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Angebot an den unterlegenen Bieter ist fälschlicherweise beim Dritthöchsten gelandet
joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragSo, das wars! Am Freitag kam ein Brief des gegnerischen Anwalts, daß sein Mandant auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet, sofern das bereits gezahlte Geld bis zum 10.8. zurücküberwiesen wird. Jetzt bin ich fast ein wenig enttäuscht... Und für diese Erkenntnis hat der Mandant jetzt also gute 2 Monate gebraucht... Na immerhin durfte er sicherlich seinem Anwalt etwas zahlen für die beiden Briefe....
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Angebot an den unterlegenen Bieter ist fälschlicherweise beim Dritthöchsten gelandet
joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragNöö! Dafür ist es zu spät. Der gegnerische Anwalt hat ja schon in seinem Schreiben Mitte Mai angedroht, solle ich seinen Forderungen nicht nachkommen, dann wird er unverzüglich eine Klage anstrengen. Das wird also geschehen sein, und darauf warte ich jetzt. Wie gesagt, mein Anwalt sagte, dass ich nichts zu befürchten habe, da ich ja dem Vertrag widersprochen habe. Ich will jetzt auch keinen guten Willen mehr zeigen, das habe ich bereits getan. Ich will jetzt, dass es für die Gegenseite teuer wir…
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Angebot an den unterlegenen Bieter ist fälschlicherweise beim Dritthöchsten gelandet
joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragIch warte..und warte...und warte...auf die Anzeige. Wie lange dauert das eigentlich, bis so ein Wisch eintrudelt? Und wenn ich zu der Zeit gerade im Sommerurlaub bin, und das Ding nicht zugestellt werden kann, was dann?
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50.000 Pfund Geldstrafe für Pushen !
joese - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragBetrug? Also ich würde mich nicht betrogen fühlen. Dann hätte ich eben weniger bieten sollen... Daß EBAY diese Praxis unterbinden möchte, ist klar, denn damit kann ich als Anbieter einem höheren Mindestgebot aus dem Weg gehen. Ein höheres Mindestgebot als 1 Euro kostet schließlich extra Kohle. Durch Pushen kann ich als Anbieter mein Mindestgebot durch die Hintertür durchsetzen. Wie bereits gesagt: Ich kann nichts moralisch Verwerfliches daran entdecken. Es liegt vielmehr der Verdacht nahe, daß i…
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50.000 Pfund Geldstrafe für Pushen !
joese - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von Doppelklicker: „Es lebe die Anarchie“ Anarchie? Auf was bzw. auf welchen Beitrag beziehst Du Dich jetzt? Nehmen wir an, ich sehe eine Ware, die seit zwei Tagen bei EBAY angeboten wird und bei 20 Euro steht. Ich biete jetzt 80, weil das der Maximalbetrag ist, den ich zu zahlen bereit bin, und dann warte ich ab. Aktuell halte ich dann das Höchstgebot für bspw. 26 Euro. Wenn ich nun durch “pushen “ auf 75 getrieben werde.....so what? Schließlich bin ich bereit, sogar 80 zu zahlen. Und wen…
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50.000 Pfund Geldstrafe für Pushen !
joese - - eBay allgemein - Ratgeber und Diskussionen zu eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von weiss*nix: „Die Argumentation der deutschen Gerichte ist in solchen Fällen: gibt ein Bieter für einen Artikel ein Gebot ab, so ist dieses Gebot gleichzeitig eine Willenserklärung, für einen Artikel auch den Betrag in Höhe des Gebots zahlen zu wollen. Ob das angegebene Gebot durch Pushen oder durch andere Bieter angenähert wird, ist aufgrund der abgegebenen Willenserklärung für die deutschen Gerichte irrelevant.“ Das würde ich ganz genau so sehen. Ich sehe darin nicht mal etwas moralisc…
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragZitat von engelchen: „Jörg ?“ Ja! Was gibt`s? So, das Schreiben des gegnerischen Anwaltes ist am 14. 5. eingetrudelt. In diesem werde ich aufgefordert, bis zum 17. 5. die Ware ( eingehend beim Mandanten) zu versenden, außerdem bis zum 27.5. die Anwaltskosten zu begleichen. Nun, mein Anwalt meint, ich könne mich ganz beruhigt zurücklehnen, denn es sei kein Kaufvertrag entstanden. Ich solle ein Schreiben an die gegnerische Partei senden, in dem ich nochmal darauf hinweise, dass kein Vertrag entsta…
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragAlso irgendwie kann ich Euch nicht so ganz folgen. Natürlich freut es mich, dass Ebay den Text der Bewertung gelöscht hat, wenngleich auch der rote Punkt, also die Negativbewertung an sich, geblieben ist. Aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Die rechtliche Situation, ob denn nun ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und wenn ja, welcher ( über 50 oder über 120 €) hat doch mit der Lage bei Ebay überhaupt nichts zu tun. Von daher hat sich meine Situation weder verbessert noch verschlechtert, si…
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragDas ist keine Antwort. Ich möchte nur für den Fall des Falles etwas in der Hinterhand haben, als Retourkutsche. Also, würde eine Klage wegen Beleidigung etwas bringen?
