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  • Zitat von Heiner.Hemken: „ay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig? “ Hat er denn inhaltlich Bezug auf die e-Mail genommen?[/quote]Ja hat er. Die erste Nachricht hatte u.a. die gröbsten Fehler beinhaltet (gerissenes Palmrest, abgenutzter Displaydeckel, fehlende Software, fehlende Verschraubund der HDD-Abdeckung) sowie eine - rechtlich unhaltbare - Nachforderung von 350€. Dies habe ich in einer zweiten Nachricht auf die korrekten 275€ kor…

  • Und weiter geschaut. Irgendwie hat besagter VK es geschafft, eine 9,5mm-Festplatte in den 7mm-Slot zu quetschen. Das geht nur, wenn kein HDD-Caddy dabei ist (ist er nicht) und man ordentlich Gewalt anwendet. Das habe ich ihm so mitgeteilt und um Nachbesserung gebeten, gern auch mit Zusendung der alten HDD. Meine erste Frist zur Nachbesserung habe ich via eBay gestellt, er hat geantwortet - also kann man von einem Empfang ausgehen und die Frist ist gültig? Ich schreibe mir derzeit alle Mängel mit…

  • Habe ihm jetzt eine Rückzahlung von 150€ angeboten (das deckt ca. die Hardware-Reperatur). Die SW ist mir fast egal. Andernfalls Tausch gegen ein mangelfreies Gerät. 14 Tage Bedenkzeit hat er ja nun

  • So, Antwort bekommen. Erstens hat es "ein Freund" eingestellt, zweitens besteht er auf einen Irrtum meinerseits - ich hätte sehen müssen, dass das Gerät zu günstig ist (wtf?). Außerdem sei das ja sowieso nur aus einer anderen Auktion zusammenkopiert. Habe ihm zum Vgl. ein Gerät mit ähnlichen Defekten für 315€ gezeigt. Auf die SW kann ich verzichten, ich lasse mir aber kein Gerät mit einer falschen Beschreibung 150€ über Wert verkaufen. Auf ein Rücknahmeangebot seinerseits (mit voller Erstattung …

  • Ui, danke. Wusste ich so nicht, ich habe mich an die eBay-Fallformulare gehalten. Naja, ne 14-Tage Frist habe ich ihm gesetzt - in der kann er gern nacherfüllen. Wird er nie im Leben machen, da zahlt er hart drauf. Wie gesagt, das gelieferte Gerät hat einen derzeitigen Wert von ca 350€ (gemessen an den anderen eBay-Angeboten). Wenn man die Retail-Preise nimmt, wird es noch abenteuerlicher, da die Preise der Adobe-Produkte locker die 1000€ sprengen. Die Software kommt auf gut 550€. Ergeben sich a…

  • Das Gerät ist mit der genannten Software gut und gerne nen Tausender wert, vlt. auch "nur" 800€. Dazu kommt der Schaden - da habe ich mir ein Vergleichgerät bei eBay in ähnlichem Zustand genommen und dann die Differenz ermittelt (und da war ich noch großzügig). Wenn er mir NUR die SW bezahlen soll, landet er bei nicht mal bei +- 0 ohne Gerät. Und das will ich dann auch nicht. Wenn er es so probieren möchte, muss er einfach 14 Tage nichts sagen oder zahlen - dann erledigt das ein Anwalt. Das Gerä…

  • Gerät ist heute gekommen. Natürlich stimmt der Zustand nicht und es ist illegal aktivierte Software installiert, bzw. sie fehlt völlig. Will der Kerl mich verarschen? Habe ihm jetzt angeboten 350€ zurückzuzahlen (das sind ca 50% des Wertes, der mir entgangen ist), ansonsten gehts pronto zum Anwalt. Auspacken ist komplett auf Video - ich lass mich doch nicht vergackeiern!

  • Dann bin ich wohl Meister im erkennen subtiler Botschaften Vk hat übrigens vorhin angerufen und nach der Adresse gefragt (die ist hier ein bisschen komisch) und ich konnt es noch an die Packstation umleiten. Mal schauen was ankommt.

  • Zitat von Heiner.Hemken: „Was hättest Du denn ohne die Strafanzeige mit dem Notebook gemacht?“ Es... benutzt Oder ist das ein dezenter Hinweis, dass das "Notebook ist angekommen" bei der Polizei reicht?

