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  • so er bestand auf seinen kaufvertrag hab die ware jetzt auch erhalten (noch in orginal verpackung) hab nun mit ihm telefoniert da er in seinen AGBs ein Rückgaberecht von 14 tagen einräumt dachte ich mir ich könnte die sache ganz einfach wieder zurück schicken und mein geld zurück verlangen. Jedoch weigert er sich dies zu tun mit der begründung ich hätte 4 wochen nicht gezahlt. jedoch steht davon nichts in seinen agbs oder im wiederrufsrecht das diese garantie nach einem bestimmte zeitraum seine …

  • glaube nicht das da was zu machen ist da der verkäufer mir schon mit einem Inkassounternehmen gedroht hat (nach 28tagen nicht bezahlens). Werd die Ware jetzt wohl annehmen und versuchen sie durch seine AGB (an die muss er sich ja halten) zurück zu geben und mein geld zurück zu fordern oder sie wieder bei ebay rein zustellen. Beim weg des Wiederrufsrecht kann ich doch einfach mein Wiederruf erklären und ihm die Ware zurück schicken, dann MUSS er doch das Geld zurück Überweisen oder ??

  • er besteht weiterhin auf seinen Kaufvertrag, jedoch sagt absazt eins nicht aus das ich nach erhalt der ware (hab ich noch nicht) 2 wochen zeit habe diese zurück zu geben und mein geld zurück fordern kann ??

  • hallo allle zusammen, hab eine problem und würde gerne eure rat einholen ich habe bei ebay bei eienr autkion gewonnen im wert von etwas über 430 euro nun der käufer meldete sich per e-mail bei mir, ich verhielt micht tot antwortete nicht, war nicht richtig das weiss ich. Nun möchte ich die sache aus der Welt schaffen, kaufdatum war der 5.9 04 wurde auch einmal schriftlich angemahnt. Nun würde ich im zweifels fall die ware nehmen doch mir wäre es lieber ich würde drum herum kommen der verkäufer h…