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  • hey, also ich habe mir mal den Sachverhalt angesehen und mich mal auch mit dem Team von Auktionshilfe-online.de kurzgeschlossen. Das ganze ist schon ziemlich dreist vom Verkäufer. Solltest Du keinen Erfolg alleine bei diesem verkäufer erreichen, so kann ich Dir nur den Auktionshilfe Online Club empfehlen, zu kontaktieren. Die können richtig gut helfen bei solchen problemen. Der Verkäufer hat sein Profil zwar auf Privat, also nicht gewerblich, umgestellt; jedoch tritt dieser weiterhin wie eine Ge…

  • hey, also für solche sos sachen * weiß ich aus eigener erfahrung * helfen die auch so schon mal, einfach den webmaster mal anmailen ciao andy

  • hey, ja das stimmt, ebay verdient ja mit den Verwarnungen wirklich kein Geld. Aber eben mit auktionen. Und da schauen die genau hin. In diesem Fall kann man nur eins machen, offline einen Brief (Am besten Einwurf/rückschein**denn dann erhält man auch eine antwort) schreiben, den sachverhalt noch einmal schildern und extra darauf hinweisen, dass diese sinnlosen Roboterantworten vollkommen ungenügend sind. Dein Sohn sollte es machen, denn ansonsten kann ihn auch nach den agb ein ausschluß drohen, …

  • hey martina, also will ja nicht zynisch klingen, jedoch wusstest du nicht, dass man so was nicht machen darf? aber zur sache: das ist eine ernst zu nehmende angelegenheit im vip bereich von auktionshilfe-online.de findet man dazu eine vollständige Anleitung. Die Kurzfassung: alle bedingungen vonm ebay erfüllen Ebay sos mitteilen, wegen den Käufer Anfragen. Un ddann "Streu viel Asche auf Dein sündoiges Haupt" und tu es nicht wieder. denn ebay kann auch innerhalb von 14 tagen dich gänzlich ausschl…

  • hey, also das ganze ist etwas unruhig. Richtig ist, ein Kaufvertrag liegt vor. Als Versendungsbedingung wurde 6,00 € als unversuicherter versand bestimmt. Nun weiß jedoch jeder, dass 6,00 e etwas dreist sind für unversicherten versand. Der Käufer hat jedoch versicherten Versand für die 6,00 begehrt. Jetzt sind hier die Erklärungen auszulegen. Ohne ins detail gehen zu wollen: Der Käufer wird das Recht haben, den Kaufpreis, jedoch nicht die Versandkosten ersetzt verlangen zu bekommen. Aber besser …

  • hey, also du must unterscheiden zwischen gewerblichen und privaten Verkäufern. Bei den gewerblichen hast du immer ein Widerrufsrecht. aber am besten gehst du mal auf auktionshilfe-online.de die sind auf so was spezialisiert gruss andy

  • hey, grundsätzlich ist dem zu zustimmen. wäre also zu überlegen. das jemand versucht einen anderen einzuschüchtern halte ich für weniger wahrscheinlich. Im übrigen ist diese Bewertungskiste eh ohne rechtlichen Anspruch. Ein Händler also kann nicht ohne weiteres durch ein Gericht erzwingen, dass eine negative Bewertung zurück zu nehmen ist. Aber das mit dem gegenseitigen Lernen finde ich schon sehr gut ciao andy

  • hey 5er, logo ist das sinnvoll, denn wenn di eparteien sich friedlicheinigen, wozu dann die negative bewertung noch? Gruss andy