Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-17 von insgesamt 17.

  • Um das Ganze zum Abschluss zu bringen, ich habe gezahlt, wenn auch eine geringere Summe auf die wir uns geeinigt haben. Der ein oder andere wird sich bestimmt an den Kopf fassen, aber für mich war es die einfachste Lösung. Gestern Abend habe ich noch gedacht, dass das nur ein Spaßvogel ist. Dann habe ich mich heute Morgen in Ruhe informiert. Es war schon spät, ich nicht mehr ganz fit und dann hat sich ein langer Mailverkehr entwickelt, wie "Kaiolito" im vorherigen Post bereits vermutet hat. Im k…

  • Zitat von Kaiolito: „Frage 1: Ja, Belege kannst du anfordern und nein, er kann Schadenersatz nicht nach eigenem Ermessen festlegen, wenn er keine Belege liefert, was ihm aber nicht schwerfallen wird. Frage 2: Das hängt alleine vom bisherigen Schriftwechsel ab und kann hier nicht beantwortet werden. “ Warum wird ihm das nicht schwerfallen. Ich habe glaube ich 20 iPhone 5 die mit meinem vergleichbar sind in Beobachtung, keines ist bisher bei den geforderten 280€ geendet. Zudem hat ein User hier ei…

  • Zitat von biguhu: „Zitat von danni2702: „Nein das zweite war nicht bewusst gelöscht worden, ich dachte es wäre das 5er, hab gepennt. “ Klingt sehr glaubwürdig! Es ist in der Tat nicht verwunderlich, dass du trotz der nach deiner ersten Schilderung guten Aussichten die gerichtliche Überprüfung meidest. Vor Gericht würde man dich dann nämlich fragen, warum du es denn nicht wieder eingestellt hast, wenn der Abbruch des ersten Handys nur ein Versehen war. Du reitest dich gerde von einer Unglaubwürdi…

  • Nein das zweite war nicht bewusst gelöscht worden, ich dachte es wäre das 5er, hab gepennt. Wie an der Anzahl der Bewertungen zu sehen ist, bin ich nicht besonders aktiv. Aber wie auch immer, vielleicht mag mir zum Abschluss noch jemand zwei Fragen beantworten, dann gebe ich auch Ruhe. Kann ich von meinem Gegenüber verlangen, dass er die geforderte Höhe des Schadenersatzes belegt oder kann er diese nach eigenem Ermessen festsetzen? Wenn ich ihm das Gegenangebot eines Schadensersatzes in geringer…

  • Zitat von Kaiolito: „...... ach und noch was. Es ist nervig, dass hier stets über die Höhe des möglichen Schadeneersatzes geschrieben wird, weil dies bei einem berechtigten Abbruch und solange ein Fall nicht vor Gericht ist, keinerlei Rolle spielt. Wenn er 200 € fordern würde, würdest du bezahlen? Dann wäre es besser, gerechter oder einfach nur leichter zu tragen? Leute, das kann es nicht sein. Außer man möchte bezahlen, selbst wenn man rechtlich einwandfrei jeden Anspruch abwürgen könnte und da…

  • Zitat von Kaiolito: „@danni2702 Wenn deine Schilderung stimmt, hast du berechtigt abgebrochen und in diesem Land es ist noch so, dass der Kläger das Gegenteil eines berechtigten Abbruches beweisen muss und nicht du als Beklagte. Was bedeutet denn "rumprobiert", doch nicht mehr als genutzt oder Funktionen getestet. Kein Richter wird verlangen, dass du ein gebrauchtes Gerät nicht nutzt oder Funktionstests im Beisein von einem Sicherheitsbeamten in einem sterilen Raum mit gleichzeitigen 10 cm dicke…

  • Zitat von schabbesgoi: „wenn! Du Dich entschieden hast und für Dich festgestellt, dass Du "prinzipiell" im Unrecht bist... (Darüber spare ich mir eine Einschätzung)... dann biete ihm die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzgerätes an. Dann ist es egal, was er meint, dass das Teil wert ist. Lässt er sich darauf ein, dann besorgst Du das Gerät und schickst es ihm. Hat er denn schon bezahlt? Da man in Deutschland seine Verträge ziemlich frei vereinbaren darf, darfst Du natürlich auch andere Vorsch…

  • Zitat von werv: „Zitat von danni2702: „Soweit habe ich überhaupt nicht gedacht, wozu gibt es denn diese Abbruch Funktion überhaupt.... “ Um ein bissl zynisch zu sein: Damit einige verdienen können (Rechlich korrekt, Moralisch verwerflich) und andere sich nach Abbruch (Umgekehrt - Rechlich evtl inkorrekt, Moralisch ok) aufregen . Biete TT doch an, ein Ersatzgerät zu beschaffen. Er kann nicht Nein sagen, sonst würdest du einen "Mangelnden Kaufwillen" belegen können und für dich ist es evtl billige…

