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  • Soo... noch einmal eine kleine Rückmeldung. Ich habe Ebay noch einmal angeschrieben, die Sache mit dem Käuferschutz geschildert und außerdem die Mail mit der Paypal-Fallentscheidung weitergeleitet. Nach 3 Tagen war die Rote weg. Interessant an dieser Stelle ist aber, dass man die Mailadresse vom Ebaysupport tatsächlich erstmal suchen muss Daher: Danke für die Ratschläge hier im Forum.... RED.: überflüssiges Vollzitat entfernt - der Beitrag steht doch genau drüber!

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Zitat von hasjana: „zur Kompetenz des PP-Supports kann ich nichts sagen, aber wenn der genauso ist, wie bei eBay, gebe ich da nichts drauf “ Wen es um Paypal geht sind die wesentlich besser. Zitat von hasjana: „in der Käuferschutzrichtlinie steht auch nichts davon, daß Fälle für eBay-Käufe nur binnen 30 Tagen eröffnet werden können, dort steht: “ Ich weiss, was da steht. Genau deshalb habe ich mir das vom Paypal-Käuferschutz erklären lassen. Und nicht vom ebay…

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Zitat von hasjana: „zur Kompetenz des PP-Supports kann ich nichts sagen, aber wenn der genauso ist, wie bei eBay, gebe ich da nichts drauf “ Wen es um Paypal geht sind die wesentlich besser. Zitat von hasjana: „in der Käuferschutzrichtlinie steht auch nichts davon, daß Fälle für eBay-Käufe nur binnen 30 Tagen eröffnet werden können, dort steht: “ Ich weiss, was da steht. Genau deshalb habe ich mir das vom Paypal-Käuferschutz erklären lassen. Und nicht vom ebay…

  • Naja... aber dann würde es ja in den Paypal-AGBs keine Sonderklausel für Ebaykäufe geben (diese wäre dann wirkungslos...Paypal ist ja unabhängig von Ebay), sondern man hätte die 180 Tage als generelle Käuferschutzfrist, vorausgesetzt, es wird mit Paypal bezahlt

  • 180 Tage entsprächen genau einem halben Jahr... Das würde sich mit den gültigen Gewährleistungsbestimmungen für Händler decken (nach welchen sich die Beweispflicht im Falle einer Reklamation nach 6 Monaten zu Lasten des Käufers umkehrt)... Als Privatperson kann man diese allerdings (wie bekannt) ausschließen...

  • Ich habe mir eben noch einmal den Auktionstext angesehen... Habe hier vorher was den Disclaimer betrifft etwas leicht anderes gepostet (habe das verwechselt)... Hier noch einmal der Auktionstext: "Sie bieten hier auf eine XFX Radeon HD 6870. Die Grafikkarte ist gebraucht, funktionierte aber bis zum Ausbau tadellos. Die Grafikkarte wurde dahingehend modifiziert, dass diese auch im Mac Pro funktionsfähig ist, d.h. im Gegenzug zu herkömmlichen PC-Grafikkarten zeigt diese den Bootscreen, was bspw. b…

  • Ja na klar... Zumal ich gestern noch versucht habe, mit ihm mögliche technische Probleme zu klären... Da gab es dann halt keine Antwort drauf...

  • Japp... eben mal geguckt: Hab ne rote bei Ebay bekommen...

  • Zitat von Löschbert Bastelhamster: „Zitat von Kaiolito: „denn auf eines ist Verlass...... die Willkür von PP..... “ Darauf würde ich mich eher nicht verlassen. PP ist gelegentlich etwsa "komisch", wenn es darum geht, den Käuferschutz ebay-konform auszulegen. Die legen ihn nämlich ganz gerne Paypal-konform aus. Und genau da würde ich ansetzen. Der Fall ist ja netterweise bei Paypal eröffnet worden und das hat einen guten Grund. Denn die Käuferschutzfrist für Käufe auf ebay.de beträgt 30 Tage. Nic…

  • Danke, werde ich erstmal machen... allerdings klingt das ganze für mich tatsächlich nach einem klassischen Softwareproblem (will meinem Käufer hier an dieser Stelle auch erstmal nichts böses unterstellen)...

  • Was schlagt Ihr in dieser Situation nun vor?

  • Also mein Paypalkonto ist natürlich belastet... Im Grund hätte ich die sog. Sachmängelhaftung ausschließen müssen... das geht ja als Privater...

  • Zitat: Als Privatverkäufer schließe ich hiermit jegliche Form der Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme aus. Ich versichere aber, dass der Artikel korrekt funktioniert...

  • Bis jetzt habe ich nur mit dem Käufer kommuniziert. Sollte man Paypal ne Mail schreiben unter Angebe der Daten oder Paypal direkt über die entsprechende Funktion in die Konfliktlösung einschalten. Wenn ja, auf was kann man sich da berufen?

  • Aber mal an dieser Stelle ehrlich: Wer bitte wartet denn 6-7 Wochen, um einen gekauften Artikel zu testen... Woher soll man denn wissen, was mit dem teil in der Zwischenzeit passiert ist? Behaupten kann man viel...

  • Danke schonmal. Also erstmal nichts machen... damit wäre dann aber auch mein Paypalkonto verbrannt irgendwann oder? Der Käufer hat den Fall nämlich nicht über Ebay (da 30-Tage-Frist), sondern über Paypal, wegen 180 Tage...

  • Liebes Forum, folgendes Problem: Ich habe via Ebay am 14.02.2017 eine Grafikkarte AMD Radeon 6870 verkauft, welche von Käufer via Paypal bezahlt wurde. Das Bios der Grafikkarte wurde dahingehend modifiziert, dass diese von Rechnern des Typs Mac Pro (2006-2012) erkannt wird, ist also keine Originalkarte, was in der Auktion auch so angegeben wurde. Nun erreicht mich heute eine Mail von Paypal, lauf welcher der Käufer (nach knapp 7 Wochen) einen Fall eröffnet und schreibt, dass diese unter Boot Cam…