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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
Beogradjanin - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragIch muss die Felgen noch zur Post bringen und losschicken. Den Beleg einscannen und mein Geld wird mir zurückerstattet. Natürlich werde ich mit einem Zeugen die Felgen bei der Post vor Ort verpacken Die Kosten für den Rückversand muss der Verkäufer tragen (§280 des BGB), ich muss diese aber vorstrecken. Ich habe ihn dazu aufgefordert mir erst einmal seine gewünschte Versandart mitzuteilen. Falls er nicht reagiert, werde ich meinen Rechtschutz einschalten. Die meinten, die kümmern sich dann darum…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
Beogradjanin - - Recht und Sicherheit bei eBay und Online-Auktionen
BeitragWurde schon zu meinen Gunsten entschieden Schönen Abend noch!
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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Beitrag@alte_eule:Zitat von *alte_eule*: „Solltest du durch die vorhanden Gebrauchsspuren Einschränkungen in der Funktion als Statussymbol anführen wollen, so ist das (noch) kein Reklamationsgrund.“ Ich empfinde so eine Aussage schon leicht beleidigend, da ich ehrlich gesagt nicht der Typ "Angeber" bin Aber nun gut, dein Verhalten finde ich ehrlich gesagt noch in Ordnung. Das von Sternchen ist unter aller sau
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragOk, sagen wir es mal so. Ich selbst bin ein extrem misstrauischer Mensch. Bei dem Bild (das erste) hätte man die Schäden aber schon erkennen müssen! Ich könnte euch jede einzelne Felge abfotografieren (hätte ich die Lust dazu, habe ich aber leider nicht :-)) und dann würdet ihr sofort den Unterschied erkennen. Also wenn da nicht mit Photoshop gearbeitet wurde, dann weiß ich auch nicht Wie gesagt, ich habe zufällig auf Ebay rumgestöbert und sah, dass das Angebot bald endet. Also habe ich auch dor…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragIch mal wieder. Kam vorhin von "Euromaster". Man bestätigte mir einen Felgenhornschaden UND eine bereits durchgeführte Lackierung! Also noch ein weiterer Punkt, der erwähnt hätte werden müssen. @Walter Reinhold: Sternchen hat es eher auf mich (dem Käufer) bezogen, als auf den Verkäufer. Zu so einer Person muss man nicht viel sagen. Auf dem Mond wäre sie besser aufgehoben. @alte Eule und Sternchen: Man muss nur mal Experten befragen. Die können einem einen Schaden sofort zeigen. Und nicht so möch…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragSo, ich habe jetzt alles mit meinem Rechtschutz geklärt. Der Kauf wird über die KFZ-Rechtschutzversicherung abgedeckt (fragt mich nicht wieso, ist aber so). Man hat mich dann mit einem Anwalt verbunden (kostenloser Service! Vielen Dank an Allianz!) dem ich den kompletten Fall geschildert habe. Er hat sich das Angebot auf Ebay angeschaut und dann das Bild, welches ich auch hier reingestellt habe. Er sagt, dass hier ein Mangel vorliegt, der erwähnt hätte werden sollen, da man diesen auf den Bilder…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragIch versuche niemanden von meiner Meinung zu überzeugen. Was ich euch nur klar machen möchte, ist, dass ein Unterschied zw. einem Schönheitsfehler und einer Beschädigung doch wohl vorhanden ist. Man kann mir doch nicht ernsthaft klar machen, das, wenn ein Alumiumgegestand an einer Stelle eingedrückt ist bzw. die Fläche dort kleiner als an den anderen ist, dass es sich nur um einen Schönheitsfehler handelt. Schönheitsfehler sind (kleine) Kratzer, Verfärbungen oder sonst was. Außerdem merke ich, d…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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Beitrag1. Wohne ich in der Innenstadt von Frankfurt am Main. Also kannst du dir ja vorstellen, wie es mit den Parkmöglichkeiten ausschaut. Und wenn ich noch nie Bordsteinkratzer in den Felgen hatte, dann sagt das ja wohl schon was. Außerdem hat das nix sonderliches mit den Fahrkünsten zu tun, sondern eher mit dem Aufpassen beim Einparken. 2. Nehmen wir mal an, du kaufst einen Gebrauchtwagen bei einem Händler, bei dem der Anlasser im warmen Motorzustand spinnt. Natürlich merkt man das nicht sofort, sond…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragKleine Schrammen? Nun gut, für mich ist es eine sehr, sehr große Schramme, da diese 1. nicht erwähnt wurde und 2. nicht klein ist Über die Felgen erstrecken sich ja noch weitere Schrammen, habe jetzt erst mal die Größte abfotografiert! Und 20€... Es kommt immer darauf an, was du für eine Felge hast, was gemacht wird. Es gibt abschleifen, grundieren, färben, anschweißen und und und. Einfach situationsabhängig!
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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Beitrag50€ ist schön gesagt. Mit so etwas kommt man nicht unter 80-100€.
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragStimmt genau. Sind das denn für dich normale Gebrauchsspuren? Also ich fahre seit 7 Jahren Auto und bin noch nie mit meinen Felgen irgendwo hängen geblieben Und da ich ja den Textbaustein zitiere, müsste dem Verkäufer doch auch der letzte Satz klar sein "Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.""
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragHallo, mit dem Zitat kann ich nicht viel anfange...Also versteh leider nicht, worauf du genau hinaus willst. Und das Bordsteinkanten zum Lebensrisiko jedes Autofahrers dazugehören, ist ja klipp und klar. Nur bin ich der Auffassung, dass so etwas in der Beschreibung hätte erwähnt werden sollen: Zitat: „ Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodel…
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Ersteigerte Ware hat Beschädigungen. Wer ist im Recht?
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BeitragGuten Tag, erst einmal wünsche ich allen einen schönen Tag! Ich habe folgendes Problem: Vor ca. 5 Tagen habe ich auf Ebay vier gebrauchte Mercedes Felgen ersteigert und diese einen Tag später erhalten. Beim Betrachten der Felgen konnte ich, neben (leichten) Kratzer, (großen) Teer- und Gummirückständen (von den Zusatzgewichten) feststellen, dass eine Felge m.M.n. extreme Bordsteinbeschädigungen vorweist. In den Artikelmerkmalen hatte der Verkäufer folgendes angegeben: "Gebraucht: Artikel wurde be…