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  • Zitat von Mirabella Neumann: „Was ist das denn eigentlich für ein Gutachten, weswegen PayPal für den K entschied? Wer hatte es denn erstellt und was hat es zum Inhalt? “ Das Gutachten spielt in meinem Fall keine Rolle, da das Risiko auf den Käufer mit Paketübergabe übergeben wurde. Ich kann belegen das der Rekorder bei Übergabe in Ordnung war. Das Gutachten konnte das nicht wieder legen. Sondern nur den Ist-Zustand, woraus aber nicht hervorgeht wann und wie er beschädigt wurde. Ergo Risiko trägt…

  • - Wiederspruch bei PayPal ja. Natürlich mit der Begründung das die Entscheidungen entgültig sind, abgelehnt. - Klar wusste PP das ich nicht damit einverstanden bin. Hat aber erst durch meinen RA. Klage erhalten. Ob da vorher eine Mahnung gemacht wurde weiß ich nicht "ich denke nicht" - Währe mein RA. Nicht in der Pflicht gewesen mich auf diesen möglichen "unbefriedigenden" Ausgang hinzuweisen?

  • Eine fristsetzung gab es ja durch mich 2x ein mal vor dem Mahnbescheid und der Mahnbescheid selber ist ja auch noch eine Frist. PayPal kam erst bei Klageerhebung durch meinen RA dazu. Zitat von schabbesgoi: „Eine kleine Anmerkung. Nicht ganz zu unrecht gibt es beim Amtsgericht bei geringen Streitwerten keinen Anwaltszwang. Warum soll eine Gegenseite "horrende" Anwaltskosten tragen, wenn sie sich doch gar nicht ernsthaft gegen eine Forderung wehrt? MRchrissi, weißt Du ob Dein RA "sofort" Klage ge…

  • Der RA hat mich Nicht über dieses Risiko informiert. Sonst hätte ich aleine geklagt. Ich war fest der Ansicht zu gewinnen. Ich bin der Meinung das man hier eine Veränderung im Rechtssystem herbeiführen muss. Die Kosten währen ja vom unterlegenen zu begleichen. Aber das würde die Gerichte wahrscheinlich noch mehr überfordern als aktuell schon!