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  • Wert Geschädigte, uns erreichten in den letzten Tagen mehr als ein Dutzend Anfragen wie gegen den Verkäufer vorgegangen werden soll und kann. Zunächst zu uns. Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei selbst geschädigt. In unserem Fall war es ein MacBook, welches erworben aber nicht geliefert wurde. Im Rahmen unserer Möglichkeiten gehen wir selber gegen den Verkäufer straf- und auch zivilrechtlich vor. Wie bereits angeboten können wir auch, soweit das gewünscht ist, andere Käufer mit vertreten. Zum Zwec…