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  • Zitat von monza30: „Zitat von visionZ: „dass ich ausversehen anstatt Mindestpreis von XXX den Startpreis auf 1 Euro gesetzt habe.“ also berechtigter Grund = Irrtum... ist auch so in den Ebay-AGB vorgesehen. Du hast keinen Kaufvertrag, also kann dich der vermeintliche K am Kofferraum besuchen.... Schreib ihm das und fertig... ich such dir noch den Link raus.... kriegste gleich“ Hi, dazu habe ich noch eine Frage. Als ich die Auktion abgebrochen habe, gab ich jedoch an, dass "Artikel steht nicht me…

  • Super, danke dir vielmals :). Melde mich bei @schumiline, so bald ich die Kontaktdaten habe. Grüße

  • @monza Ich habe ihm gar keinen Grund genannt, weshalb ich abgebrochen habe.

  • Hallo ihr beiden, danke für eure Antworten. Das sind ja schon mal good news. Weshalb ich überhaupt auf die Idee kam "nachzugeben" und ihm den Artikel zu schicken, war, dass ich über Google und auch hier im Forum einige Urteile der Rechtssprechung gelesen habe, dass der Verkäufer immer haftet - egal ob eigenes Verschulden oder nicht. Aber ihr seid da besser informiert als ich :P . Also meint ihr, ich kann das Ganze ad acta legen und aufatmen?

  • Hallo zusammen, Grund für den Abbruch war, dass ich gemerkt habe, dass ich ausversehen anstatt Mindestpreis von XXX den Startpreis auf 1 Euro gesetzt habe. Seine Daten habe ich noch nicht abgeglichen, wie geht das denn? Abholung habe ich nicht angeboten. Grüße

  • Kann meinen Ausgangspost leider nicht mehr editieren, sorry für diesen Post (bitte zusammenfügen :-)): Der Käufer hat, nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich keine persönliche Übergabe möchte, sondern gerne per Post verschicke sofort gesagt, dass absofort seine Kanzlei den Schriftverkehr mit mir führen wird. Ähm, hallo? Bitte um Tipps, wie ich weiter verfahren soll. Danke

  • Hallo zusammen, habe heute eine bei eBay erstellte Aukton (ich bin Verkäufer) vorzeitig beendet. Nun verlangt der bis dato Höchstbietende, dass er den Artikel erhält. Dass es inzwischen rechtlich eindeutig geregelt ist, dass alleine das Erstellen einer Auktion + 1 Gebot einen rechtgültigen Vertrag ergeben, war mir bewusst (Sinnhaftigkeit möchte ich hier nicht diskutieren ...). Gemäß intensiver Google-Suche bin ich nun verpflichtet, dem Höchstbietenden den Artikel zu geben. Eine "freundliche" E-M…