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Suchergebnisse 1-3 von insgesamt 3.

  • Zitat von Primus: „Sammelklage in Deutschland ist also nicht möglich, aber wie wäre es, wenigstens den selben Anwalt zu nehmen, die Schriftsätze wären doch für jeden gleich und es würde dann für jeden doch deutlich billiger werden. Wer hätte Interesse? Darüber hinaus bin ich empört wie ebay mit der Sache umgeht. Als wahrscheinlich etliche noch nicht bezahlt hatten, die Warnung von Schützin kam ja früh, Verunsicherung durch eine positive Bewertung, damit vlt doch noch einige überweisen?? Diese Be…

  • Zitat von Tschok: „N'Abend Ich wäre auch an fast allen Maßnahmen interessiert, die uns unser Geld zurückbringen und dem "Verkäufer" eine gerechte Strafe bringen. Fände einen E-Mail Austausch bzw. Verteiler aber auch sinnvoll! Tschok “ Hallo zusammen, Tschok, habe Dich angeschrieben, kann nicht sagen ob die E-Mail Dich erreicht hat. Es gibt Ideen und Anregungen im Fall Otto-mau24 MFG 01manni

  • Zitat von Primus: „Von Anwaltsseite gibt es nun folgende Informationen: ebay haftet bei grober Fahrlässigkeit, ich lasse gerade vorläufig prüfen, ob sowas hier vorliegen könnte. Jedoch wurde mir erklärt, dass bei einem Streitwert von bei mir 325 € die Motivation sich da richtig ´reinzuhängen nicht groß ist, weil der Verdienst des Anwalts vom Streitwert abhängt. Müssen also in so einem Fall größere Schriftstücke aufgesetzt werden, ist das für einen Anwalt schnell ein Nullsummenspiel. Erhält ein A…