  • Zitat von *alte_eule*: „Eine reine Sendungsnummer reicht nicht. Da könnte theoretisch ein Ziegelstein drin sein.“ Siehe oben. Wenn das Ding eintrifft und der Beschreibung entspricht, was mache ich dann? Das natürlich erst einmal der Polizei mitteilen, und sonst?

  • Zitat von schumiline: „Zitat von BloqueNegro: „Droht mir nebenbei mit Anzeige“ Mit welcher Begründung?“ Zitat von Mail: „Nutzen sie gefälligst kein ebay, wenn sie die Regeln nicht kennen und machen sie keinen privaten Terror, sonst bekommen sie eine anzeige wegen nachstellung. Eine volle Grundlage hierfür ist bereits gegeben. Außerdem sollten sie ganz schnell ihre Anzeige zurückziehen, wenn sie nicht wollen, dass ich aus oben genanntem Anlass gegen sie klage.“ Da kennt halt einer unser Rechtssys…

  • Gerade eine Mail bekommen, nach welcher der Betroffene "privat verhindert" wäre. Droht mir nebenbei mit Anzeige und fordert, das ich meine "zurücknehme". Ich werde jetzt erstmal nichts unternehmen, bis ich die Ware erhalten habe - das habe ich ihm auch mitgeteilt. Die Anzeige wegen Betrug zurückziehen geht ja nicht - wie verfahre ich, wenn ich die Ware erhalte?

  • Anzeige habe ich aufgegeben. Das Konto gehört definitiv zu dem Typen, die Tel-Nr auch - da hat er nämlich gerade ganz fix sein WhatsApp-Profil gelöscht und meine Nr gesperrt. Auch die Meldedaten passen. Ich weiß nicht ob der Kerl ganz ganz dringend Geld brauchte oder strunzenhohl ist - ich jedenfalls bin optimistisch.

  • Steam ist eine Spieleplattform, welche u.a. Chatfunktionen bietet, WhatsApp ist ein Chatdienst, der mit der Telefonnummer verknüpft ist. Wenn ihm also nicht gerade jemand die Tasche mit Notebook und Handy geklaut hat, wird es reichlich unwahrscheinlich, das er SO schwer erreichbar ist. Ich werde mir jetzt Mittag machen, nen Kaffee trinken und danach Anzeige erstatten gehen. Zeitgleich gebe ich das Einschreiben auf.

  • Heute morgen um 1 zuletzt in Steam online, heute morgen um 2 in Whatsapp. Sofern er nicht im Urlaub CSGO spielt, ist er - wie auf seiner FB-Seite angegeben - ein Informatik-Student. Und die sind, das sage ich aus eigener Erfahrung, am Donnerstag fertig mit der Motivation War ja selbst einer. Und ja, bei 450 Tacken werde ich ungeduldig. Ist ca 3/4 meines Monatsgehaltes.

  • Da meldet sich keiner. Ich habs per Telefon und Whatsapp versucht, Anruf auf dem Anrufbeantworter im Festnetz hat er nun auch. DNS_Einträge können interessant sein. Email habe ich auch rausgeschickt. Also für "Huch, jemand hat meinen Acc übernommen" ist er reichlich schwer erreichbar.

  • Der Polizist hat mich grad abgewimmelt, ich solle doch die Frist nochmal setzen. Mhhh, Mist! Entweder gehe ich zu ner anderen Wache, oder ich warte noch ne Woche... Ich glaube, ich geh zu einer anderen Wache

  • Kannst du sie mir per PN zukommen lassen? Ich finde sie nicht. Polizei meinte, nochmal ne 7 Tage Frist via Einschreiben. Mache ich gleich.

  • Dann soweit nichts neues, die Adresse hatte ich schon von seiner Firma. Ich werde jetzt Anzeige wegen Betruges stellen und danach einen Mahnbescheid loslassen. Oder brauche ich da zwingend vorher eine empfangene "letzte Mahnung" via Einschreiben o.ä.?

  • Zitat von Heiner.Hemken: „Kannst Du den Zugang der Fristsetzung belegen/beweisen?“ Nein, kann ich nicht - seine exakte Adresse habe ich ja noch nicht. Die sollte mir eigentlich ebay schicken? Ich habe ihm die Mahnung via eBay und Facebook gesendet - gelesen hat er es wohl auf jeden Fall. Ansonsten dürfte eines Anzeige wegen Betruges hier wohl valide sein. Oder gibt es eine Möglichkeit, diese Adresse herauszubekommen (Anzeige gegen Unbekannt, den Inhaber des Kontos) Zitat von Heiner.Hemken: „Und …