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  • Zitat: „Original von niehls0815 Also wenn jemand 12 Stück von den Teilen verkauft, dann liegt der Verdacht nahe, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt (wenn dem so ist, dann ist dieGarantieausschlussklausel im Kleingedruckten unwirksam, da gewerbliche Händler diese nicht ausschließen können). In diesem Fall würde die Garantie ab Kaufdatum gelten (mail ausdrucken = Beleg) Oder täusch ich mich da?“ Also ich habe Heute "erst" eine Antwort von Braun erhalten bezüglich meiner Garantiea…

  • Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe einen neuen Elektro Artikel per Sofortkauf ersteigert aufgrund der Angabe von Herstellergarantie, nun aber schickt mir der Verkäufer keinen Kaufbeleg/Quittung o.ä. daher bezweifel ich den Anspruch auf Garantie/Gewährleistung wie angegeben da diese sich ja ab Kaufdatum des Beleges gilt den ich gegenüber dem Hersteller in meinem Fall ja nicht nachweisen kann!? Laut rücksprache mit dem Verkäufers gilt die Auktion an sich als "Quittung" was ich sehr stark bezweife…