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  • Oh Gott, ganz vergessen in der Aufregung: Vielen Dank für eure Hilfe!

  • alte_eule, ich hab die Unterlagen ja gar net gelöscht Durch die Löschung des Shops werden nur die Verkäufe angezeigt, die NACH der Löschung sind. Ich hoffe ja, dass das ab 1.4. wieder anders ist, wenn der Shop dann endgültig weg ist. Es kommt nicht mal irgendwo mein geliebtes "Einzelheiten zum Kauf", was ich sehr gern genutzt habe. eBay-Namen zum reellen Namen speicher ich nicht ab. Dachte, das sei nicht nötig. schabbesgoi, oh, ich glaub, die 3 "X" wurden falsch aufgefasst, damit wollte ich nur …

  • Er hat per PP bezahlt, die Zahlung wurde auch schon "eingefroren". Überlege gerade, dies hier zu antworten: "Sehr geehrter Herr XXX, (Dank Fallöffnung weiß ich nun wenigstens, mit wem ich es zu tun habe), bei Ihrer PN an mich haben Sie den Fall anders geschildert, als hier in der Fallöffnung. Ich habe Sie freundlich auf die Widerrufsbelehrung (WRB) hingewiesen, welcher Sie nicht nachkommen möchten. Falls Sie die WRB nicht mehr haben, habe ich Ihnen sogar angeboten, Sie ihnen zuzuschicken. Dass S…

  • Und wie vorher zu sehen war, die Rote kassiert Dann muss ich ja wenigstens nemme arschkriecherisch freundlich schreiben :O

  • Boah, ich koche Da kommt man vom Einkauf zurück und sieht, dass der Käufer einen Fall eröffnet hat. Nun ist es nur noch angeblich spanischer Ziegenkäse. Soll ich etwa eine Betrügerin sein? Und jetzt war dem Käse auf einmal schon VOR DEM ÖFFNEN anzusehen, dass er kaputt war. Warum hat er dann erst Tage nach dem Eingang der Ware reagiert? Dank der Öffnung des Falles kann ich nun wenigstens nachvollziehen, wer er ist und wann er gekauft hat. Immerhin etwas Positives *ironie* Soll ich es nun darauf …

  • Vielen Dank, alte_eule! Ich schreib ihn dann nochmal an, dass ich aus Kulanz Wertersatz haben wollen würde, dann würd er halt 2-3 Euro bekommen nach allen Abzügen, wie ich es ihm vorgeschlagen hatte und wenn er net drauf eingeht, Pech. Ich schätze, dass ich so oder so die Rote von ihm kassiere. Dann hoff ich einfach, dass er sich falsch ausdrückt und ich sie löschen lassen kann :) Vielen Dank nochmal an euch! Dann hoff ich mal, dass ich in Zukunft auch etwas helfen kann :)

  • monza30, wie geschrieben, für mich wäre es kein Problem, ihn zurück zu nehmen, wenn ich meinen Wertersatz bekomme und dieser ist in der WRB geklärt/erklärt. Und nochmal: Im Ladengeschäft (wie in der WRB steht), kann er ihn auch net auspacken und anschneiden, vor allem nicht wegschmeißen und dann Geld dafür haben wollen. Liest sich grad zickig, ist aber net so gemeint :)

  • Da fällt mir gerade noch was ein: Meine WRB hab ich auf der Rückseite der Rechnung aufgedruckt. Inkl. längerem Text Laut Gericht in Hamburg wäre dies zulässig, dass die WRB mit Eingang der Ware beim Kunden auch im Online-Handel eingeht.

  • Alles gelöscht Dank falscher Tastenkombination Dann nochmal cody7888a, Danke für die Links. Ich weiß nur, dass ich nicht generell ein Widerrufsrecht ausschließen darf. Manche Gerichte sind z.B. auch nicht damit einverstanden, wenn man generell angebrochene Lebensmittel nicht zurück nimmt :cursing: alte eule, da du vom Team bist und du hier geantwortet hast, bin ich mal so frei und schick dir die Daten zu :) Es handelt sich um spanischen Ziegenkäse aus reiner Ziegenmilch (kein Mischprodukt) von B…

  • Liebe Forianer, bin heute Morgen auf dieses Forum gestoßen, habe auch schon sehr vieles gelesen, leider konnte mir meine Frage nicht beantwortet werden. Ich bin gewerbliche Händlerin, unter anderem auf eBay. Meine Widerrufsbelehrung: "Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie mir die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teil…