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Eine Garantie-&Gewährleistungspflicht kann ausgeschlossen werden, aufgrund des Haftungsausschlusses. Wenn das Handy neu ist hat es jedoch eine Herstellergarantie, die dann bemüht werden kann. Ist das eindeutig hat man wohl auch vor Gericht schlechte Chancen, da man sich den Garantiegeber nicht aussuchen kann sondern zunächst die naheliegendste (Herstellergarantie) nutzen muss. Schick mal den Auktionstext! Gruß FIPS