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Habe mal Google befragt, finde das Ganze aber nicht mehr. Vielleicht kann mal jemand seinen Rechtsanwalt dazu befragen.
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[Red.: Vollzitat des direkten Vorpostings editiert (inkl. editiertes Zitat im Zitat) - steht schon da ↑] Was ich so gelesen habe, ist vor Gericht vor allem die Artikelnr. wichtig, da diese als Einziges einzigartig ist. Kannst du ja nächstes Mal so umsetzen.
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Zitat von Micha1: „Eigentlich heißt es ja, der klügere gibt nach aber bei dir Pfeiffe kann man nicht anders. AD ist ein weit verbreitetes Thema ich weiß. Aber wird schon, guck mal, ich habe mit meinem legalen Business heute schon über 300 Euro Umsatz gemacht. Für ein halben Tag doch nicht schlecht oder? Nun geh mal wieder die Toiletten schrubben damit sich Leute wie ich uns keine Krankheiten im Restaurants holen. Einfach nur ein kleiner dümmlicher, wie sagst du immer so schön "Dixikloverkäufer".…
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So, habe mich extra dafür registriert: Als Tipp für nächstes Mal: Nenne dem Käufer einen Verwendungszweck (einzigartig), welcher definitiv eingehalten werden muss. Bspw. "eBay KA Ware xy Kauf von Max Mustermann Artikelnr. 123456789" Grade durch die Artikelnummer bist du laut Gerichtsurteilen auch im Falle eines Dreiecksbetrugs geschützt und darfst dein Geld behalten. Da die Schuld dann beim Käufer liegt, der nichtmal die falsche Angebotsnr. verglichen hat. Hatte den Fall letztens auch: Überweisu…