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  • Leider auch nicht erreicht. Vielleicht nach den Feiertagen...

  • Das kann ich verstehen. Ich bin "vom Fach", gelernte Rechtsanwaltsgehilfin und arbeite seit vielen Jahren selbst in der Forderungsbeitrebung. Und sogar mich hat er auf's Kreuz gelegt. Dass er immer noch weiter macht, macht mich stockwütend. Ich versuche so schnell wie möglich seine Bewährungshelferin zu erreichen und werde die bitten diesem Treiben ein Ende zu setzen. So kann es echt nicht weiter gehen!

  • Ich rufe morgen Mal die Bewährungshelferin an. Sie hat mir bei unserem letzten Telefonat gesagt, dass er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat und dass er deshalb die Haftstrafe verbüßen muss. Offenbar ist die Frage nur "Wann?" Wenn er offenbar n.w.v. sein Unwesen treibt...

  • Doch, hat mir seine Bewährungshelferin so gesagt. Die muss es ja wissen. Sie war ja bei der Gerichtsverhandlung dabei.

  • Anzeige bei der Polizei gemacht? Ich finde raus wo er in Haft ist. Das ist ja dann aktuell seine Adresse.

  • Hallo, ich habe jahrelang bei diversen Inkassofirmen gearbeitet. Du musst erst beim für Dein Bundesland zuständigen Amtsgericht/Mahngericht den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Wenn er gegen diesen innerhalb von 2 Wochen nach erfolgter Zustellung keinen Widerspruch erhebt, dann kannst Du (exakt 2 Wochen + 1 Tag nach Zustellung) den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantagen. Wenn er gegen diesen ebenfalls keinen Einspruch innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einlegt, dann wird Dir vom …

  • Lt. seiner Bewährungshelferin gehört er zu der Sorte Mensch, die nichts mehr zu verlieren hat. Und wir alle, die von ihm geschädigt wurden, gehören nun sicherlich zu der Sorte Mensch, die vorsichtig wenn nicht gar misstrauisch zukünftig mit "Geschäftspartnern" aus dem Internet umgehen wird.

  • In einem am 17.10.17 mit seiner Bewährungshelferin geführten Telefonat erfuhr ich, dass er just an diesem Tag von Amtsgericht Marl zur Verbüßung der Haftstrafe verurteilt wurde, da er mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat. Es ist also aussichtslos auf die Rückerstattung irgendwelcher Beträge zu hoffen. Habe ihn trotzdem "der Vollständigkeit halber" angezeigt. Ich buche die 300,00 € unter "Lehrgeld" ab und werde in Zukunft vorsichtiger sein.

  • Hallo, ich bin eine weitere Geschädigte. Am 25.9.17 bot er mir auf Facebook einen Sattel an, der exakt auf das Modell zutraf, bzgl. dem ich eine Suchanzeige geschaltet hatte. Natürlich bewegte sich der Preis am unteren Rand des finanziellen Fensters, das ich vorgegeben hatte. Auf meine Nachfrage, auf was für einen Pferd der Sattel gelegen hat, behauptete er seine Frau habe einen Tinker (passenderweise sieht man aktuell auf seinem Whatsapp-Profilbild ein Kind, das im Turnieroutfit auf einem Tinke…