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  • Ich werde affig. Wie ist denn dann nun die richtigige Formulierung?

  • Wenn ich das von test.de (test.de/Verkauf-im-Internet-So…ie-Haftung-aus-4533698-0/) richtig verstehe, ist folgende Formulierung aktuell und ausreichend: "Die Ware wird von Privat unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt."

  • "Ich nix Gewähr, ich Gewehr. Und ich weiss wo dein Haus wohnt." <- sehr gut Ich finde es erschreckend, dass man schon fast Jurist sein muss, wenn man irgendetwas über das Internet machen möchte. Meine Elektro Heizung - die ich für 20,- Euro verkaufen wollte - werde ich wohl doch lieber zum Schrott bringen. Denn, wenn diese einen Defekt bekommen sollte und die Hütte vom Käufer abbrennen - habe ich u. U. ein Problem Im Ernst. Würde mir da mal klar formulierte Muster wünschen.

  • Dankeschön für Eure Antworten. Also, im Klartext ist es so schon richtig: Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ein Rückgaberecht im Verbraucher-zu-Verbraucher gibt es gar nicht.

  • Das wäre doch super. Ist bestimmt auch für andere Privat-Verkäufer interessant.

  • Hallo Sternchen, vielen Dank für Deine Meinung. Du irrst Dich jedoch Ich habe mich seit gestern damit beschäftigt, da ich es einfach nur korrekt machen möchte. Viele schreiben: „Keine Garantie oder Rücknahme.“; „Privatverkauf ohne Gewährleistung.“; „Diese Ware wird unter Ausschluss der EU-Garantierechte verkauft.“; „Eine Gewährleistung oder Garantie für die angebotene Ware wird nicht übernommen.“; „Der Verkauf findet unter Ausschluss jeglicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche statt.“ usw. …

  • Hallo, ich möchte bei eBay Kleinanzeigen ein paar Artikel verkaufen. Nun möchte ich eine Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausschließen, bzw. es für mich - als Privat-Verkäufer - so sicher wie möglich machen. Ist dann folgende Formulierung richtig und ausreichend? "Die Ware wird von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Ver…