Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-4 von insgesamt 4.
-
Zitat von Kaiolito: „Übrigens hätte der Gutscheinverkäufer seine Gutscheine wahrscheinlich nicht losgeschickt, wenn bei deiner PP-Zahlung als Verwendungszweck die Anzeigennummer und die Artikelbezeichnung dabei gewesen wäre. “ Die Nummer war angegeben, nur die vollständige Bezeichnung fehlte... Edit: Thread kann geschlossen werden. Danke Schützin für dich Hilfe.
-
Ich jubel nicht, ich bin lediglich erleichtert. Und deine Moralapostelrede kannst du dir sparen. Der Verkäufer hätte durchaus stutzig werden können, wenn die Verhandlung, Bezahlung und Empfang der Gutscheine über DREI unterschiedliche Emailadressen läuft. Dennoch habe ich Mitgefühl und es tut mir für den Verkäufer leid. Deshalb habe ich ihm empfohlen, eine Strafanzeige wegen Fahrlässigkeit gegen den Inhaber des gehakten Account stellen. So hätte ich es mit meiner Anwältin getan, wenn ich nicht d…
-
Habe den Zuspruch von Paypal erhalten.
-
Hallo, ich dachte immer, ich sei vorsichtig und erfahren genug und würde nie auf einen Betrüger hereinfallen. Falsch gedacht.. Am 28.02. fand ich auf Ebay Kleinanzeigen ein iPhone 6S für 450€. Der Verkäufer ist seit 2015 und mit vollem Namen registriert. Und da er Paypal als Zahlungsmittel akzeptierte, dachte ich mir, dass ich auf der sicheren Seite bin. So bezahlte ich via Paypal an die angegebene Email-Adresse und ohne Verwendungszweck. Nach der Überweisung wurde mir dann der volle Name des Em…