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  • Das habe ich bei PayPal gefunden: " Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt ist; dazu zählt z.B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den Verkäufer. Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer zurückzuerlangen."

  • Danke für die Info, aber wie ich schon schrieb, ich bevorzuge seit dem Vorfall Barzahlung bei Abholung.

  • Jep, und wenn man dann noch Sprüche aufgedrückt bekommt, wie: " Ist doch logisch, dass da was faul war bei dem Preis".... stellen sich bei mir die Haare auf. Ich bin nun wirklich auch kein Neuling und ich habe auch schon richtige Schnäppchen gemacht, weil die Verkäufer einfach keine Ahnung hatten, was man für Preise einsetzen kann. Deshalb bin ich auch hier nicht stutzig geworden.

  • Da waren wir beide große Esel. Wenn keine Abholung möglich, läuft bei mir alles nur noch über PayPal. Aber ich bevorzuge seitdem Abholung mit Barzahlung.

  • Naja, beschissen werden kann man trotzdem. Wenn man zwar selbst abholt, aber vorher den Geldbetrag überweist.

  • Anzeigennummer 280105666

  • Ich habe am 20.01.2015 einen Thermomix gekauft. Die Kaufabwicklung hat per Handy stattgefunden. Ich bezahlte sofort auf das mir mitgeteilte Konto. Das Gerät wurde bis heute nicht geliefert. Ich habe den Vorfall bei Kleinanzeigen gemeldet, Anzeige bei der Polizei erstattet und die Sparkasse um den Versuch der Rückbuchung gebeten. Dieses hatte leider keinen Erfolg. Es geschah aber etwas Eigenartiges. Ich bekam am 04.02.von Kleinanzeigen eine Mail in der Nacht, in welcher man mir keine Hilfestellun…