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  • Ich bin ebenfalls ein Tolotos38-Opfer nach der altbekannten Masche geworden. Nach der Meinung meines Fachanwalts kann man dem Herrn/Frau Timm gerichtlich nur ans Leder, in dem man ihm/ihr nachweist, daß sie nie eine echte Kaufabsicht ausgeübt hat und dass deshalb auch kein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen ist.. Vorangegangene ähnlich gelagerte Gerichtsverfahren sind bis auf eine Ausnahme daran gescheitert, daß der Beklagte nur unzureichende Beweise vorlegen konnte, daß tolotos38 die gleich…