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Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort Wünsche noch einen schönen Abend.
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Ich glaube es hat sich erledigt. So wie ich das verstanden habe kann ich für Barzahlungen unter 250€ Quittungen erstellen. Die Quittungen nummeriere ich fortlaufend aber separat von den Rechnungen. Da die Quittung keine Angaben des Käufers benötigt, sondern nur die Anschrift des Leistungserbringers verpflichtend ist betrachte ich meine Fragestellung als gelöst. Ich nehme aber trotzdem dankend Einwände und Verbessungstipps an. Viele Grüße
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Das könnte man wohl unter jedem Forumsbeitrag schreiben. Ich habe mir erhofft, dass es erfahrene Händler gibt, die in einer ähnlichen Situation sind wie oben erläutert. Wäre dankbar für hilfreiche Antworten, die mir bei meiner Planung weiterhelfen.
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Hallo zusammen, ich habe möchte mich als Einzelunternehmer anmelden und müsste entsprechend Umsatzsteuer abführen. Ich möchte meine Waren über Ebay und Ebay Kleinanzeigen verkaufen, nun frage ich mich wie ich das mit der Rechnung mache, wenn jemand die Ware abholt und in Bar zahlen möchte. Es kann ja sein, dass nicht jeder seinen Namen und seine Adresse preisgeben möchte, sodass ich keine ordentliche Rechnung ausstellen könnte. Ich wurde leider auch nach längerer Recherche nicht fündig und habe …