  • Zitat von Pandora: „Zitat von danni2702: „es scheint mir so, dass er an dem iPhone wohl nicht interessiert ist, sonst würde er es ja annehmen. “ Du hast ihm ein Gerät in nun defekten Zustand angeboten, geboten hat er auf ein funktionsfähiges, natürlich geht er darauf nicht ein. Wobei die Unterstellung, er hätte keine ehrlichen Kaufabsichten, durchaus nachvollziehbar ist, nur ohne konkrete Beweise ist es eben nichts weiter als eine Meinung und damit rechtlich irrelevant. Und mal zum Wert: bidvoy.…

  • Zitat von biguhu: „Ok, die Feinheiten der überteuerten Apple-Produkte und deren Zubehör sind mir nicht im Detail bekannt. Offensichtlich ist da eine etwas auswändigere Recherche notwendig. Ich fasse dann mal zusammen: Du gehst davon aus, fahrlässig gehandelt zu haben und möchtest zahlen. Nur über die Summe des Schadensersatzes könnt ihr euch nicht einig werden. Tja, dann solltest du ihm eben eine differenzierte Aufstellung vergleichbarer Produkte machen und wenn das nicht hilft, muss es notfalls…

  • Zitat von werv: „Hast du ihm auch angeboten, ein anderes Gerät zu beschaffen - in gleichen Zustand wie in der Auktionsbeschreibung ? Wenn er so etwas ausschlagen würde, dann hast du erst keine Kaufabsicht belegt. “ Soweit habe ich überhaupt nicht gedacht, wozu gibt es denn diese Abbruch Funktion überhaupt. Dann hätte ich die auslaufen lassen und ein anderes besorgt. Hätte aber die Bearbeitungszeit von einem Werktag nicht halten können und der nächste hätte sich beschwert.

  • Zitat von biguhu: „@danni2702 Ok, wenn du selber davon ausgehst, fahrlässig gehandelt zu haben, dann wirst du wohl zahlen müssen. Ich möchte mich zur Fahrlässigkeit nicht näher äußern, weil ich mir diesbezüglich selbst noch kein Anschließendes Urteil gebildet haben. Inwiefern es bereits fahrlässig ist, ein zum Verkauf stehendes Gerät weiter zu nutzen, wird hier immer wieder kontrovers diskutiert. Was die Beispiele angeht, habe ich hier nur die ersten drei Geräte herausgesucht, die alle deutlich …

  • Zitat von werv: „Zitat von Pandora: „Zitat von danni2702: „Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand. 1) Fahrlässig und kaum zu beweisen, wobei hier garantiert noch gegenteilige Meinungen kommen werden. Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen bin. 2) Kannst du unter Garantie nicht. Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage …

  • Zitat von biguhu: „Die Suche nach gebrauchten iPhones 5 16GB ergab auch Preise die deutlich über 300€ lagen, andere sind deutlich darunter. Ich finde 280€ durchaus angemessen. Aber wozu machst du dir Gedanken über die Höhe des Schadensersatzes, wenn du angeblich berechtigt abgebrochen hast. Kannst du mir das bitte erklären? Was genau ist denn nun dein Problem, da du ja sicher den Defekt des Smartphones mit Bildern und notfalls auch am Objekt nachweisen kannst? “ Klar, wenn es noch Garantie hat u…

  • Zitat von biguhu: „wcf.bbcode.ebayBBCode.text Zitat von danni2702: „Frage ist, kann er die 280€ ohne Grundlage festlegen. Durchschnittsverkaufswert für Handy mit ähnlichen Merkmalen (Macken, Alter,...) liegt nach selbst beobachteten Auktion unter 200€. “ Da habe ich aber gerade andere Werte ermittelt. Ich denke die Höhe der Forderung ist absolut korr “ Hast du Artikelnummern? Habe mehrere zwei Jahre alte iPhones beobachtet die ohne Macken sind und die bei ~200€ geendet sind. Deshalb denke ich da…

  • Geselle mich dann auch einmal unter euch. Handy eingestellt, in der Arbeit sauber etc gemacht und als ich auf dem Heimweg am Bahnhof noch dran rumprobiert habe schlägts mir einer aus der Hand. Hab mich danach ums Handy gekümmert und konnte so den Schuldigen nicht ausmachen. Auktion dann sofort beendet (nach ca. 22 Stunden, Restlaufzeit über 9 Tage, 151718494099). Mail kam dann gestern Abend. Üblichen Sofort Kauf Anfragen kamen natürlich, aber kann belegt werden, dass ich darauf nicht eingegangen…