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  • genau.... die Waffe war ja nie in meinem Besitz, wäre es sie gewesen, hätte ich dem mann diese sofort überlassen....die meisten die auf die Waffe geboten haben, haben mich anschließend angschreiben, und kein weiteres Gebot abgegeben. Und ja der käufer hat mich nartürlich angeschrieben, und ich habe ihm auch ganz genau beschrieben, warum ich ihm die Waffe nich übergeben kann...darauf hin kam erst einmal gar nichts mehr. Und dann 2 Monate später eben der Anwaltsbrief. Für solch eine Waffe wird in …

  • Ich beschreibe ihnen als ersten einmal den genauen Hergang: Mein Jagdfreund Herr Günther Kxxx sprach mich an, ob ich ihm bei der Veräußerung bei einer Auflösung eines Nachlasses helfen könnte. Ein Jagdkollege sei verstorben, und die Witwe müsse die Waffen mit Zustimmung der UJB veräußern. Normalerweise halte ich von solchen Aktionen nichts, stimmte dem aber zu. Es ging um einen Drilling und eben um die besagte Mauser 66 ! Ich bekam die Daten und die nötigen Informationen! Am gleichen Abend, stel…