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  • okey alles klar! werde es nicht tun! aber vielen Dank für die schnelle Hilfe! tolle Community!

  • Ich bin ja der Verkäufer und er der Käufer!!! hier mal die mails: 1. Guten Abend, ich bin daran interessiert zu kaufen. Bei interesse einfach Melden : birrman.geo@gmail.com 2. Hallo, wenn zahle ich Ihnen im Voraus per PayPal,dass Sie mich in Großbritannien den Artikel schicken,ich werde auch die PayPal-Gebühren von 3,9% zahlen und DHL versicherten Versand 22€. Danke,ich hoffe dass wir einen Deal haben können. was hätte ich da zu befürchten??? kann er das Geld bei PP zurückfordern?!

  • Hallo, ich habe vorgestern Abend meinen Sony z2 bei Kleinanzeigen rein gestellt und noch in der Nacht PN's erhalten! die Nachrichten lauteten ca. so: "hallo ich habe Interesse an deinem Handy, bitte kontaktiere mich über folgende email adresse ...-...@.....com" habe ich ja dann auch gemacht, zurück kam: "Hi, danke für deine Rückmeldung, ich würde dir sofort das Geld per PayPal überweisen und den versicherten Versand in Höhe von 22 EUR nach England bezahlen, sowie die Paypal Gebühren!" ich habe n…

  • ein gebrauchtes Gerät hat immer einen individuellen Wert! Der durch den Gebrauch der Sache entsteht, wenn man es plausibel vorträgt dann wird der eine oder andere Richter diesem zustimmen, aber wir wollen uns jetzt nicht ums rechtliche kümmern, sondern wie du festgestellt hast, wurde die Auktion abgebrochen. Der Verkäufer hat es nicht zu verschulden. Da kann der Käufer so lange weinen wie er möchte.

  • Zitat von pandarul: „Ja, liegst du. Gattungsschuld, eine Unmöglichkeit der Leistung liegt nicht vor. Ist aber irrelevant, da jede eBay-Auktion unter dem Vorbehalt der berechtigten vorzeitigen Beendigung steht, und eine unverschuldete Beschädigung eben das ist: eine Berechtigung zum Auktionsabbruch.“ Gattungsschuld bei einem gebrauchten Handy, wohl kaum!! Gut bei einem 2 Monaten alten Handy ist es vielleicht schon eine Gattungsschuld, aber nicht bei einem ein Jahr altem Handy, dann wäre es eine S…

  • Ähhmmm mangels meiner rechtlichen Kenntnisse möchte ich trotzdem einbisschen Klugscheißern m.E.n. spielt hier die anfängliche UNMÖGLICHKEIT nach BGB eine wichtige Rolle! und zwar ist es für den Verkäufer nicht mehr möglich zu leisten! (Gerät ist kaputt und entspricht nicht mehr dem versprochenem Zustand). Es erfordert für den Verkäufer auch einen erheblichen Aufwand diesen Zustand wieder herzustellen. Folge: der V muss nicht mehr leisten! mag sein, dass ich falsch liege, aber ihr dürft mich gern…

  • Ich weiß ja nicht ob du noch aktiv bist Steffi, aber könntest du mir vielleicht sagen/beschreiben wie das bei dem Herrn Fischer abläuft? kann ich meine Münzen einfach zu ihm schicken und dann darauf warten, bis er die geschätzt hat?! Wie soll ich mir sicher sein, dass er mich nicht bescheißt?! habe ja zwar schon einbisschen gegoogelt und noch nichts negatives von ihm gelesen. Würde aber gerne deine Meinung dazu hören, weil du ja anscheinend schon bei Herrn Fischer Münzen verkauft hast?!

  • hi! einen Fleyer kann dir jeder Schüler der sich ein bisschen mit den gängigen Bildbearbeitungsprogrammen auskennt gestalten! und solange die Auflage nicht so groß ich kannst du diesen sogar in deinem Unternehmen selber drucken! Sparst dir natürlich die Kosten eines Grafikers sowie einer Druckerei! Ich habe mir vor zwei Jahren für Messen bei streiff.de Werbedisplays anfertigen lassen, da mich diese damals überzeugt hatten habe ich auch Flyer drucken lassen! Die Flyer Gestaltung erweist sich als …