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragJetzt könnte es interessant werden. Der Möchtegern-Käufer hat eine Bewertung bei Ebay abgegeben, die von Ebay entfernt wurde, weil sie den zivilrechtlichen Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Konkret wurde das Wort "Betrüger" benutzt! Gibt es Musterprozesse bzgl. Beleidigungen bei Ebay-Bewertungen? Kann ich hier eine Anzeige erstatten, obwohl der Text durch Ebay bereits entfernt wurde? Falls ja, was springt bei Klagen wegen Beleidigung heraus? Hat die Entfernung des Textes überhaupt etwas mit de…
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragRechtsbeistand konsultieren? Ich habe keinen! Und ich weiß auch nicht, ob ich wegen der 70 Euro Differenz wirklich einen einschalten möchte, denn der wird wahrscheinlich teurer als es die ganze Sache wert ist. Oder wie ist euer Rat?
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BeitragZitat von engelchen: „. Hast Du denn das Geld mittlerweile zurück überwiesen ? Grüße von Sarah“ Nein, wie denn? Ich habe ihn zweimal aufgefordert mir seine Kontoverbindung zu nennen zwecks Rücküberweisung. Ohne Erfolg...
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BeitragHallo Engelchen, natürlich halte ich Dich und Euch auf dem Laufenden. Im Moment gibt es aber nichts Neues. Der Käufer hat mir Ende April ein Ultimatum gestellt: Falls bis zum 1. Mai die Ware nicht geliefert würde, wird er einen Anwalt einschalten. Es wurde nichts geliefert! Bei Ebay hat er die Sache am 3. Mai geschlossen und mir eine schlechte Bewertung gegeben. Ich habe mich bei Ebay beschwert, denn ich finde es nicht in Ordnung, eine schlechte Bewertung zu verteilen, bevor die Sache abgeschlos…
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragJa, er hat gezahlt, und zwar sehr schnell. Kurz nachdem die Bestätigung von Ebay gekommen ist, daß der Artikel für 50 Euro verkauft sei, habe ich ihm geschrieben, daß hier ein Irrtum vorliegt. Das hat ihn aber nicht weiter geschert und er hat mir gleich das Geld überwiesen.
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BeitragTja, es geht weiter. Der Käufer hat die Bitte auf Auflösung der Transaktion (heißt das so?) abgelehnt und hat sich bei EBAY beschwert. Er schreibt nun, wenn das Zelt bis zum 30. April nicht bei ihm eingetroffen ist, wird er einen Anwalt einschalten. Was habe ich denn jetzt zu erwarten bzw. wie verhalte ich mich richtig wenn tatsächlich ein Brief vom Anwalt kommen sollte?
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragVielen Dank Euch beiden, Doppel und Engelchen. Ich habe eben mit Ebay telefoniert und die nette Dame sieht es so, daß sich der Käufer widersprüchlich verhalten hat und hat mir geraten, das Geschäft zu stornieren. Mal sehen, wie der Käufer reagiert, er hat sieben Tage Zeit zu reagieren. Gruß Jörg
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joese - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragHallo zusammen, ich (privater Verkäufer) habe über Ebay einen verkauften Artikel einem unterlegenen Bieter angeboten, weil ich zwei dieser Artikel hatte. Der Artikel wurde für 121 Euro versteigert, der zweithöchste Bieter ging bis 120 Euro und der dritthöchste bis 50 Euro. Nun ist das “Angebot an den unterlegenen“ aber an den dritthöchsten Bieter gegangen. Entweder habe ich den Fehler gemacht und den falschen Bieter ausgewählt oder es ist ein Fehler in der Ebay-Software. Letzteres werde ich aber…