zu diesem Handel!

  • @biguhu & Avatar: 1. ich bin ein Privatmann 2. ich bin bis jetzt nicht in Verzug (29.01.08 ist die Frist vom Anwalt) 3. Auktion ist vom 09.12.07 4. Das Schreiben von seinem Anwalt ist vom 16.01.08 5. Ich habe mit dem Käufer gestern abend telefoniert und wir haben uns auf einen Kaufwandel geeinigt. 6. ob ein Rechtsanspruch besteht weiss ich nicht!

  • Also das ganze ist so: meine Beschreibung war und ist falsch. Ich habe eine Kamera beschrieben und NUR ein Kameragehäuse versteigert. Deshalb will ich dem guten Mann nun auch entgegenkommen und einen Kaufwandel akzeptieren! Aber ich werde das Gefühl nicht los der spielt nicht fair wenn er nun auch noch von Anwaltskosten anfängt! Hier die Auktion: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ame=ADME:L:EOISSA:DE:1123 Hier mein thread bei Ebay: community.ebay.de/forum/ebay/t…arch=search&messageID=0#0

  • Hallo Auktionshilfe Forum, um es kurz zu halten: Herr X hat von mir eine Kamera ersteigert. Nun ist er nicht zufrieden mit der Kamera und hat mir durch seinen Anwalt gedroht. Nun haben wir uns telefonisch auf einen Kaufwandel geeinigt. So weit so gut. Nun sagt Herr X aber ich müsse auch seine Anwaltskosten übernehmen. Ist das so? Wie verhält sich das? Bitte um Euren Rat! DANKE